Bundesimmobilien/ Kaufvertrag

9. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sara3107
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Bundesimmobilien/ Kaufvertrag

Wir leben in einer ehemaligen Engländer Siedlung. Diese wurde ca. vor 2 Jahren bereits Stück für Stück von der BIMA Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verkauft.
Einige Häuser werden noch von stationierten Briten genutzt und Einige stehen frei. Es wurde immer nur seitens der BIMA ausgesagt, dass die restlichen Häuser auch an private Käufer verkauft werden sollen . Nun wurden die freien Häuser an die Stadt mietfrei abgetreten für eine Flüchtlingsunterkunft.
 
Ich fürchte um eine Wertminderung meines Eigentums. Um die Flüchtlinge geht es mir hierbei nicht. Ich habe grundsätzlich kein Problem mit dieser Lösung zur Unterbringung schließlich stehen die Gebäude ja leer.

Hintergrund meiner Befürchtungen zur Wertminderung ist, alle Häuser sind recht klein (max. 90 qm). Wir sind ein kinderloses Ehepaar. Das Haus ist momentan optimal zu Zweit. Zukünftig steht aber unsere Familienplanung an. Dieses Eigentum haben wir trotz des Gedankens gekauft, es schließlich verkaufen zu können, wenn es uns mit Kindern zu klein wird.

Ich bitte um Hilfe. Ich möchte abklären, ob wir irgendwelche Rechte gegen die BIMA geltend machen können. Ich kenne mich mit den Rechtsgrundlagen nicht aus. Es ist für mich aber denkbar, dass es für Bundesimmobilien eine Regelung o.Ä. für den Verwendungszweck von Häusern gibt. In diesem Fall momentaner Verwendungszweck: Die Unterbringung der Briten. Danach Verlauf an Privatleute.

Für uns stellt sich nunmal die Frage hätte die BIMA uns über alle künftig möglichen Verwendungszwecke informieren müssen? Ähnlich wie bei einen Hausverkauf von Privatperson zu Privatpersonen, wo wissentlich durch den Verkäufer ein Schimmelbefall oder sonst etwas verschwiegen wurde, um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen.
Meines Wissens nach, besteht in solchen Fällen ein Recht gegen den Verkäufer (Wertminderung oder Erstattung von Kosten des Verkaufspreises)

Ich bedanke mich im Voraus für Antworten


-----------------
""

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 916x hilfreich)

quote:
Es wurde immer nur seitens der BIMA ausgesagt, dass die restlichen Häuser auch an private Käufer verkauft werden sollen .

quote:
Ich möchte abklären, ob wir irgendwelche Rechte gegen die BIMA geltend machen können.

Wurde euch im Kaufvertrag zugesichert das dort NIEMALS Flüchtlinge wohnen werden?


quote:
Es ist für mich aber denkbar, dass es für Bundesimmobilien eine Regelung o.Ä. für den Verwendungszweck von Häusern gibt.

Ich bin auch sicher das es eine Regelung gibt. Ich nehme an die sieht in etwa so aus: "Wir haben leere Wohnungen/Häuser. Wieso sollen wir die verkaufen um dann auf dem freien Markt leere Wohnungen/Häuser an zu mieten um Flüchtlinge unter zu bringen". Also macht man das einzig logische ..;-)


quote:
Für uns stellt sich nunmal die Frage hätte die BIMA uns über alle künftig möglichen Verwendungszwecke[/B] informieren müssen?

Nun, wenn du denen unterstellst in die Zukunft sehen zu können .... ;-)
Nochmals die Frage: Wurde Dir vertraglich zugesichert das die Häuser nur an Menschen verkauft/vermietet werden die dir gefallen?


quote:
Ähnlich wie bei einen Hausverkauf von Privatperson zu Privatpersonen, wo wissentlich durch den Verkäufer ein Schimmelbefall oder sonst etwas verschwiegen wurde, um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen.

Wie, was? Menschen die aus ihrer Heimat vertrieben wurden oder vor Krieg und Hunger geflohen sind werden hier mit SCHIMMEL verglichen! Geht es noch?


1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sara3107
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

1.  Es wurde im Vertrag nicht verneint und nicht bejaht lediglich, dass sie momentan für die Briten genutzt werden und danach verkauf.
2. Ich habe nie gesagt, dass diese Lösung schlecht ist. Meiner Meinung nach ist es auch gut,dass diese Menschen dort unterkommen besser als eine Turnhalle und andere Orte. Schließlich sind sie leer.
3. Nein siehe oben im Vertrag wurde derartig keine Angaben zu gemacht! Trotzdem ist es für mich, wie bereits beschrieben, denkbar dass es eine Regelung dazu gibt. Sonst hätte man ja gar keine Äußerungen zur Zukunft der Siedlung machen können.
4. Der Vergleich bezog sich nicht auf Flüchtlinge mit Schimmel damit meinte ich lediglich eine Vergleich hinsichtlich vertraglicher Regelungen und Verkaufsrechte.

Zur Info ,auch wenn es nicht nötig ist mich dazu zu äußern. Die Flüchtlinge und ihre sicherlich schrecklichen Erlebnisse berühren mich. Besonders nun auch so starke Berührungspunkte damit zu erleben. Einge Nachbarn haben sich bereits mit uns zusammengesetzt und wir haben uns um ein Treffen mit der örtlichen Flüchtlingshilfe gekümmert. Damit wir was tun können!
Meine Anfrage in diesem Forum betrifft nur die Frage ob es so eine Regelung gibt. Wie geschildert werden wir hier nicht ewig Leben und es ist nunmal in unserer Gesellschaft nicht einfach den Wert des Hauses bei einem Verkauf zu erhalten, wenn Flüchtlinge in der Umgebung leben.
Mehr Hintergrund hat dieses Anliegen nicht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.567 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.