Chaos mit Flächen im WEG

10. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Chaos mit Flächen im WEG

Nachdem mein letzter Eintrag wohl auch etwas Chaotisch war, und ich nun alle Unterlagen habe. Hier nochmal Chronologisch:

1966 Familie A baut ein Wirtschaftshaus
1980 Bauernhof wird aufgelößt. Dass Flurstück wird durch 4 geteilt. Vierte Tochter (AT4) bekommt das Flurstück (1100m²) mit dem Wirtschaftshaus, und schreibt nun die beiden Wohnungen im Wirtschaftshaus direkt auf ihre beide Söhne um. (ATS1) OG und (ATS2) EG. Sich selbst und ihrem Mann räumt sie ein Lebenslanges Wohnrecht in der EG Wohnung ein.

1995 Der Mann von AT4 stirbt, ATS1 verkauft darauf hin seine OG Wohnung an eine Familie B. Bei diesem Verkauf wird das alleinige Sondernutzungsrecht über 50% der freien Landfläche vereinbart (Blau). Gleichzeitig heißt es in der Teilungserklärung, dass auch ATS2 ein alleiniges Sondernutzungsrecht erhält. (Grün) Dies wird nicht in der Karte eingetragen.
Die Karte ist nicht Maßstabsgetreu, so dass nicht auffällt dass die Blaue Fläche 60% beträgt.
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Haus 100m², Blaue Fläche 600m², Weiße Fläche 400m²
Legende: ░ Grass ▒ Pflasterfläche █ Gebäude
Das Grundbuchamt schreibt den Notar(N1) an, bitte eine Karte auch mit Grüner Fläche zu liefern. Dies bleibt der Notar schuldig.
Im Grundbuchblatt der EG Wohnung wird eingetragen, 50% Sondernutzungsfläche, näheres Regelt die Teilungserklärung

2005 Familie B plant, ihren Teil zu bebauen. Hierfür erzählt man ATS2 und AT4 man brauche einen neuen Flächenplan. Was man ATS2 und AT4 erzählt hat, ist unklar, jedoch wird nun, ohne Notar der Plan wie folgt gemalt, und von den Eheleuten B als auch ATS2 und AT4 unterschrieben.

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Haus 100m², Blaue Fläche 600m², Grüne Fläche 300m², Weiße Fläche 100m²

Hiermit wird dann Bauantrag gestellt. Die Baubehörde prüft nicht mehr gegen das Grundbuchamt, und genehmigt den Bau, bei dem die Pflasterfläche die Abstandsflächen aufnehmen.

2006 Familie B veräußert nun an Bauträger C die Wohnung samt Baurecht. Hier wird nun als Fläche explizit die Blaue Fläche genannt.

2009 Warum auch immer wird die Bauerlaubnis im WEG in Abwesenheit von ATS2 und AT4 bei Notar N2 beurkundet. ATS2 und AT4 fahren zu Notar N3 um die Unterschriften zu beurkunden. N3 erklärt diesen, dass diese mit iherer Unterschrift Ihr Baurecht aufgeben, und hier eine Klärung erfolgen müße. Er rät den Beiden zu N2 zu fahren, und dies dort zu klären. 2 Wochen später gehen diese jedoch zu N4 um zu beurkunden. Laut deren Aussage wurde ihnen von C gesagt, sie haben gar kein Baurecht, und die Unterschrift sei rein Formal. N4 hinterfragt den Vorgang nicht und Beurkundet den Vorgang.

2010 wird nun Gebaut, und ATS2 und AT4 sind überrascht, wo das Gebäude landet. Das neue Gebäude umfasst 3 Eigentumswohnungen, welche mit folgenden WEG Plan im Anhang verkauft werden.

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Legende: ░ Grass ▒ Pflasterfläche █ Gebäude ▓ Garage

2013 AT4 stirbt, und ATS2 will an Familie D verkaufen. D beauftragt, ohne es zu wissen Notar N3. N3 erinnert sich an den Vorgang, wundert sich, das damals dann durch N4 beurkundet wurde, und sagt D folgendes.

Er könne direkt verkaufen, wenn dann zur Wohnung 1 die Sondernutzungsfläche auf 0% verkürzt wird, da im Grundbuchamt keine Eingetragen sei. Oder ATS2 müße erstmal vor Gericht klären, wie er seine 50% bekommt.

C sagt, Gerichte würden immer zugunste der Gemeinschaft urteilen. D will aber nur kaufen, wenn es die im Angebot genannten 500m² Land bekommt, würde sich aber auch mit 400m² zufrieden geben.

Welche Möglichkeiten gibt es, hier noch kurzfristig zu einer Einigung zu kommen.
Die Eigentümer des Neubaus sind nicht bereit, von Ihrer als WEG Fläche verkauften Fläche abzutreten.

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-- Editiert Lifeguard am 10.11.2013 12:34

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