Chaos wegen Beauftragung eines Sachverständigen

15. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Varuna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Chaos wegen Beauftragung eines Sachverständigen

Hallo zusammen,
wir wohnen in einer Eigentumswohnung und hatten über Jahre v.a. im Schlafzimmer ziemliche Schimmelprobleme. Schließlich haben wir über den Hausverwalter ein Sachverständigengutachten beauftragt. Erhalten haben wir eine völlig chaotische und mit 2300 € auch noch überteuerte gutachterliche Stellungnahme, die zu dem sehr allgemeinen Schluss kommt, wir sollen mehr heizen und lüften. Gelüftet haben wir schon immer sehr regelmäßig und auch während des Messungszeitraums drei mal täglich und das Thema heizen ist im Schlafzimmer ja so eine Sache. Die allgemeine Empfehlung für Schlafzimmer liegt soweit ich weiß bei 16-18 Grad. Der Sachverständige hat bei uns durchschnittlich 18,6 Grad gemessen und bewertet dies als zu kalt, wir müssen konstant auf 20 Grad aufheizen. Sind wir wirklich dazu verpflichtet? Wir sind uns nicht sicher, ob diese Forderung tatsächlich ernstzunehmen ist, da das Zimmer in der Stellungnahme falsch betitelt ist (mit der Überschrift "Kinderzimmer" - ein solches gab es zu diesem Zeitpunkt gar nicht in der Wohnung).
Die Rechnung des Sachverständigen umfasst eine Wärmebrückenberechnung, für die ein voller Arbeitstag in Rechnung gestellt wurde. Die Wärmebrückenberechnung wurde aber nie vorgelegt, auch auf Nachfrage nicht. Die Rechnung wurde dennoch umgehend und ohne Abzüge vom Hausverwalter bezahlt ("wegen Skonto"). Dieser hat den Betrag aus der Gemeinschaftskasse vorgestreckt und nun auf unser Hausgeldkonto umgelegt. Wir sind aufgrund fehlender Leistung nicht bereit, den vollen Betrag zu zahlen und möchten, um mit der allgemeinen Hausgeldabrechnung nicht durcheinander zu kommen, dass die Forderung vom Hausgeld getrennt wird. Darf der Verwalter denn solche Sonderbeträge überhaupt auf das Hausgeld anrechnen?
Ach ja, das schöne Ende vom Lied: nachdem wir von Verwaltung und Sachverständigem mit der Schimmelproblematik derart hängen gelassen wurden, haben wir uns selbst auf die Suche nach der Ursache gemacht und sie auch gefunden. Es war eine Wärmebrücke in Form eines nicht isolierten Rollladenkastens. Fenstertechniker bestellt, Kasten isoliert, 130 € bezahlt. Fertig. Kein Schimmel mehr (wie kann ein Sachverständiger mit Wärmebildkamera und angeblicher Wärmebrückenberechnung so ein Loch in der Wand nur übersehen???).
Über Meinungen, Erfahrungen, Lösungsvorschläge, etc. wäre ich sehr dankbar.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Wenn ihr mit der Leistung des Sachverständigen nicht zufrieden seid, dann bringt es wenig, sich mit der Gemeinschaft über die Kosten zu streiten. Zahlt der Gemeinschaft das Geld, das sie für euch ausgelegt hat, und verklagt den Sachverständigen wegen Schlechtleistung.

Beim nächsten Problem innerhalb eurer Wohnung solltet ihr selbst den Auftrag erteilen, dann sind Verrechnungen mit dem Hausgeld nicht nötig!

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#2
 Von 
Varuna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Es geht nicht nur um Schlechtleistung sondern tatsächlich auch um Nichtleistung. Der Verwalter hat die Rechnung in vollem Umfang beglichen, obwohl eine Leistung, die mit fast 800 € veranschlagt wird (Wärmebrückenberechnung) nicht vorgelegt wird, auch auf Rückfrage beim Sachverständigen nicht.
Der Auftrag wurde auf Anraten der Hausverwaltung über selbige vergeben, da Schimmelbefall auch auf Mängel in der Bausubstanz entstehen kann, und die ist Gemeinschaftseigentum.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Va****):
wir wohnen in einer Eigentumswohnung und hatten über Jahre v.a. im Schlafzimmer ziemliche Schimmelprobleme.
Wo hattet ihr denn noch Schimmelprobleme?


Zitat (von Va****):
Schließlich haben wir über den Hausverwalter ein Sachverständigengutachten beauftragt.
Warum über den Verwalter? Aber egal, man hat euch wahrscheinlich schon gesagt, dass Kosten für euch anfallen können?


Zitat (von Va****):
Erhalten haben wir eine völlig chaotische und mit 2300 € auch noch überteuerte gutachterliche Stellungnahme, die zu dem sehr allgemeinen Schluss kommt, wir sollen mehr heizen und lüften.
Habt ihr den Verwalter über eure Meinung zu dem Gutachten informiert?


Zitat (von Va****):
Gelüftet haben wir schon immer sehr regelmäßig und auch während des Messungszeitraums drei mal täglich und das Thema heizen ist im Schlafzimmer ja so eine Sache. Die allgemeine Empfehlung für Schlafzimmer liegt soweit ich weiß bei 16-18 Grad. Der Sachverständige hat bei uns durchschnittlich 18,6 Grad gemessen und bewertet dies als zu kalt, wir müssen konstant auf 20 Grad aufheizen. Sind wir wirklich dazu verpflichtet? Wir sind uns nicht sicher, ob diese Forderung tatsächlich ernstzunehmen ist, da das Zimmer in der Stellungnahme falsch betitelt ist (mit der Überschrift "Kinderzimmer" - ein solches gab es zu diesem Zeitpunkt gar nicht in der Wohnung).
Dem Schimmel ist es egal wie das Zimmer genannt oder genutzt wird. Der liebt es feucht. Die Feuchtgkeit entsteht dort, wo die kälteste Wand oder Stelle der Wand ist. Leider wird auch gerne übersehen, dass es nicht genügt, wenn die Raumluft eine ausreichende Temperatur hat. Die Wand muss ausreichend warm sein.


Zitat (von Va****):
Die Rechnung des Sachverständigen umfasst eine Wärmebrückenberechnung, für die ein voller Arbeitstag in Rechnung gestellt wurde. Die Wärmebrückenberechnung wurde aber nie vorgelegt, auch auf Nachfrage nicht. Die Rechnung wurde dennoch umgehend und ohne Abzüge vom Hausverwalter bezahlt ("wegen Skonto"). Dieser hat den Betrag aus der Gemeinschaftskasse vorgestreckt
Was die tatsächlich erbrachten und die berechneten Leistungen betrifft, sollte geklärt werden können.


Zitat (von Va****):
und nun auf unser Hausgeldkonto umgelegt.
Also als gesonderter Aufwand in eurer Abrechnung ausgewiesen - was IMO nicht unüblich ist, wenn ihr für den Posten aufkommen müsst,


Zitat (von Va****):
Wir sind aufgrund fehlender Leistung nicht bereit, den vollen Betrag zu zahlen
Welche Leistung erbracht wurde und was für diese zu zahlen ist, muss zwischen Verwalter und euch mit dem Sachverständigen geklärt werden.


Zitat (von Va****):
und möchten, um mit der allgemeinen Hausgeldabrechnung nicht durcheinander zu kommen, dass die Forderung vom Hausgeld getrennt wird.
Ihr könntet es vorab bezahlen, dann muss es nicht in der Abrechnung erscheinen und kann euch nicht verwirren.


Zitat (von Va****):
Darf der Verwalter denn solche Sonderbeträge überhaupt auf das Hausgeld anrechnen?
IMO Ja.


Zitat (von Va****):
Ach ja, das schöne Ende vom Lied: nachdem wir von Verwaltung und Sachverständigem mit der Schimmelproblematik derart hängen gelassen wurden, haben wir uns selbst auf die Suche nach der Ursache gemacht und sie auch gefunden.
Ja prima! Ich frage mich an der Stelle allerdings, warum man sich erst jahrelang mit dem Schimmel plagen musste, ein „chaotisches" Gutachten notwendig war um erst dann das Problem pragmatisch anzugehen?


Zitat (von Va****):
Es war eine Wärmebrücke in Form eines nicht isolierten Rollladenkastens.
Hattet ihr den selbst montiert oder die Isolierung entfernt? Wenn nicht, könnte man glatt auf die Idee kommen das Schimmelproblem und die Kosten der Beseitigung lägen bei der WEG!?


Zitat (von Va****):
Fenstertechniker bestellt, Kasten isoliert, 130 € bezahlt. Fertig. Kein Schimmel mehr
Na wenigstens ist das gelöst.


Zitat (von Va****):
(wie kann ein Sachverständiger mit Wärmebildkamera und angeblicher Wärmebrückenberechnung so ein Loch in der Wand nur übersehen???).
Das wäre doch eine gute Frage beim Gespräch mit dem Verwalter und dem Sachverständigen.


VG
Roland

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Varuna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Roland,
Danke für die ausführliche Antwort. Ich versuche mal, einige Dinge noch etwas genauer auszuführen.

Zitat (von Roland-S):
Wo hattet ihr denn noch Schimmelprobleme?


In der Vorratskammer. Die hat der Sachverständige in seinen Ausführungen leider völlig außen vor gelassen. Dort haben wir das Problem gelöst, indem wir die Tür ausgebaut haben. So wird die Kammer über die angrenzende Küche mitgeheizt. In der Kammer selbst gibt es keine Heizung und es war hier tatsächlich einfach zu kalt. Dann hatten wir noch minimalen Schimmelbefall an einem Möbelstück im Wohnzimmer, das an der Außenwand stand, zwar mit 10 cm Abstand zur Wand, was aber offensichtlich nicht ausgereicht. Möbelstück umgestellt. Problem gelöst.

Zitat (von Va****):
Schließlich haben wir über den Hausverwalter ein Sachverständigengutachten beauftragt.

Zitat (von Roland-S):
Warum über den Verwalter? Aber egal, man hat euch wahrscheinlich schon gesagt, dass Kosten für euch anfallen können?


Wir haben den Verwalter, der ja auch ein Stück weit sachverständig ist, angesprochen und über den Schimmelbefall informiert, da wir uns Hilfe bzw. Lösungsvorschläge erhofft hatten. Sein Vorschlag war es, den Gutachter zu beauftragen.

Zitat (von Roland-S):
Habt ihr den Verwalter über eure Meinung zu dem Gutachten informiert?


Ja, mehrfach. Er findet alles völlig in Ordnung...

Zitat (von Va****):
Gelüftet haben wir schon immer sehr regelmäßig und auch während des Messungszeitraums drei mal täglich und das Thema heizen ist im Schlafzimmer ja so eine Sache. Die allgemeine Empfehlung für Schlafzimmer liegt soweit ich weiß bei 16-18 Grad. Der Sachverständige hat bei uns durchschnittlich 18,6 Grad gemessen und bewertet dies als zu kalt, wir müssen konstant auf 20 Grad aufheizen. Sind wir wirklich dazu verpflichtet? Wir sind uns nicht sicher, ob diese Forderung tatsächlich ernstzunehmen ist, da das Zimmer in der Stellungnahme falsch betitelt ist (mit der Überschrift "Kinderzimmer" - ein solches gab es zu diesem Zeitpunkt gar nicht in der Wohnung).

Zitat (von Roland-S):
Dem Schimmel ist es egal wie das Zimmer genannt oder genutzt wird. Der liebt es feucht. Die Feuchtgkeit entsteht dort, wo die kälteste Wand oder Stelle der Wand ist. Leider wird auch gerne übersehen, dass es nicht genügt, wenn die Raumluft eine ausreichende Temperatur hat. Die Wand muss ausreichend warm sein.

Hier geht es mir primär um die "Schuldfrage". Der Sachverständige sagt ja, 18,6 Grad sind zu kalt, wir hätten mehr heizen müssen. Wenn doch aber die gemessene Temperatur in einem völlig üblichen Rahmen für Schlafräume liegt, frage ich mich, ob die "Schuldzuweisung" so rechtens ist. Weiterhin wäre es ja Teil der Wärmebrückenberechnung, Oberflächentemperaturen der Wand zu messen. Die Werte hätten mich auch sehr interessiert, sind aber leider nirgendwo in der gutachterlichen Stellungnahme aufgeführt.

Zitat (von Va****):
Die Rechnung des Sachverständigen umfasst eine Wärmebrückenberechnung, für die ein voller Arbeitstag in Rechnung gestellt wurde. Die Wärmebrückenberechnung wurde aber nie vorgelegt, auch auf Nachfrage nicht. Die Rechnung wurde dennoch umgehend und ohne Abzüge vom Hausverwalter bezahlt ("wegen Skonto"). Dieser hat den Betrag aus der Gemeinschaftskasse vorgestreckt

Zitat (von Roland-S):
Was die tatsächlich erbrachten und die berechneten Leistungen betrifft, sollte geklärt werden können.

Zitat (von Va****):
Wir sind aufgrund fehlender Leistung nicht bereit, den vollen Betrag zu zahlen

Zitat (von Roland-S):
Welche Leistung erbracht wurde und was für diese zu zahlen ist, muss zwischen Verwalter und euch mit dem Sachverständigen geklärt werden.


Der Verwalter hat dem Sachverständigen unsere Mängelliste weitergeleitet. Zur fehlenden Wärmebrückenberechnung sagt der Sachverständige, er habe sie "nicht mit in seine Stellungnahme mit aufgenommen, da der Bau erwartungsgemäß nicht den heutigen Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN ..xy.. entspricht" ähhh... ja. Meiner Bescheidenen Meinung nach geht es bei einer Wärmebrückenberechnung um die Feststellung von Wärmebrücken, nicht darum, ob ein Bau irgendeiner DIN zum Wärmeschutz entspricht, die erst Jahrzehnte nach dem Baujahr des Hauses niedergeschrieben wurde. Und wenn seine Ergebnisse erwartungsgemäß waren, wieso war es dann überhaupt nötig, einen vollen Arbeitstag für die Berechnung aufzuwenden. Und wieso ist er nicht bereit, uns die Ergebnisse vorzulegen? Fragen über Fragen...

Zitat (von Va****):
Ach ja, das schöne Ende vom Lied: nachdem wir von Verwaltung und Sachverständigem mit der Schimmelproblematik derart hängen gelassen wurden, haben wir uns selbst auf die Suche nach der Ursache gemacht und sie auch gefunden.

Zitat (von Roland-S):
Ja prima! Ich frage mich an der Stelle allerdings, warum man sich erst jahrelang mit dem Schimmel plagen musste, ein „chaotisches" Gutachten notwendig war um erst dann das Problem pragmatisch anzugehen?


Die pure Verzweiflung hat mich dazu getrieben, sämtliche Bodenbeläge anzuheben, die halbe Wohnung auseinanderzunehmen und schließlich den mehr als fest verschlossenen Rolladenkasten aufzuknacken ;-)

Zitat (von Va****):
Es war eine Wärmebrücke in Form eines nicht isolierten Rollladenkastens.

Zitat (von Roland-S):
Hattet ihr den selbst montiert oder die Isolierung entfernt? Wenn nicht, könnte man glatt auf die Idee kommen das Schimmelproblem und die Kosten der Beseitigung lägen bei der WEG!?


Der Rolladenkasten wurde vermutlich seit der Erbauung des Hauses in den 1930ern nicht mehr angefasst, dem Dreck nach zu urteilen, der da raus kam, als der Fenstertechniker sich an die Isolierung gemacht hat ;-) Interessante Idee, danke.


-- Editiert von Varuna am 17.02.2018 22:11

-- Editiert von Varuna am 17.02.2018 22:14

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Va****):
In der Vorratskammer. Die hat der Sachverständige in seinen Ausführungen leider völlig außen vor gelassen. Dort haben wir das Problem gelöst, indem wir die Tür ausgebaut haben. So wird die Kammer über die angrenzende Küche mitgeheizt. In der Kammer selbst gibt es keine Heizung und es war hier tatsächlich einfach zu kalt.
Was ja in der Vorratskammer nicht schlecht ist. Funktioniert hat das alles wunderbar, bis man dann den alten Häusern moderne Fenster verpasst hat.


Zitat (von Va****):
Dann hatten wir noch minimalen Schimmelbefall an einem Möbelstück im Wohnzimmer, das an der Außenwand stand, zwar mit 10 cm Abstand zur Wand, was aber offensichtlich nicht ausgereicht. Möbelstück umgestellt. Problem gelöst.
Lass raten, es war ein moderneres Möbel mit bodennahem Sockel?


Zitat (von Roland-S):
Habt ihr den Verwalter über eure Meinung zu dem Gutachten informiert?
Zitat (von Va****):
Ja, mehrfach. Er findet alles völlig in Ordnung...
Dann kann man sich dem anschließen - oder es von unabhängiger Seite überprüfen lassen.


Zitat (von Va****):
Hier geht es mir primär um die "Schuldfrage". Der Sachverständige sagt ja, 18,6 Grad sind zu kalt, wir hätten mehr heizen müssen. Wenn doch aber die gemessene Temperatur in einem völlig üblichen Rahmen für Schlafräume liegt, frage ich mich, ob die "Schuldzuweisung" so rechtens ist.
Selbst wenn die Raumtemperatur in einem üblichen Rahmen liegt, kann sie für die konkrete Situation zu niedrig sein. Ursächlich, also schuld will erfahrungsgemäß auch niemand sein. Oft ist es sogar so, dass es mehrere Ursachen gibt die zusammen wirken.


Zitat (von Va****):
Weiterhin wäre es ja Teil der Wärmebrückenberechnung, Oberflächentemperaturen der Wand zu messen. Die Werte hätten mich auch sehr interessiert, sind aber leider nirgendwo in der gutachterlichen Stellungnahme aufgeführt.
Ein Messgerät für die Oberflächentemperatur gibt es für wenige Euro zu kaufen.


Zitat (von Va****):
Der Verwalter hat dem Sachverständigen unsere Mängelliste weitergeleitet. Zur fehlenden Wärmebrückenberechnung sagt der Sachverständige, er habe sie "nicht mit in seine Stellungnahme mit aufgenommen, da der Bau erwartungsgemäß nicht den heutigen Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN ..xy.. entspricht" ähhh... ja. Meiner Bescheidenen Meinung nach geht es bei einer Wärmebrückenberechnung um die Feststellung von Wärmebrücken, nicht darum, ob ein Bau irgendeiner DIN zum Wärmeschutz entspricht, die erst Jahrzehnte nach dem Baujahr des Hauses niedergeschrieben wurde. Und wenn seine Ergebnisse erwartungsgemäß waren, wieso war es dann überhaupt nötig, einen vollen Arbeitstag für die Berechnung aufzuwenden. Und wieso ist er nicht bereit, uns die Ergebnisse vorzulegen? Fragen über Fragen...
Die man, wie bereits geschrieben, akzeptieren oder anderweitig überprüfen lassen kann. Mir persönlich gefiele die ganze Sache aber auch nicht.


Zitat (von Va****):
Die pure Verzweiflung hat mich dazu getrieben, sämtliche Bodenbeläge anzuheben, die halbe Wohnung auseinanderzunehmen und schließlich den mehr als fest verschlossenen Rolladenkasten aufzuknacken ;-)
Ich hätte jetzt vermutet, dass an dem Rolladenkasten oder darum herum der meiste Schimmel war.


Zitat (von Va****):
Der Rolladenkasten wurde vermutlich seit der Erbauung des Hauses in den 1930ern nicht mehr angefasst,
Womit wir wieder in Richtung WEG-Fragen kommen. Wenn nämlich tatsächlich die Isolierung dieses Rolladenkastens die Ursache war, der Kasten als Teil der Gebäudehülle gemeinschaftliches Eigentum ist, könnte die Gemeinschaft durchaus mit im Boot sitzen.

Und weil wir schon beim Boot sind, wie ergeht es denn den übrigen Bewohnern in Sachen Schimmel. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es diese Probleme nur in einer Wohnung geben sollte.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Varuna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Was ja in der Vorratskammer nicht schlecht ist. Funktioniert hat das alles wunderbar, bis man dann den alten Häusern moderne Fenster verpasst hat.


Genau, als noch die alten Fenster drin waren, war die Vorratskammer ein prima Kühlschrank-Ersatz. Schimmel gabs hier erst mit den Isolierglasfenstern.

Zitat (von Roland-S):
Lass raten, es war ein moderneres Möbel mit bodennahem Sockel?


Ein antikes Klavier. Ziemlich massives Teil.

Zitat (von Roland-S):
Ein Messgerät für die Oberflächentemperatur gibt es für wenige Euro zu kaufen.


Schon richtig. Nur bin ich der Meinung, ich kann mir diese Zusatzausgabe sparen, da doch ein Sachverständiger viel Geld von mir will, der die Oberflächentemperaturen angeblich genommen hat. Dann sollte ich die doch auch einsehen können.

Zitat (von Roland-S):
Ich hätte jetzt vermutet, dass an dem Rolladenkasten oder darum herum der meiste Schimmel war.


Leider nein. Der hat sich aufgrund der gigantisch hohen relativen Luftfeuchte im Raum (im Herbst weit über 80 %), die sich mit den üblichen Mitteln auch nicht großartig senken ließ, über das gesamte Schlafzimmermobiliar verteilt :-(

Zitat (von Roland-S):
Und weil wir schon beim Boot sind, wie ergeht es denn den übrigen Bewohnern in Sachen Schimmel. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es diese Probleme nur in einer Wohnung geben sollte.


Bei einigen Nachbarn scheint nichts zu sein. Andere wiederum klagen sehr über Schimmelbefall. Jeder hat so seine eigene Strategie. Der eine hat sämtliche Tapeten in der Wohnung von der Wand gerissen, der nächste sprüht in regelmäßigen Abständen Schimmelentferner, der nächste hat eine Innenisolierung angebracht. Meinen Tipp mit der Rollladenkastenisolierungen haben inzwischen auch einige beherzigt.

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