Dachfenster müssen wegen Verrotung ausgetauscht werden, neue Frage dazu bzgl. Protokoll

19. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
großmädle
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 10x hilfreich)
Dachfenster müssen wegen Verrotung ausgetauscht werden, neue Frage dazu bzgl. Protokoll

Hallo Ihr Lieben,

folgendes:
Unsere Dachfenster müssen zumindest (teilweise) ausgegeauscht werden.

Dadurch daß wir Bäume rund um das Haus stehen haben, lagert sich besonders im Herbst je nach Wetter usw. ziemlich viel Laub in einer "Fuge" über den Fenstern und rundrum ab.
Dieses müßte eigentlich jeden Herbst, wenn die Bäume kein Laub mehr tragen.
Nun wurde dies ganz lange bei uns gemacht und plötzlich vor einigen Jahren meinte unser Verwalter u. a. dies sei nicht nötig, koste Geld und überhaupt....
Jedenfalls durch dieses Nichträumen seit einigen Jahren des Laubes befindet sich da inzwischen bester Mutterboden, Moos usw.. und das Wasser dringt zwischen Innenfutter und Dach ein und dadurch werden auch die Fenster geschädigt.

Nun meint der Verwalter plötzlich man müsse die Fenster alle kpl. austauschen diese Kosten der Sanierung muß ja die WEG tragen.
Der Verwalter behauptet aber das Innenfutter müsse, wenn er es denn wolle, selbst getragen werden.

Meine Frage dazu: Stimmt denn das, denn als Hausfrau denke ich eher auch das Futter gehört zum Fenster.

Wobei mir eh schon komisch ist, weil die Verwaltung ganz plötzlich mit dieser Sanierung kommt, all unsere Bitten, Erklärungen usw.. immer schnell vom Tisch gewischt mit: da könne man nichts machen, er beschimpft uns teilweise, macht uns lächerlich, versucht einzuschüchtern, steht auf und verläßt die Versammlung.....Er erzählt ebend auch einfach Dinge die da gar nicht wahr sind.

Viele bei uns verstehen dies halt nicht und meinen der Verwalter sei ein Gott und hätte nun mal eben immer Recht und lassen sich dies gefallen. Ich allein kann da gar nichts machen.

Bei den Protkollen der Versammlungen schreibt er auch nur jene die ihm zugute kommen, andere läßt er ganz weg oder verfremdet diese so wie die Worte gar nicht gefallen sind.

Wie muß den so ein Protokoll richtig aussehen, darf er weglassen verändern usw..
Nur einige Kommentare schreiben.

Es geht mir eigentlich auch darum, könnte der Verwalter grade bei dieser Versagung der Dienstleistung nicht auch haftbar gemacht werden für die entstandenen Schäden?

Noch dazu vor einigen Jahren, er hat leider selbst 2 Wohnungen hier, passierte dieser Wassereindrang auch bei einem Fenster in einer seiner Wohnung, und er ließ sofort dieses Austauschen und ließ sich von der Gemeinschaft eben auch dieses Innenfuter bezahlen. (da ich alleine dies nur gemerckt habe, sonst schaut keiner die Belege durch, lohnte es sich nicht vor Gericht zu ziehen).
Also diese Unterschiede eben auch, je nach EIgentümer, je nach Laune, alles ohne Beschluß da er ja ganz vorne sitzt und entsprechendes veranläßt und die Rechungen einfach dazu gibt.

Schon lieben Dank für zahlreiche hilfreiche Beiträge

MfG
großmädle




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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Zitat:
Wie muß den so ein Protokoll richtig aussehen, darf er weglassen verändern usw..
Nur einige Kommentare schreiben.


Das Protokoll muss - neben den protokollarischen Formalien wie Beschschlussfähigkeit usw. nur die Beschlüsse im genauen Wortlaut und das Abstimmungsergebnis darüber enthalten.

Zitat:
Der Verwalter behauptet aber das Innenfutter müsse, wenn er es denn wolle, selbst getragen werden.


Bitte nachfragen, worauf die Behauptung fußt. Ansonsten ist die Teilungserklärung bzw. vorherige Beschlüsse ausschlaggebend.

Zitat:
Nun wurde dies ganz lange bei uns gemacht und plötzlich vor einigen Jahren meinte unser Verwalter u. a. dies sei nicht nötig, koste Geld und überhaupt....


Es muss gemacht werden, was die Eigentümergemeinschaft beschließt.
Gab es einen Beschluss, die Blätterräumung einzustellen?
Gab es einen vorherigen Beschluss über die Blätterräumung?
Wenn die Gemeinschaft beschlossen hat, die Räumung einzustellen und niemand den Beschluss angefochten hat, ist die Chance, den Verwalter später haftbar zu machen, gering.

Zitat:
alles ohne Beschluß


Wenn der Verwalter ständig ohne Auftrag handelt, sollte die Korrektur der jeweiligen Jahresabrechnung entsprechend beantragt werden. Wenn der Antrag nicht angenommen wird, kann man diese innerhalb eines Monats gerichtlich anfechten.

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