In etwa drei Jahren soll unser Dach saniert werden. Vor wenigen Wochen verschickte der Hausverwalter die erste Rechnung, sie beträgt ca. 4.000 Euro. Ich bezahlte erst einmal 1.000 Euro.
Heute erhielt ich eine Mahnung, Mahngebühr 10 Euro. Die restlichen 3.000 Euro sind in 10 Tagen fällig. Da das Dach erst in etwa 3 Jahren saniert werden wird, weshalb nun diese Eile, es genügt doch, wenn das Geld in drei Jahren zusammen ist. Und dann noch die Mahngebühr - die weder ich, noch etliche Miteigentümer bereit sind zu zahlen.
Fragen:
Darf die Hausverwaltung Zahlungsfristen setzen, wenn die zu ausführenden Arbeiten erst in einigen Jahren begonnen werden?
Dürfen Mahngebühren in Rechnung gestellt werden?
Dachsanierung: Kosten
21. Oktober 2023
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Frage vom 21. Oktober 2023 | 16:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dachsanierung: Kosten
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2023 | 17:23
Von
Status: Bachelor (3313 Beiträge, 519x hilfreich)
Zitatn etwa drei Jahren soll unser Dach saniert werden. Vor wenigen Wochen verschickte der Hausverwalter die erste Rechnung, sie beträgt ca. 4.000 Euro. :
Evtl. wurde ein Gutachter beauftragt, damit festgestellt wird, in welchem Umfang das Dach saniert werden muss.
Und das kann schon 4 000 € kosten. Gab es keinen Beschluss darüber bei einer Eigentümerversammlung?
#2
Antwort vom 21. Oktober 2023 | 17:50
Von
Status: Unbeschreiblich (30518 Beiträge, 5450x hilfreich)
Und wofür hat man dir 4.000,- in Rechnung gestellt?Zitatdie erste Rechnung, sie beträgt ca. 4.000 Euro. :
Und warum hast du nur 1.000,- bezahlt?
Wie viele Miteigentümer gibt es denn?
Ja und Ja.ZitatDarf die Hausverwaltung Zahlungsfristen setzen, wenn die zu ausführenden Arbeiten erst in einigen Jahren begonnen werden? :
Dürfen Mahngebühren in Rechnung gestellt werden?
Bitte nochmal den Schriftverkehr genau lesen--- dort dürfte sich finden, was du wissen willst.
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#3
Antwort vom 21. Oktober 2023 | 17:55
Von
Status: Unbeschreiblich (116318 Beiträge, 39247x hilfreich)
ZitatDarf die Hausverwaltung Zahlungsfristen setzen, wenn die zu ausführenden Arbeiten erst in einigen Jahren begonnen werden? :
Selbstverständlich, wie soll sonst Verzug eintreten?
Denn der Verzug ist nötig, um gegen Eigentümer die ihre Pflichten nicht erfüllen wollen, gerichtlich erfolgreich vorzugehen.
Die HV ist verpflichtet ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen sowie die Beschlüsse umzusetzen.
Zitatdie weder ich, noch etliche Miteigentümer bereit sind zu zahlen. :
Da wäre es sinnvoll, Rechnungen nicht einfach unbezahlt liegen zu lassen. Dann gibt es auch keine negativen Folgen.
ZitatDürfen Mahngebühren in Rechnung gestellt werden? :
Ja.
Zum Zeitpunkt und bezüglich der Höhe, da wird am vermutlich entsprechendes in den uns unbekannten Vereinbarungen finden ...
#4
Antwort vom 22. Oktober 2023 | 08:46
Von
Status: Praktikant (799 Beiträge, 85x hilfreich)
ZitatEvtl. wurde ein Gutachter beauftragt, damit festgestellt wird, in welchem Umfang das Dach saniert werden muss. :
Und das kann schon 4 000 € kosten.
Die 4.000 Euro sind ja nur der Anteil des TE, die anderen Eigentümer werden den gleichen Betrag zahlen müssen...von daher halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass das Kosten eines Gutachters sind.
ZitatDarf die Hausverwaltung Zahlungsfristen setzen, wenn die zu ausführenden Arbeiten erst in einigen Jahren begonnen werden? :
Nicht, wenn es nicht so vereinbart wurde.
Ich würde einfach mal nachfragen, auf welcher Grundlage für eine in drei Jahren geplante Sanierung jetzt schon Rechnungen gestellt werden...das wird man euch ja sicher erklären können.
#5
Antwort vom 22. Oktober 2023 | 12:13
Von
Status: Schüler (296 Beiträge, 80x hilfreich)
ZitatIn etwa drei Jahren soll unser Dach saniert werden. Vor wenigen Wochen verschickte der Hausverwalter die erste Rechnung, sie beträgt ca. 4.000 Euro. Ich bezahlte erst einmal 1.000 Euro. :
Der Hausverwalter schickt keine Rechnungen!. Er zieht Hausbeiträge und Sonderzahlungen aufgrund eines Beschlusses der Eigentümerversammlung ein.
Diese sind zum festgelegten Zeitpunkt in voller Höhe zu zahlen.
Daher solltest Du feststellen, was beschlossen wurde. Wenn Dir der Beschluss nicht passt, musst Du innerhalb der Frist dagegen vorgehen. Gegen die Anforderung einer gültig beschlossenen Zahlung steht Dir weder ein Einspruchsrecht noch ein Recht auf Ratenzahlung zu.
Wenn Du Dich im Verzug befindest, kann, wenn es im Verwaltervertrag vereinbart oder gesondert von der ETV beschlossen wurde, eine Mahngebühr erhoben werden.
#6
Antwort vom 22. Oktober 2023 | 13:29
Von
Status: Unbeschreiblich (116318 Beiträge, 39247x hilfreich)
ZitatNicht, wenn es nicht so vereinbart wurde. :
Das ist schlicht falsch.
#7
Antwort vom 23. Oktober 2023 | 00:34
Von
Status: Unbeschreiblich (46713 Beiträge, 16557x hilfreich)
ZitatIn etwa drei Jahren soll unser Dach saniert werden. Vor wenigen Wochen verschickte der Hausverwalter die erste Rechnung, sie beträgt ca. 4.000 Euro. :
Dazu gibt es doch sicher einen Beschluss, der auf der letzten Eigentümerversammlung gefasst wurde.
Ohne Kenntnis dieses Beschlusses lässt sich die Frage nicht beantworten.
#8
Antwort vom 23. Oktober 2023 | 18:28
Von
Status: Bachelor (3313 Beiträge, 519x hilfreich)
Der TE will uns offenbar nicht mitteilen um welche Kosten es sich handelt.
-- Editiert von User am 23. Oktober 2023 18:30
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