Den Kauf nachträglich genehmigen

25. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Loswochos1997
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Den Kauf nachträglich genehmigen

Die WEG wollte eine Schneefraese kaufen, nun wurde aber auf der letzten ETW beschlossen dies nicht zu tun da kein Stellplatz vorhanden war.

Nun bekommen wir eine Einladung zur einen ausserordentlichen Versammlung, wo der Kauf (vom Beirat) nachträglich genehmigt werden soll und der Betrag aus der Rücklage erstattet werden soll.

Was kann Ich tun ?


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
Was kann Ich tun ?

Nüchtern betrachtet dafür oder dagegen stimmen!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#2
 Von 
Loswochos1997
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Frage:
"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

Antwort:
1. Es ist kein Stellplatz vorhanden
2. Es wurde keine Kosten Nutzen Rechnung gemacht ( Winterdienst vs. Schneefraese )
3. Der Beirat macht was er will


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Frage und Antworten passen nicht zusammen...
Stimm doch mit deinem Stimmrecht dagegen und bringe die Argumente in der Versammlung an. Vielleicht schließt sich jemand deiner Argumetation an.

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loswochos1997
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke, das werde ich machen.

Und was soll ich machen wenn der Beschluss per Mehrheit durchgeht ? (Leider ist der Rest der WEG dem Beirat hörig)

Anfechten wegen nicht ordnungsgemässer Verwaltung ?

Wie stehen die Chancen ?

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#5
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

quote:
Anfechten wegen nicht ordnungsgemässer Verwaltung ?
Wie stehen die Chancen ?


Anfechten ist möglich - immer. Wenn jedoch die nachträgliche Genehmigung trotz Gegenargumente beschlossen wird, sehe ich keinen Verstoß gegen ordnungsgemäße Verwaltung und daher eher wenig Chancen.


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"lg.
R.M. "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Wenn der Beirat eine Schneefräse gekauft hat und der Verwalter diese nachträglich bezahlt, dann sehe ich da schon das Problem der ordnungsgemässen Verwaltung.

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