Doppelt qualifizierte Mehrheit

23. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 148x hilfreich)
Doppelt qualifizierte Mehrheit

Guten Tag,

laut Definition bedeutet eine doppelt qualifizierte Mehrheit:

1. Mehrheit von ¾ aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer
2. mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile

Blöde Frage: Bezieht es sich hierbei auf alle Wohnungseigentümer/Miteigentumsanteile. Oder sind hier nur die Wohnungseigentümer/Miteigentumsanteile gemeint, die bei einer beschlussfähigen Versammlung anwesend waren?

Danke und Gruss,

JoKu

-- Editiert am 23.06.2009 17:14




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

Bitte doch einfach mal die Suchfunktion nutzen, smile

Aber zum X ten Mal , wieder smile

Bei der Beurteilung der doppelt qualifizierten Mehrheit gilt zwingend das Kopfprinzip nach § 25 WEG

Es müssen mehr als dreiviertel aller Eigentümer zustimmen, und gleichzeitig mehr als 50% der Miteigentumsanteile halten

Es muss nach Allen, nicht nur den anwesenden Eigentümern gerechnet werden



-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

-- Editiert am 23.06.2009 18:38

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#2
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 588x hilfreich)

Eine kleine Präzisierung noch hierzu, Thorsten:

quote:
Es müssen mehr als dreiviertel aller Eigentümer zustimmen, und gleichzeitig mehr als 50% der Miteigentumsanteile halten


Exakt drei Viertel der stimmberechtigten Eigentümer reichen völlig aus.

MfG
Wohni

-- Editiert am 24.06.2009 09:15

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

jepp wohni, stimmt das erste mehr ist falsch

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

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