Guten Tag,
laut Definition bedeutet eine doppelt qualifizierte Mehrheit:
1. Mehrheit von ¾ aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer
2. mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile
Blöde Frage: Bezieht es sich hierbei auf alle Wohnungseigentümer/Miteigentumsanteile. Oder sind hier nur die Wohnungseigentümer/Miteigentumsanteile gemeint, die bei einer beschlussfähigen Versammlung anwesend waren?
Danke und Gruss,
JoKu
-- Editiert am 23.06.2009 17:14
Doppelt qualifizierte Mehrheit
Bitte doch einfach mal die Suchfunktion nutzen, smile
Aber zum X ten Mal , wieder smile
Bei der Beurteilung der doppelt qualifizierten Mehrheit gilt zwingend das Kopfprinzip nach § 25 WEG
Es müssen mehr als dreiviertel aller Eigentümer zustimmen, und gleichzeitig mehr als 50% der Miteigentumsanteile halten
Es muss nach Allen, nicht nur den anwesenden Eigentümern gerechnet werden
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
-- Editiert am 23.06.2009 18:38
Eine kleine Präzisierung noch hierzu, Thorsten:
quote:
Es müssen mehr als dreiviertel aller Eigentümer zustimmen, und gleichzeitig mehr als 50% der Miteigentumsanteile halten
Exakt drei Viertel der stimmberechtigten Eigentümer reichen völlig aus.
MfG
Wohni
-- Editiert am 24.06.2009 09:15
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jepp wohni, stimmt das erste mehr ist falsch
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
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