Drohung mit Ausbomben - Mitteilung an die Eigentümer?

3. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go399839-12
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 55x hilfreich)
Drohung mit Ausbomben - Mitteilung an die Eigentümer?

Mitteilung der Staatsanwältin:
"Abgesehen davon, dass der T., wie in dem Verfahren .. festgestellt
wurde, erkärt hat, die Frau N. aus ihrer Wohnung ausbomben zu wollen und
nicht erklärt hat, er wolle den Kindergarten ausbomben, und fraglich ist, ob es sich hierbei
überhaupt schon um eine konkret geplante angekündigte Tat handelt,"

Die Frau N. wohnt in einem Wohnblock mit 60 Eigentumswohnungen.
Eine Eigentumswohnung gehört uns.

Nun lag der Verwaltung bis letzte Woche noch keine Information vor, dass die Frau N. aus ihrer Wohnung ausgebomt werden soll.

Das Schreiben des Staatsanwaltes habe ich der Verwaltung gemailt.

Was muss er tun?
Nichts?
Was ist aber, wenn sie nun doch aus ihrer Wohnung ausgebomt wird?

-- Editier von go399839-12 am 03.02.2017 10:13

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 110x hilfreich)

Nicht schon wieder... hat der Thread mit dem Kindergarten nicht gelangt?

Signatur:

Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126991 Beiträge, 40740x hilfreich)

Zitat (von go399839-12):
Was muss er tun?
Nichts?

Korrekt.



Zitat (von go399839-12):
Was ist aber, wenn sie nun doch aus ihrer Wohnung ausgebomt wird?

Dann kümmern sich Polizei/SEK, Feuerwehr, THW, Rotes Kreuz/ASB um die Angelegenheit.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2385x hilfreich)

Zitat (von go399839-12):
Was muss er tun?

Fenster gegen eine Druckklasse welche den Einschlag einer nuklearen Sprengung aushält austauschen lassen, die Außenwände mit 1 m Stahlbeton verstärken, die Wohnungseingangstüre gegen eine mit Sicherheitsstufe 11 ce tauschen (so was findet man sonst nur im Kanzleramt) und die Wohnung nicht mehr verlassen. Im weiteren sollte man einen Vorkoster für alle Speisen von der Agentur für Arbeit anfordern, denn das Essen könnte ja vergiftet sein.
Bis alle Maßnahmen umgesetzt sind, sofort von der Bundeswehr eine KSK anfordern.
So das war ein wenig Ironie, wo es keine Gefährdungslage gibt, es reicht das mit dem Kindergarten.

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