EGV - Teilnehmer / Stimmrechtsvollmacht VW

1. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
seeschwalbe123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)
EGV - Teilnehmer / Stimmrechtsvollmacht VW

Hallo,

dürfen auf einer EGV fremde Teilnehmer ohne Vertretungsvollmacht (hier Lebenspartner) mit Mehrheitsbeschluß der EGV teilnehmen oder müssen alle Eigentümer/Bevollmächtigte zustimmen ?

Darf der Verwalter beim Beschluß zu seiner Entlastung die ihm übertragenen Stimmrechtsvollmachten ausüben ?

Danke für Eure Mühe, bin hier Newbie ;-) ...

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

tach :-)

1. es müssen alle berechtigt anwesende zustimmen

2. darf er natürlich nicht, sollte allerdings die erteilung von untervollmacht nicht expliziet ausgeschlossen sein, dann darf er die vollmachten weitergeben - aber ohne abstimmvorgaben zu machen > wie so was in der praxis aussieht kann sich jeder an den fingern abzählen gelle

zur näheren begründung meiner aussagen kannst du gerne auch die suchfunktion bemühen, diese themen sind schon einige male diskutiert worden

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

nachtrag

hier gibts ein interessantes vortragsscript von dr. elzer aus berlin zum thema stimm-, bzw. vertretungsrechte

http://www.oliverelzer.de/mediapool/61/618300/data/Vertretung_in_der_Versammlung_der_Eigentuemer.pdf

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#3
 Von 
23459mdtttz6
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Ich habe mich auch einmal mit diesem Thema beschäftigt. Dazu noch eine Anmerkung. Nach hM vertritt man in einer ETV nicht eine Person sondern ein Stimmrecht. Dies hat Auswirkung, wenn ein Eigentum mehreren PErsonen gleichzeitig gehört. Ist dann einer dieser Eigentümer da und der andere nicht, dann kann der der nicht da ist sich auch nicht verteten lassen, da die Stimme ja bereits vorhanden ist und die Stimme nicht teilbar ist.

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#4
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

sorry, quatsch


jeder eigentümer hat ein gesetzlich verbrieftes anwesenheitsrecht, dies gilt eben auch dann wenn man aus egal welchen gründen vom stimmrecht ausgeschlossen sein sollte, bzw. bei obiger aussage

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#5
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

quote:
Dazu noch eine Anmerkung. Nach hM vertritt man in einer ETV nicht eine Person sondern ein Stimmrecht. Dies hat Auswirkung, wenn ein Eigentum mehreren PErsonen gleichzeitig gehört. Ist dann einer dieser Eigentümer da und der andere nicht, dann kann der der nicht da ist sich auch nicht verteten lassen, da die Stimme ja bereits vorhanden ist und die Stimme nicht teilbar ist.

Wie Thorsten schon schreibt ist dies im ersten Teil falsch. Es wird eine Person vertreten.
Das Stimmrecht ist davon getrenmnt zu betrachten. Richtig ist, das Stimmrecht ist nicht teilbar. Bei mehreren Eigentümern je Stimmrecht muss dieses gemeinsam ausgeübt werden, ansonsten ist die Stimme ungültig.

Beispiel: Eheleute X und Y sind gemeinsam zu je 1/2 Eigentümer einer Eigentumswohnung. Sie haben nach dem Kopfprinzip 1 Stimmrecht. Frau X nimmt persönlich an der Versammlung teil. Herr Y bevollmächtigt Frau Z mit der Vertretung. In der Versammlung nehmen Frau X und Frau Z das Stimmrecht gemeinsam wahr. Wenn beide gemeinsam mit Ja oder Nein stimme, zählt die Stimme. Stimmt Frau X mit Ja und Frau Z mit Nein (oder umgekehrt) ist die Stimme ungültig. Wenn X und Y beide ohne Vertretung teilnehmen ist das ganz genauso.

Nicht ganz klar ist mir selbst der Fall, wenn einer der beiden sich enthält.

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"lg.
R.M. "

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#6
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

nabend,

das ist so :

das Stimmrecht kann ja nur gemeinsam ausgeübt werden, das heisst die Beiden müssen sich auf EINE Aussage einigen, also entweder JA oder NEIN oder ENTHALTUNG.

Der Eine so und die Andere so geht nicht, die für das Objekt stimmberechtigten Eigentümer müssen mit EINER Stimme sprechen oder sie haben KEINE zählende Stimme

ich hoff mal ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt......

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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