ET-Jahresabrechnung

5. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
willi1936
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
ET-Jahresabrechnung

Wir sind eine ETG mit 4 Eigentümer und haben 2010 zum
Jahresende den Verwalter gewechselt.
Daraufhin hat der neue Verwalter eine ET_Versammlung einberufen und von dieser beschliessen lassen, das 2 Eigentümer die Jahres-u. Einzelabrechnung vornehmen sollen.
Der Beschluss ist nur mit drei Eigentümern zustande gekommen,
weil der andere ET im Urlaub war.
Dieser Beschluss ist eigentlich unsinnig, weil doch der Verwalter nach §28 Abs.3,Nr.3 verpflichtet ist die Abrechnung zu erstellen.
Da die Monatsfrist zum anfechten des Beschlusses leider
abgelaufen ist, stellt sich die Frage, kann man hier noch etwas unternehmen um den Beschluss rückgängig zu machen?


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6 Antworten
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#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

stellen sich zunächst die Fragen:

War der vorherige Verwalter ein gewerbl. Verwalter oder einer der Miteigentümer?
Ist der neue Verwalter ein gewerbl. Verwalter oder einer der Miteigentümer?
Hat eine ordnungsgemäße Übergabe der Verwaltungsunterlagen stattgefunden?

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"lg.
R.M. "

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#2
 Von 
willi1936
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erst einmal für die Antwort zu meiner Frage.
Also, der vorherige Verwalter war die Haus und Grund
Hausverwaltung, also gewerblich. Der neue Verwalter ist die Niebeling & Zimmer GmbH, also auch gewerblich.
Ein Eigentümer hat sich die Unterlagen vom alten Verwalter aushändigen lassen und sie dem neuen übergeben.
Der alte Verwalter hatte die letzte ET-Versammlung 2008
einberufen und die Abrechnung für 2006 genehmigen lassen.
Seitdem hat keine Versammlung mehr stattgefunden,nur die
jährlichen Einzelabrechnungen wurden bis 2009 erstell und den ET zugesandt.Wohlbemerkt, ohne ET-Versammlung,nicht genehmigt und auch keine Entlastung beschlossen.
Kein Eigentümer, bis auf einen, hat dagegen protestiert.
Dieser eine ET hat dann bewirkt, das ein neuer Verwalter gewählt wird.
Doch leider haben wir wieder Pech mit dem neuen Verwalter, der unserer Meinung nach einfach unfähig ist, agressiv und frech. Er hat die Abrechnung für 2011 fehlerhaft erstellt, weil er keine Ahnung von der neuen Verordnung des BGH vom 04.12.2009 unter V ZR 44/09 hat.
Als ich bei der jetzigen ET-Versammlung am 22.08.2012, versuchte ihm das klar zu machen,
wurde er ziemlich ausfallend und versuchte mich mit Beschimpfungen und unter Androhung polizeilicher Hilfenahme rauszuschmeissen.
Eigentlich ist das eine Zumutung gegenüber einem Eigentümer die man nicht ungestraft lassen kann.
Schließlich wird der Mann von uns bezahlt.
Was kann man tun.
Vielen Dank!

Also haben wir den Verwalter gewechselt.


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#3
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Als ich bei der jetzigen ET-Versammlung am 22.08.2012, versuchte ihm das klar zu machen,
wurde er ziemlich ausfallend und versuchte mich mit Beschimpfungen und unter Androhung polizeilicher Hilfenahme rauszuschmeissen.


Ein qualifizierter Hausverwalter sollte auf Argumente eines Eigentümers, wenn sie sachlich berechtigt sind,
adäquat ruhig und sachlich reagieren können.

Wenn das so ist, wie Sie schildern, ist es m.E. vielleicht besser abermals eine neue Verwaltung zu suchen.

Die "Neue" sollte allerdings sorgfältig ausgewählt werden, damit das ganze Drama sich nicht wiederholt.

Ich verstehe allerdings auch nicht, wie man als Eigentümer jahrelang zuschauen kann, wenn man keine jährliche, ordentliche ETV bekommt.

Die Eigentümergemeinschaft sollte sich bewusst sein, dass ein Desinteresse an der WEG-Verwaltung jedem einzelnen Eigentümer mindestens langfristig
schadet !!!

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#4
 Von 
willi1936
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Sie haben vollkommen Recht.
Unsere ET-Gemeinschaft ist eine traurige Zusammensetzung dummer und eigensinniger Mitglieder.
Aber man kann sie sich ja nicht aussuchen.
Folglich sind wir gezwungen damit zu leben.
Übrigens, der einzige ET, der dagegn etwas unternimmt, bin natürlich ich als Verfasser dieses Schreibens.
Ich gehöre nicht zu den Menschen die sich vor einer Verantwortung drücken, nur weil das bequemer ist.
Also suchen wir uns einen neuen Verwalter.
Das ist aber nicht so einfach, weil wir nicht die Mehrheit haben und ständig mit unseren Top`s an die Wand gefahren werden.
Dagegen hilft auch kein gutes Zureden, denn die anderen ET, bzw. 2 davon, sind unbelehrbar und neigen zu unbeherrschbaren Reaktionen.
Ich danke Ihnen jedenfalls vielmals für Ihre Antwort und werde nun Mittel und Wege finden diesen armseeligen Zustand zu beenden.

Mit freundlichen Grüßen

G.O.

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#5
 Von 
kleinehexe123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

ich habe seit etwas mehr als einem jahr eine eigentumswohnung und habe von anfang an probleme mit der hausverwaltung....
wen wundert es....es ist niebeling & zimmer!!!

als erstes möchte ich wissen, wer probleme mit dieser hausverwaltung hat....

merkwürdig ist, dass sich manche beiträge meine probleme wiederspiegelt!!

ich finde es sehr merkwürdig, dass die anderen et überhaupt gar keinen zweifel an der kompetenz des verwalters herrn zimmer haben!
selbst einen brief an alle et über die inkompetenz, schwierigkeiten, hässlichkeiten und gemeinheiten hat nichts an der meinung geändert...
ich wollte eine neue verwaltung, leider war ich die einzige...
dabei ist die verwaltung niebeling-zimmer viel zu teuer!!!

ich würde mich über viele beiträge und erfahrungen über diese verwaltung freuen!!!
meine erfahrungen werde ich auch noch zum besten geben...

viele grüße

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#6
 Von 
123recht.de
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 247x hilfreich)

@kleinehexe123123: Hier geht es um die Frage von Willi 1936. Es wäre gut, wenn Du für Dein Problem ein neues Thema aufmachst, auf das dann auch gezielt geantwortet werden kann.

Achte bitte auch darauf, dass Deine Aussage "viel zu teuer" sehr subjektiv ist. Es wäre sinnvoll diese Aussage zu sachlich zu begründen.

Viele Grüße

Der Admin

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