Liebes Forum,
benötige mal wieder Eure Einschätzung.
Wir bekamen letztes Jahr neue Fenster weil die alten kaputt waren und für die Reparatur wollte keiner eine Garantie geben (32 Jahre alt waren diese)
Die Jahresabrechnung wurde nicht genehmigt, obwohl diese rechnerisch und sachlich korrekt war.
Ein Eigentümer nannte als Grund (aus moralischen gründen könnte er diese nicht akzeptieren) bei diesen sind die Fenster auch kaputt und er will neue.
Die anderen vier haben keine Gründe genannt warum sie die Abrechnung nicht genehmigen wollen.
Aus der Abrechnung ergeben sich für jeden Nachzahlungen.
Die fünf würden die Abrechnung akzeptieren, wenn ein Beschluss gefasst wird das jeder Eigentümer die Fenster in seiner Wohnung selbst bezahlt.
Was kann man jetzt tun? Den das Geld muss auf jedenfall dem Hausgeldkonto wieder zugeführt werden damit die ETG nicht ins minus gerät.
LG
Bibbi
ETG Versammlung Abrechnung
17. Mai 2018
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Frage vom 17. Mai 2018 | 07:39
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 19x hilfreich)
ETG Versammlung Abrechnung
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 17. Mai 2018 | 09:32
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
ZitatDie Jahresabrechnung wurde nicht genehmigt, obwohl diese rechnerisch und sachlich korrekt war. :
Eine Abrechnung MUSS auch nicht genehmigt werden, allerdings MUSS die Gemeinschaft dann auch mit den Konsequenzen leben (evtl. fehlende Nachzahlungen, usw.).
ZitatEin Eigentümer nannte als Grund (aus moralischen gründen könnte er diese nicht akzeptieren) bei diesen sind die Fenster auch kaputt und er will neue. :
Ist zwar eine irgendwie schon recht ...... Begründung, aber andererseits muss auch niemand begründen wieso er wie abstimmt.
Und wollen darf man sowieso alles ;-)
ZitatDie anderen vier haben keine Gründe genannt warum sie die Abrechnung nicht genehmigen wollen. :
Müssen sie ja auch nicht.
ZitatDie fünf würden die Abrechnung akzeptieren, wenn ein Beschluss gefasst wird das jeder Eigentümer die Fenster in seiner Wohnung selbst bezahlt. :
Was kann man jetzt tun?
Den entsprechenden Beschluss fassen, oder den Miteigentümern erklären welche Konsequenzen es hätte wenn die Gemeinschaft z.B. die Abschlagszahlungen für Gas/Strom/Wasser..... nicht mehr vom Konto der WEG zahlen kann. Man könnte auch darauf hinweisen das sich Gläubiger aussuchen können von wem sie dann im Fall der Fälle die Gelder fordern ;-)
#2
Antwort vom 10. April 2019 | 11:49
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 19x hilfreich)
Möchte Info geben wie das ganze ausgegangen ist.
Habe den Negativ Beschluss angefochten.
1. Die Beschlussfassung ETV vom 16.05.2018 zum TOP1 Gesamt-und Einzelabrechnung 2017 wird für ungültig
erklärt. Die Beklagten werden verurteilt, der von der HV YYY mit Schreiben vom 02.05.18 vorgelegten Gesamt-
sowie den Einzelabrechnungen für das Kalenderjahr 2017 zuzustimmen.
Der Streitwert würde füe drei Anfechtungen auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
MFG
bibbi
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#3
Antwort vom 10. April 2019 | 16:05
Von
Status: Bachelor (3882 Beiträge, 2382x hilfreich)
Danke für die Info. Immer wieder interessant auch mal zu erfahren wie es ausgegangen ist.
Das Gericht hat aus meiner Sicht absolut richtig entschieden.
Nachtrag:
ein solcher Beschluss wäre nichtig gewesen, denn dieser steht im Widerspruch zu § 16 Abs. 4 ("... im Einzelfall ...").ZitatDie fünf würden die Abrechnung akzeptieren, wenn ein Beschluss gefasst wird das jeder Eigentümer die Fenster in seiner Wohnung selbst bezahlt. :
Und jetzt?
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