ETV TOP Verwalterbestellung

17. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)
ETV TOP Verwalterbestellung

Guten Tag,

Der Vertrag unserer Hausverwaltung endet zum 31.12.2012. Normalerweise müsste
von der HV ein TOP "Beschluss über die Wiederwahl der HV" (oder ein ähnlicher Wortlaut)
auf die Einladung zur nächsten ETV im Frühjahr dieses Jahres gebracht werden.
Mehrere Eigentümer sind der Meinung, dass eine neue HV bestellt werden soll.
Zwei Angebote einer neuen HV liegen schon vor.

In einer Besprechung mit dem Beirat wurde folgendes beschlossen:

Bevor die Einladung zur ETV verschickt wird, prüft der Beirat, ob dieser Punkt
von der HV vorgeschlagen wurde. Wenn nicht, wird die HV darauf angesprochen und
gebeten, diesen Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen.

Nachdem dann in der ETV die Hausverwaltung nicht wieder bestellt wird (was aller
voraussicht nach erfolgt), wird zu einem späteren Zeitpunkt eine außerordentliche
ETV vom Beirat einberufen, um eine neue HV zu wählen.

Ich bin der Meinung, dass diese Prozedur überflüssig ist, und habe dem Beirat vorgeschlagen,
dass der Punkt "Beschluss über die Wiederwahl der HV" und der Punkt "Beschluss über
die Neuwahl der HV" schon vorher auf die Tagesordnung sollte. Dieses wurde aber abgelehnt.

Was kann ich als Eigentümer in diesem Fall unternehmen?



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

nicht nachvollziehbar was der beirat hier bezwecken will, der beirat kann erst dann eine etv einberufen wenn die jetzige verwaltung nicht mehr im amt ist. d.h. ihr wärt ab 1.1.13 solange ohne verwaltung bis der beirat die etv einberuft ud die neue verwaltung gewählt ist - sorry aber das ist quatsch hoch 10 so zu handeln

auf die tagesordnung der nächsten etv gehört schlicht der tagesordnungspunkt : neuwahl der verwaltung, zu dieser etv sollten die zwei kandidaten eingeladen werden um sich vorzustellen, und vom beirat sollte vor der etv ein kurzes schriftliches statement zu diesen kandidaten an die anderen eigentümer erfolgen

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)


In den Augen des Beirates ist die HV eine "Höhere Instanz ", die vorschlägt, was gemacht werden muss
oder sollte. Spricht man den Beirat auf einen Vorschlag an, bekommt man meistens die Antwort: "Das muss man
erst mit dem Verwalter besprechen ..."

Der Beirat mag das bequeme Leben und möchte eigentlich so wenig tun bzw. Verantwortung übernehmen,
Außer der Rechnungsprüfung und den Verwalter bei der ETV zu entlasten, wurden nur banale
Dinge behandelt.

Ich glaube, der Nachsatz im Posting:

"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

trifft hier voll und ganz zu.

Am liebsten wäre es dem Beirat (da dieser jetzt ja aktiv werden muss), wenn die jetztige HV diese
ganze Prozedur übernehmen würde. Also, die HV wählt sich selbst ab und schlägt eine neue vor.

Kann ich als Eigentümer

quote:
auf die tagesordnung der nächsten etv gehört schlicht der tagesordnungspunkt : neuwahl der verwaltung,


diesen Punkt selbst vorschlagen oder verlangen, oder kann das nur der Beirat?



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Jeder Eigentümer kann TOPs vorschlagen. NIcht nur der Beirat.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Spricht man den Beirat auf einen Vorschlag an, bekommt man meistens die Antwort: "Das muss man
erst mit dem Verwalter besprechen ..."


Die ist klar das "Genau" die Aufgabe ist, die ein Beirat hat :-)))

Außer Abrechnung prüfen - wozu die meist zu blöd sind.

quote:
Nachsatz im Posting

Meiner wäre:
In einer Gruppe von Idioten, ist der Beirat einer mit Kugelschreiber




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