ETW Gemeinschaftseigentum Dunstabzug Kernbohrung Küche

13. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
tAyooma
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
ETW Gemeinschaftseigentum Dunstabzug Kernbohrung Küche


Liebe Forumnutzer,

ich bin mir unsicher, daher wende ich mich an Sie.

Im Jahre 2016 habe ich eine Eigentumswohnung mit ca. 100qm gekauft. Die Küche ist recht klein und teiloffen, was heißt, dass eine Wand die Küche vom Wohnzimmer trennt, diese aber nicht mit einer Tür versehen ist. Somit habe ich dauerhaft Spaß mit Küchengerüchen. Der Wrasenabzug ist einer mit Umwälzfunktion, also nicht mit Wanddurchbruch nach draußen verbunden.
Nächstes Jahr möchte ich Teile meiner Küche erneuern und hier ist eine Dunstabzugshaube angestrebt mit Verbindung nach draußen.

Meine Wohnung befindet sich in einem L-Komplex mit 30 Wohneinheiten im ersten Stock ganz außen. Meine Wohnung zur Gartenseite hin hat einen großen ca. 18qm Balkon (Länge 7m, Breite 2,5m), der durchgehend vor 3 Zimmern ist. Die Küche hier ist das mittlere Zimmer, links das Wohnzimmer, rechts das Kinderzimmer. Über meiner Wohnung befinden sich 2 weitere Wohnungen, wobei mein Balkon durch den darüber liegenden vollständig überdacht ist. Die Balkone und Wohnungen sind durch Glastrennwände voneinander getrennt.

Alle Wohnungen haben in allen Räumen passive Belüftungen. Das heißt, dass alle Wohnungen von Anfang an relativ viele bauseits durch den Bauträger durchgeführte Kernbohrungen haben und von außen viele Blenden sichtbar sind. Die Außenfassade ist weiß mit einer Art rauen Lotusputz. Die zahlreichen Blenden fügen sich nahezu unsichtbar in das Gesamtkonzept ein.

Wenn ich diese Kernbohrung durchführen will, wird das Unternehmen genutzt, welche die anderen Bohrungen auch gemacht hat. Somit ist der fachmännische Part abgedeckt.

Mein Balkon ist vollständig überdacht. Es gibt auf dieser Hausseite 2 weitere Blenden mit nach unten geöffneten Lamellen von mir und mit dem Wrasenabzug käme eine dritte Blende hinzu. Durch die Überdachung ist kein Folgeschaden durch Wasser zu erwarten.

Der Balkon ist an der Windseite, somit würden Essensdünste schnell verfliegen. Außerdem habe ich sowieso immer Fenster auf und so kommen die Dünste auch nach draußen, nur nicht sehr effektiv. Wrasenabzüge gehören heutzutage zur Standardausstattung einer Küche und sind mit guten Filtern versehen sodass es zu keiner größeren „Belästigung" kommt, als jetzt schon durch meine Wenigkeit.

Optisch gibt es keinen Nachteil an der Fassade und statisch sowieso nicht.

Ich weiß, dass ich 2 Möglichkeiten habe, von der Wohngemeinschaft die Zustimmung zu erhalten.
Zum einen über die ordentliche Eigentümerversammlung mit dem Verwalter. Zum anderen mit einem Umlaufbeschluss.


Hier stellen sich mir jedoch Fragen:

- Bei welchem Weg liegen mir nicht so viele Steine im Weg? Gehe ich über die Eigentümerversammlung, welche Mehrheit benötige ich hier?

- Wird hier der Beschluss abgelehnt durch 1-2garstige Nachbarn, die einem nur etwas Böses wollen, oder durch Eigentümer, die Vermieten und denen es egal ist und sich enthalten, ist das Vorhaben damit für immer vom Tisch? Wie sieht die benötigte Mehrheit bei dem Umlaufbeschluss aus?

-Wie werden generell Enthaltungen gehandhabt?

-Wie schaut es aus, wenn bereits bauseits ein Eigentümer einen Wrasenabzug nach draußen hat? Dürfte ich ohne Fragen ebenfalls einen bauen?

Sollten Sie noch Infos benötigen, werde ich diese umgehend nachreichen. Sonst freue ich mich auf Ihre Hilfestellung.

Liebe Grüße
tAyooma

-- Editiert von tAyooma am 13.05.2020 13:32

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von tAyooma):
Bei welchem Weg
Das kann ein Forum nicht wissen. In deinem Kaufvertrag wird sich alles finden.
Eine 30-WE-Anlage mit evtl. 30 Eigentümern? Könnte *Spaß* bringen...
Zitat (von tAyooma):
Wie sieht die benötigte Mehrheit bei dem Umlaufbeschluss aus?
Allstimmigkeit ist grundsätzliche Voraussetzung.
Zitat (von tAyooma):
Wie werden generell Enthaltungen gehandhabt?
Grundsätzlich wie Enthaltungen nach WEG.
Zitat (von tAyooma):
Dürfte ich ohne Fragen ebenfalls einen bauen?
Nein. Es sei denn, du akzeptierst die Konsequenzen.
Zitat (von tAyooma):
Durch die Überdachung ist kein Folgeschaden durch Wasser zu erwarten.
Auch ohne Überdachung ist das nicht zu erwarten. Hunderttausende Lüftungsabdeckungen tun an freier Fassade seit Jahrzehnten ihren Dienst, unabhängig vom Wetter oder Niederschlag generell. Manchmal nistet was in den Durchführungen, ist aber beherrschbar.
Zitat (von tAyooma):
die einem nur etwas Böses wollen,
Wenn man die schon hat, stimmen die eben grundsätzlich dagegen, egal, was man will.

hier bitte mal zum Nachlesen
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/deckert-erklaert-umlaufbeschluss_258_95442.html
https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/
besonders Abschnitte 2 und 3

aus Erfahrung:
Auch der komfortabelste und leistungsstärkste Dunstabzug überm Herd bringt dir nicht, was du erhoffst: Dass du im offenen Wohnraum nicht mehr riechst, was gekocht/gebraten/gebacken wird.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von tAyooma):
Liebe Forumnutzer,
ich bin mir unsicher, daher wende ich mich an Sie.

Hier wird gewiss niemand die Unsicherheit beseitigen können. Sicherheit wird nur durch ein rechtskräftiges Urteil zu erreichen sein.


Zitat (von tAyooma):

- Bei welchem Weg liegen mir nicht so viele Steine im Weg? Gehe ich über die Eigentümerversammlung, welche Mehrheit benötige ich hier?

Es gibt nur einen sinnvollen Weg: Die notwendige Zustimmung sollte eingeholt werden. Ob auf diesem Weg viele oder wenige Steine liegen ist nicht vorhersehbar. Sehr wohl vorhersehbar ist allerdings, dass bei einem Verzicht auf den sinnvollen Weg die Gefahr eines Felssturzes droht und der Weg dann endgültig verschüttet ist.

Die erforderliche Zustimmung ergibt sich aus § 22 Abs. 1 WEG. Erforderlich ist, dass "jeder Wohnungseigentümer zustimmt, dessen Rechte durch die Maßnahmen über das in § 14 Nr. 1 bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden". Das kann von keinem bis alle reichen...

Zitat (von tAyooma):

- Wird hier der Beschluss abgelehnt..., ist das Vorhaben damit für immer vom Tisch?

JEIN... Niemand kann eine Wohnungseigentümer davon abhalten, von Verwalter jedes Jahr wieder den gleichen Top auf der Tagesordnung zu verlangen. Man sollte sich allerdings nicht wundern, wenn dies unter Verweis auf die bereits vorliegende Entscheidung bereits vom Verwalter abgelehnt wird.

Zitat (von tAyooma):

Wie sieht die benötigte Mehrheit bei dem Umlaufbeschluss aus?

Zustimmung sämtlicher Eigentümer erforderlich

Zitat (von tAyooma):

-Wie werden generell Enthaltungen gehandhabt?

Als Enthaltung eben, mithin weder JA noch NEIN. Wie sich Enthaltungen auf ein Ergebnis auswirken hängt vom Einzelfall ab.
Mehrheitsbeschlüsse erfordern mehr JA- als NEIN-Stimmen.
Qualifizierte Mehrheiten erfordern Zustimmungen im festgelegten Umfang. Enthaltung ist keine JA-Stimme und hat damit das gleiche Ergebnis wie Nein.

Zitat (von tAyooma):

-Wie schaut es aus, wenn bereits bauseits ein Eigentümer einen Wrasenabzug nach draußen hat? Dürfte ich ohne Fragen ebenfalls einen bauen?

Vielleicht... Allerdings gewiss nicht mit der Begründung, dass andere das schon gemacht haben sondern dass keine Zustimmung anderer Eigentümer erforderlich ist... wenn dies für den konkreten Fall eine vertretbare Auslegung des § 22 Abs. 1 WEG sein sollte und man das Prozessrisiko eingehen will.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(925 Beiträge, 226x hilfreich)

Ich würde keinen Umlaufbeschluss anstreben. Diese sind zu anonym und jeder kann dir heimlich eines auswischen.
Ich würde für die nächste Versammlung einen Beschluss einbringen, der es ALLEN Wohnungseigentümern erlaubt jetzt oder künftig diesen Durchbruch für eine Dunstabzugshaube zu machen. Und in der Diskussion darauf hin weisen, dass ja schon einige vorhanden sind und dass man die kaum sieht.
Ich denke so hättest du am ehesten Chancen dein Vorhaben durchzusetzen. Viel Glück.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von tAyooma):
Alle Wohnungen haben in allen Räumen passive Belüftungen.
Handelt es sich um ein Passivhaus? Dann müsstest Du nämlich noch einiges mehr beachten, als einfach eine "normale" Dunstabzugshaube per Rohr nach draußen zu führen.

Zitat (von tAyooma):
Mein Balkon ist vollständig überdacht. Es gibt auf dieser Hausseite 2 weitere Blenden mit nach unten geöffneten Lamellen von mir und mit dem Wrasenabzug käme eine dritte Blende hinzu.
Führ die Abluft der Dunstabzugshaube doch einfach durch eine der vorhandenen Blenden. Und dafür dort halt die Passivbelüftung abklemmen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Handelt es sich um ein Passivhaus?
Sicher nicht. Die haben keine solchen Lüftungsöffnungen.
Zitat (von user08154711):
Führ die Abluft der Dunstabzugshaube
Das wäre die einfachste Idee. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Vergiss dem Umlaufbeschluss, hier müssten tatsächlich alle Miteigentümer für Deinen Antrag stimmen.

Zitat (von tAyooma):
Gehe ich über die Eigentümerversammlung, welche Mehrheit benötige ich hier?
Das wäre der korrekte Weg. Kann aber dauern. Der Antrag muss als TOP auf die Tagesordnung der nächsten ETV. Die Versammlung kann dem mehrheitlich zustimmen - oder auch nicht.
Stimmt sie dem Antrag zu, so könnte noch ein besonders betroffener Miteigentümer diesen Beschluss anfechten. Wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt, könntest Du diesen Beschluss anfechten. Läuft es gut, ist die Sache nach der nächsten ETV in trockenen Tüchern. Wenn nicht, zieht sich das hin.


Zitat (von tAyooma):
Wie schaut es aus, wenn bereits bauseits ein Eigentümer einen Wrasenabzug nach draußen hat?
Frag' ihn halt, wie es bei ihm lief. Wenn es "bauseits" war, gibt es dafür möglicherweise Gründe. Grundsätzlich berechtigt Dich eine unrechtmäßige Handlung eines Miteigentümers nicht das auch für Dich zu beanspruchen.


Zitat (von tAyooma):
Dürfte ich ohne Fragen ebenfalls einen bauen?
Dürfen nicht - trotzdem könnte es ein Weg sein, diesen Abzug in kurzer Zeit zu realisieren. Mal angenommen, Du handelst in dem Glauben das sei in Ordnung, da ja der Nachbar auch schon so ein Dingens hat. Das wird alles tippi toppi gemacht. Nun regt sich Protest. Dem könntest Du versuchen durch einen nachträglichen genehmigenden Beschluss Rechnung zu tragen. Wenn es dazu nicht kommt, könntest Du das bis zur Klage der WEG auf Rückbau eskalieren lassen. Selbst wenn es zu einer solchen Klage käme, steht nicht fest, dass Du das Verfahren verlierst.

Um nicht einen falschen Eindruck zu erwecken. Es liegt mir fern, Dich zu einer derartigen Handlungsweise anzustiften oder dazu zu raten. Es ist lediglich ein Gedankenspiel was sein könnte, wenn man nicht gefragt hätte.

In jedem Fall ist aber vorher zu klären, ob es in dem Gebäude irgendwelchen Lüftungs- und/oder Wärmerückgewinnungseinrichtungen gibt, die durch so eine zusätzliche Öffnung aus dem Tritt geraten können. Dann fällt einem das Vorhaben nämlich kostenträchtig auf die Füße!


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

@TE
Um den Unsicherheitsfaktor *Lüftung/Wärmerückgewinnung* aus der Welt und ein eindeutiges Bild der *Lüftungsabdeckung mit Lamellen nach unten* zu bekommen---

wie wärs mit einem Foto?
Bilderdienst aus dem Netz nutzen und hier einstellen.
Danke vorab.

0x Hilfreiche Antwort

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