Eigentümer als Verwalter - Vergütung

21. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
van Mouten
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)
Eigentümer als Verwalter - Vergütung

Hallo

hier folgendes Thema:

- Miteigentümer übernimmt die Hausverwaltung in einem 3 Parteien-Haus.

- Es soll eine Vergütung für seine Tätigkeit vereinbart werden.

- Problem: Steuerrechtlich entsteht eine gewerbsmäßige Tätigkeit!
Dies ist nicht gewollt!

1. FRAGE
Könnte man nicht als Vergütungsalternative die Reduzierung des Hausgeldes
für diesen Eigentümer vereinbaren?

2. FRAGE
Ist zudem eine Haftpflichtversicherung für den Eingentümer-Verwalter notwendig?

Vielen Dank für die Hilfe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

1. FRAGE
Könnte man nicht als Vergütungsalternative die Reduzierung des Hausgeldes
für diesen Eigentümer vereinbaren?

Klar, die Reduzierung der "Kosten" wäre keine Einnahme. Wenn man aber die Rücklage reduziert ist das auch eine Einnahme. Man kann den auch "anstellen" dann ist es Lohn

2. FRAGE
Ist zudem eine Haftpflichtversicherung für den Eingentümer-Verwalter notwendig?

Wäre sinnvoll, wenn er "Angestellter" ist aber nicjt nötig

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

1)
Nein kann man nicht, da es zwei Paar Schuhe sind.
Die Kosten für den Verwalterjob zahlen alle Eigentümer, also auch der Verwaltereigentümer, anteilig. Eine Hausgeldreduzierung geht nur zu Euren Lasten.

Zahlt dem Eigentümerverw. doch einfach eine Aufwandsentschädigung von 30,- oder 40,- Euro im Monat, das wäre dann ein steuerfreier Nebenjob und müsste auch nicht als Kleingewerbe angemeldet werden - noch fachlich bestätigen lassen.

2)
Haftpflicht ist äusserst sinnvoll, weil der Verwalter wenn er Mist macht schadensersatzpflichtig ist.

Der Aufwand eine so kleine WEG zu verwalten ist minimal, braucht also auch keiner übermässigen Bezahlung

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kimsa
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 30x hilfreich)

>Der Aufwand eine so kleine WEG zu verwalten ist minimal, braucht also auch keiner übermässigen Bezahlung>

Na, nicht ganz so vorschnell bitte. ;-)
Das muss nicht immer so sein, oder vor allen Dingen auch nicht in jedem Falle auf Dauer so bleiben.
Speziell unsere Hausverwaltung könnte Dir hinsichtlich 3er WEGs Dinger erzählen, die willst Du garnicht wissen. ;-)

@ van Mouten,
ich maße mir nicht an, Dir irgendwelche "schlauen Ratschläge" zu erteilen, letztlich sollt und müsst ihr natürlich selbst entscheiden,
aber aus meiner persönlichen Erfahrung innerhalb eines ebenfalls 3 Parteien-Hauses heraus, kann ich Euch leider nur davon abraten, die Verwaltung überhaupt in Eigeninitiative vornehmen lassen zu wollen.
Unstimmigkeiten kommen in den besten Häusern und unter den besten Freunden vor, das lässt sich garnicht vermeiden, nicht zuletzt, wenn es u.a. auch um Geld geht und das ist selbst in einer relativ kleinen WEG nunmal leider oft der Fall, wenn die Verwaltung ins Spiel kommt. Daher sollte die Verwaltung jemand sein, der ausreichend informiert und nach rechtlichen Vorgaben entscheiden und / oder entscheiden lassen können sollte, ... was für einen (dazu selbst beteiligten) "Laien", manchmal eben schwieriger ist, als es vielleicht zunächst den Anschein hat.
Von daher rate ich aus meiner Sicht, dringend ausreichende Umsicht bei der Wahl der Verwaltung an. Dieselbe ist angehalten, die Verwaltung ordnungsgemäß und auch innerhalb bestimmter Gesetzesvorgaben und Bestimmungen zu erledigen. Auch diese können streckenweise recht unübersichtlich für jemanden "sein, der sich nicht eh schon ausreichend damit auskennen können sollte.

Was ich hier schreibe, fasse bitte nicht als Kritik auf, denn so ist das wie gesagt garnicht gemeint, ... es geht mir lediglich darum Euch vor Augen zu führen, dass Euer Vorhaben sich womöglich schwieriger gestalten können sollte, als ihr annehmt.

Gruß Kimsa

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Kimsa,

quote:
>Der Aufwand eine so kleine WEG zu verwalten ist minimal, braucht also auch keiner übermässigen Bezahlung>


damit meinte ich die organisatorischen Abläufe, nicht die Probleme des zwischenmenschlichen Bereichs :-)

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kimsa
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo Thorsten,

ja, ist schon klar ! ;-)

-- Editiert am 25.05.2009 16:50

3x Hilfreiche Antwort

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