Eigentümer eines Grundstücks herausfinden

21. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Martin-BB
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentümer eines Grundstücks herausfinden

Guten Tag,

welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, als Privatperson den Eigentümer eines Grundstücks herauszufinden? Einsicht in das Grundbuch erhält man ja nur bei berechtigtem Interesse.

Hintergrund: Bei mir in der Gegend stehen einige Häuser leer, die äußerst baufällig sind. Teilweise befinden sich die maroden Balkone über den öffentlichen Gehweg. Falls ich mal durch herunterfallende Gegenstände verletzt werden sollte, möchte ich natürlich wissen, wer für den Schaden verantwortlich ist. Ich könnte eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen, dann würde die Polizei den Eigentümer ermitteln, aber es kann ja bspw. auch nur um einen Sachschaden gehen (z. B. verdreckte Jacke), wo eine Strafanzeige nicht möglich ist.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Falls ich mal durch herunterfallende Gegenstände verletzt werden sollte


dann hätte man ein berechtigtes Interesse.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Martin-BB):
Teilweise befinden sich die maroden Balkone über den öffentlichen Gehweg
In diesem Fall sollte man die Besorgnis den Behörden (schriftlich) mitteilen. So könnten Bedenken entkräftigt oder bestätigt werden. Und möglicherweise größerer Schaden abgewendet. Denn, nicht jedem (vom Balkon) getroffenen nützt die Kenntnis über den Eigentümer. Z.B. wenn der Betroffene (vom Balkon erschlagene) sich an einem Ort befindet von dem irditsche Schädiger nicht mehr in Anspruch genommen werden können.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Martin-BB):
aber es kann ja bspw. auch nur um einen Sachschaden gehen

Im StGB steht auch was von Sachbeschädigung.

Im übrigen sind Schadenersatzforderungen ein "berechtigtes Interesse".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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