Eigentümer hat vermietet nutzt aber dennoch Gemeinschaftsflächen

30. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Field
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentümer hat vermietet nutzt aber dennoch Gemeinschaftsflächen

Ein Eigentümer unserer WEG hat seine Wohnung vermietet. Er nutzt aber weiterhin noch den Gemeinschaftskeller und Gemeinschaftsflächen außerhalb. Darf er das? Bin davon ausgegangen das durch die Vermietung diese Nutzungsrechte an seinen Mieter übergehen, da der ja auch dort seine Sachen abstellt, wie alle Bewohner des Hauses.

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6416 Beiträge, 2315x hilfreich)

Kommt auf den Vertrag mit seinem Mieter an.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39727x hilfreich)

Zitat:
Bin davon ausgegangen das durch die Vermietung diese Nutzungsrechte an seinen Mieter übergehen,

Nein, nicht pauschal.
Er kann auch nur die Wohnung ohne weitere Flächen vermieten.

Und selbst wenn er das nicht hätte, darf er immer noch die Gemeinschaftskeller und Gemeinschaftsflächen außerhalb nutzen - es hängt auch entscheidens von der Art der Nutzung ab.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.672 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen