Ein Eigentümer unserer WEG hat seine Wohnung vermietet. Er nutzt aber weiterhin noch den Gemeinschaftskeller und Gemeinschaftsflächen außerhalb. Darf er das? Bin davon ausgegangen das durch die Vermietung diese Nutzungsrechte an seinen Mieter übergehen, da der ja auch dort seine Sachen abstellt, wie alle Bewohner des Hauses.
Eigentümer hat vermietet nutzt aber dennoch Gemeinschaftsflächen
30. August 2015
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Frage vom 30. August 2015 | 17:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentümer hat vermietet nutzt aber dennoch Gemeinschaftsflächen
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 30. August 2015 | 17:54
Von
Status: Senior-Partner (6416 Beiträge, 2315x hilfreich)
Kommt auf den Vertrag mit seinem Mieter an.
#2
Antwort vom 30. August 2015 | 18:05
Von
Status: Unbeschreiblich (119449 Beiträge, 39727x hilfreich)
Zitat:Bin davon ausgegangen das durch die Vermietung diese Nutzungsrechte an seinen Mieter übergehen,
Nein, nicht pauschal.
Er kann auch nur die Wohnung ohne weitere Flächen vermieten.
Und selbst wenn er das nicht hätte, darf er immer noch die Gemeinschaftskeller und Gemeinschaftsflächen außerhalb nutzen - es hängt auch entscheidens von der Art der Nutzung ab.
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