Eigentümergemeinschaft kündigt Vertrag

20. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Henriette Bimmelbahn
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)
Eigentümergemeinschaft kündigt Vertrag

Moin moin,

ich habe ein rechtliches Verständnisproblem und die Bitte um Hilfe.

Nehmen wir an, eine Wohnungseigentümergemeinschaft beruft ihre Verwalter zum 31.07.2022 ab.
Den Verwaltervertrag kündigt die Wohnungseigentümergemeinschaft zum 31.08.2022.

Bis wann darf dann der Verwalter im Namen der WEG handeln?
Wann enden die Vollmachten des Verwalters?

Grüße Heike




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130081 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von Henriette Bimmelbahn):
Bis wann darf dann der Verwalter im Namen der WEG handeln?
Wann enden die Vollmachten des Verwalters?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen liest.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Henriette Bimmelbahn
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.


Grundsätzlich besteht ja eine Konkurenz zwischen der organschaftlichen Stellung eines Verwalters und dem schuldrechtlichen Teil, der im Verwaltervertrag geregelt ist.

Wenn nun bspw. im Verwaltervertrag geregelt ist, dass der Verwalter ermächtigt wird, die Hausgelder einzuziehen.

Ist er dann in meinem Fall bis zum 31.07.22 oder bis zum 31.08.22 berechtigt dies zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50193 Beiträge, 17575x hilfreich)

Zitat (von Henriette Bimmelbahn):
Bis wann darf dann der Verwalter im Namen der WEG handeln?


Bis zu seiner Abwahl.

Zitat (von Henriette Bimmelbahn):
Wann enden die Vollmachten des Verwalters?


Mit seiner Abwahl.

Zitat (von Henriette Bimmelbahn):
Wenn nun bspw. im Verwaltervertrag geregelt ist, dass der Verwalter ermächtigt wird, die Hausgelder einzuziehen.

Ist er dann in meinem Fall bis zum 31.07.22 oder bis zum 31.08.22 berechtigt dies zu tun?


Bis zum 31.07.

Wenn er aber danach dennoch die Hausgelder einzieht ohne dass es zu einer Doppelzahlung kommt, dann hat das keine Rechtsfolgen. Schließlich wendet er dadurch Schaden von der WEG ab.

Warum stellt man im Januar 2023 die Frage, welche Befugnisse der Verwalter im August 2022 gehabt hat. Das ist doch Schnee von gestern. Oder hat der Verwalter durch missbräuchliche Verwendung einen Schaden verursacht?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Henriette Bimmelbahn
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

@hh: Deine Ausführungen decken sich mit meiner Auffassung.

Zitat (von hh):
Warum stellt man im Januar 2023 die Frage, welche Befugnisse der Verwalter im August 2022 gehabt hat.


Das genaue Datum ist für den Sachverhalt egal, so lange er in der Ära "nF" ist.

0x Hilfreiche Antwort

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