Liebe Community,
in einer Eigentümergemeinschaft mit 21 Wohneinheiten verweigert die Eigentümergemeinschaft den Einbau von Warmwasseruhren. An den Heizkörpern sind digitale Ableser installiert und die Kosten für Warmwasser und Heizung werden 30/70 % nach Verbrauch abgerechnet.
1. Ein Rechtsstreit 2018 ergab dass ich nicht den Einbau von Warmwasseruhren verlangen kann, hat sich hier etwas verändert.
1. Gibt es die Möglichkeit das ich meine Wohneinheit von der Warmwasserversorgung abkopple. an den Heizkö
-- Editiert von Moderator topic am 10. Januar 2025 20:21
-- Thema wurde verschoben am 10. Januar 2025 20:21
Eigentümergemeinschaft verweigert Einbau von Warmwasseruhren
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ich gehe davon aus, daß das Wasser für die Heizungsanlage sowie das Wasser für das Warmwassernetz aus der
gleichen Heizanlage stammen.
Für die Heizung ist die Litermenge ohne Bedeutung da ja die Wärme an den Heizkörpern gemesssen wird.
Wie soll denn da technisch eine Trennung möglich sein ?
Zitat1. Gibt es die Möglichkeit das ich meine Wohneinheit von der Warmwasserversorgung abkopple. an den Heizkö :
Wie solle wir das beurteilen, wir kennen doch die baulichen Gegebenheiten nicht? Mir sind einige Objekte bekannt, wo der Einbau von Warmwasserzählern (pro WE) aus baulichen Gründen nicht möglich ist, selbstverständlich ist an der Versorgungseinheit ein Zähler.
Aber auch wenn, was würde es dir nützen?
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Zitatin einer Eigentümergemeinschaft mit 21 Wohneinheiten verweigert die Eigentümergemeinschaft den Einbau von Warmwasseruhren. :
Wenn Dein Vermieter nicht in der Lage ist, bestimmte Nebenkosten korrekt zu erfassen so wie Recht und Gesetz es bestimmen, dann bist Du als Mieter nicht verpflichtet diese zu zahlen.
ZitatWenn Dein Vermieter nicht in der Lage ist, bestimmte Nebenkosten korrekt zu erfassen so wie Recht und Gesetz es bestimmen :
du verwirrst mich, grundsätzlich sind die Zähler schon lange Pflicht, um Missverständnisse vorzubeugen, ich gehe davon aus, dass an der Quelle ein Zähler ist, der Bewohner aber Uhren pro Wohnung möchte? Und ist ja vor sechs Jahren geurteilt worden
ZitatEin Rechtsstreit 2018 ergab dass ich nicht den Einbau von Warmwasseruhren verlangen kann :
Zitatgrundsätzlich sind die Zähler schon lange Pflicht :
Naja, uns beiden ist doch bekannt, wie Vermieter das mit den Pflichten mitunter sehen ...
Zitatdie Kosten für Warmwasser und Heizung werden 30/70 % nach Verbrauch abgerechnet :
Wie kann denn Warmwasser 30/70 nach Verbrauch abgerechnet werden, wenn es keine Warmwasserzähler gibt.
ZitatEin Rechtsstreit 2018 ergab dass ich nicht den Einbau von Warmwasseruhren verlangen kann, hat sich hier etwas verändert. :
Die Rechtslage hat sich nicht geändert.
ZitatWie soll denn da technisch eine Trennung möglich sein ? :
So wie in allen anderen Häusern auch, die mit Warmwasserzählern ausgestattet sind. Wo soll denn da technisch das Problem sein? Es ist eben ziemlich teuer nachträglich Zähler einzubauen, weil dann in Bad und Küche Wände aufgeschlagen werden müssen.
ZitatGibt es die Möglichkeit das ich meine Wohneinheit von der Warmwasserversorgung abkopple. :
Wenn die Eigentümergemeinschaft Dir das erlaubt, dann ja.
Die Rechtslage hat sich insofern geändert als für den Beschluss zum Einbau der Zähler nur noch die einfache Mehrheit erforderlich ist. In 2018 war noch Einstimmigkeit gefordert.
Allerdings ist nach § 21 Abs. 2 WEG anzustreben, dass eine 2/3-Mehrheit zustande kommt. Wie die voraussichtliche Stimmungslage zu dem Thema in der Gemeinschaft ist solltest Du selbst beurteilen können.
Diejenigen, die ihre Wohnung vermieten können die Kosten für den Einbau in Form einer Mieterhöhung für Modernisierungsmaßnahmen auf ihre Mieter umlegen.
Das würde aber nur gelten, wenn es nur darum ginge, einem einzelnen Wohnungseigentümer den Einbau von Wohnungs-(Warm-)Wasserzählern zu gestatten. Eine Kostenverteilung nach abgelesenem Verbrauch mit nur teilweiser Zählerausstattung ist jedoch nicht zulässig (wenn auch trotz Unzulässigkeit immer wieder praktiziert).ZitatDie Rechtslage hat sich insofern geändert als für den Beschluss zum Einbau der Zähler nur noch die einfache Mehrheit erforderlich ist. In 2018 war noch Einstimmigkeit gefordert. :
ZitatAllerdings ist nach § 21 Abs. 2 WEG anzustreben, dass eine 2/3-Mehrheit zustande kommt. :
Möchte man jedoch erreichen, dass in allen Wohnungen Zähler eingebaut werden und danach abzurechnen ist, ist nicht nur anzustreben, sondern erforderlich eine doppelt qualifizierte Mehrheit (>2/3 der abgegebenen Stimmen und >1/2 aller Miteigentumsanteile).
Und wenn die für den Zählereinbau unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen und über einen angemessenen Zeitraum keine Amortisation zu erwarten ist, reicht nicht einmal die doppelt qualifizierte Mehrheit. M.W. gibt es in dieser Konstellation auch keine Verpflichtung zum nachträglichen Einbau von Wasserzählern.
An dem rechtskräftigen Urteil wird sich sicherlich nichts geändert haben.Zitat1. Ein Rechtsstreit 2018 ergab dass ich nicht den Einbau von Warmwasseruhren verlangen kann, hat sich hier etwas verändert. :
Wenn es Dir die Eigentümergemeinschaft per Beschluss gestattet ... Ich sehe nur keinen Grund, warum sie dies gestatten sollte.ZitatGibt es die Möglichkeit das ich meine Wohneinheit von der Warmwasserversorgung abkopple. :
ZitatDas würde aber nur gelten, wenn es nur darum ginge, einem einzelnen Wohnungseigentümer den Einbau von Wohnungs-(Warm-)Wasserzählern zu gestatten. :
Nein, die Eigentümerversammlung kann mehrheitlich beschließen, dass in allen Wohnungen Zähler eingebaut werden.
ZitatMöchte man jedoch erreichen, dass in allen Wohnungen Zähler eingebaut werden und danach abzurechnen ist, ist nicht nur anzustreben, sondern erforderlich eine doppelt qualifizierte Mehrheit (>2/3 der abgegebenen Stimmen und >1/2 aller Miteigentumsanteile). :
Nein das ist nicht erforderlich. Wird diese doppelt qualifizierte Mehrheit nicht erreicht, dann müssen die Einbaukosten allerdings alleine von denjenigen getragen werden, die mit Ja gestimmt haben.
ZitatUnd wenn die für den Zählereinbau unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen und über einen angemessenen Zeitraum keine Amortisation zu erwarten ist, reicht nicht einmal die doppelt qualifizierte Mehrheit. :
Nein, auch das führt "nur" dazu, dass die Einbaukosten alleine von denjenigen getragen werden, die mit Ja gestimmt haben.
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