Eigentümergrundschuld Anforderung nach Rechtskräftige Zuschlag?

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.01.2018 21:46:28
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentümergrundschuld Anforderung nach Rechtskräftige Zuschlag?

Eigentümergrundschuld Anforderung nach Rechtskräftige Zuschlag?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zu einem Betrag, den ich an die Erbengemeinschaft zahlen soll, von der ich ein Haus im Rahmen einer Teilungsersteigerung gekauft habe.

Die Rechtslage ist mir nicht klar und daher bitte ich Sie hiermit um Rat.

Zum Sachverhalt:

Ende 2017 habe ich im Rahmen einer Teilungsversteigerung ein Haus von einer Erbengemeinschaft ersteigert. Bei der Versteigerung war keine person v Erbengemeinschaft, kein Gläubiger anwesend, also, nur ersteigerer und Rechtspflegerin.

Die Rechtspflegerin, die die Versteigerung durchführte, benannte im Versteigerungstermin, dass es im Grundbuch ein bestehen bleibendes Recht in der Abt.x zugunsten eines Bank (Gläubiger) in Höhe von 30t€ gäbe. Laut telefonische info hat die Rechtspflegerin erfahren das die Schulden beglichen, aber, noch im Grundbuch eingetragen sind. Natürlich kann sie darüber kein Sicherheit geben können. Neben dem höchsten Gebot (Kaufpreis des Hauses) sei dieser Betrag dazugerechnet werden. Gebot+ 30t€ also. Angefordert wurde von mir nur der Betrag des höchsten Gebots. Diesen hatte ich vor dem Verteilungstermin an das Gericht überwiesen. Den Beschluss mit der „Bestehen bleibende Rechte an XY Gläubiger" habe ich bekommen und es ist mittlerweile Rechtskräftig. Habe d. „Grunderwerbsteuer" bezahlt und warte auf den Grundbucheintrag.

Die Gläubiger haben mir mittlerweile bestätigt das es SCHULDENFREI ist. Die Schuld wurde von den Vorbesitzern bereits voll getilgt, aber, die Löschung NICHT durchgeführt.

Gestern erhielt ich vom Rechtsanwalt Parteien der Erbengemeinschaft eine Zahlungsaufforderung (€ 30t ).

Der Rechtsanwalt formuliert: „...Es handelt sich um sogenannte Eigentümergrundschulden, die durch die Versteigerung für sie wieder zu Fremdgrundschulden geworden sind …Der Erbengemeinschaft steht daher der Betrag von € 30t zu. "

Meine Frage lautet: ist dies rechtens? Habe ich den Betrag zu bezahlen?

Denn meines Laienwissens nach muss hinter einer Grundschuld eine offene Forderung stehen.

Bin jedoch im Zweifel ob die Erbengemeinschaft Anspruch auf diesen Betrag hat, denn erstens ist der Kredit längst getilgt, im Grundbuch stand lediglich bis zur Löschung die Sicherheit, die durch die damaligen Kreditnehmer nicht gelöscht wurde und die Forderung kam erst nach der Zuschlag.

Wie soll ich mich im einen, wie im anderen Fall verhalten?

Mit freundlichen Grüßen

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
ist dies rechtens? Habe ich den Betrag zu bezahlen?


Nein

Zitat:
Denn meines Laienwissens nach muss hinter einer Grundschuld eine offene Forderung stehen.


So ist es.

Wer steht denn jetzt als Gläubiger der Grundschuld im Grundbuch?
Wenn das noch die Bank ist, dann bitte die doch einfach um eine Löschungsbewilligung.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

@hh

nein, es ist genau andersrum.

die 30.000 gehören den Erben, die sind noch zusätzlich zu zahlen.
Und zwar ziemlich schnell.
Üblicherweise steht da noch ein Satz wie z. B. 30.000 zu 10% .....oder 12% oder 14 %
Die Rechtspflegerin hat das doch ausdrücklich gesagt.

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

werner_r hat recht. Ich ziehe daher meine vorherige Antwort zurück.

-- Editiert von hh am 13.01.2018 23:41

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hauself2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ist die Sache ausgegangen?
Mir scheint dass auch viele Eigentümer sich dieser Dinge nicht bewußt sind. Ist das dann eine verdeckte Eigentümer grundschuld ?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen