Eigentümerliste für Anfechtung notwendig?

29. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Taboule
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 23x hilfreich)
Eigentümerliste für Anfechtung notwendig?

Hallo,

sollte eingentlich eine klare Sache sein, aber bei meinen Suchen finde ich immer wieder unterschiedliche Ansichten hierzu.

Ein Anwalt sagt mir, für eine Anfechtung soll ich mir schonmal die Eigentümerliste bei der Hausverwaltung besorgen, die braucht er sonst kann er nicht anfechten.

Ist das tatsächlich so? Ich war bisher der Meinung das die Anfechtung auch zunächst ohne die Liste eingereicht werden kann, und diese dann angefordert und nachgereicht wird.

Sonst könnte der Verwalter die Prozedur herauszögern und dadurch eine Fristüberschreitung provozieren.

Gruss

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hallo, die Eigentümerliste kann bis Ende der mündlichen Verhandlung vorgelegt werden.

Wenn Du einen Anwalt hast, dann soll dieser die Liste beim Verwalter anfordern - Verwalter bewegen sich meisst besser wenn die Post vom Anwalt kommt

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Taboule
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 23x hilfreich)

So hatte ich das auch verstanden. Daher wundert mich das Ansinnen des Anwalts ein wenig, diese unbedingt sofort anzufordern. Die Frist endet in einer Woche.

Eine Zusatzfrage: "Eigentümerliste" enthält was genau? Name sicherlich, aber Adresse? Telefonnumer? Email? Was davon muss der Verwaltuer auf Anfrage rausrücken?

Gruss

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Muss enthalten : Ladungsfähige Anschrift, sprich Name und Adresse

Das Erstellen der Liste dauert ca. 5min., okay vielleicht auch 10, falls der Verwalter die ausgeworfenen Spalten mit Tel.Nr. und Mail nicht mit ausgedruckt haben will.......

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Muss enthalten : Ladungsfähige Anschrift, sprich Name und Adresse

und wenn du einen ekelhaften Richter hast, darfst du noch vom Einwohnermeldeamt von jedem einzelnen dir das bestätigen lassen.

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