Wie kann man jmd. von der Eigentümerversammlung ausschließen?
Fallkonstellation:
- Der Bauträger (B) hat am Gemeinschaftseigentum diverse Mängel nicht beseitigt, weshalb dieses nicht abgenommen wurde und nun gerichtlich geklärt wird.
- Die Schwägerin von B hat eine Whg. in dem Objekt und stellt B eine Vollmacht für die Eigentümerversammlung aus
- In der Versammlung soll eigentlich über das weitere Vorgehen gegen B diskutiert werden, obwohl auch B stimmberechtigt anwesend ist. Dies führt wiederum zu Zurückhaltung einzelner Eigentümer
Wie kann der B von der Eigentümerversammlung ausgeschlossen werden?
Eigentümerversammlung, Ausschluss
21. August 2019
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Frage vom 21. August 2019 | 22:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentümerversammlung, Ausschluss
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#1
Antwort vom 21. August 2019 | 22:27
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
ZitatWie kann der B von der Eigentümerversammlung ausgeschlossen werden? :
Wenn in der Teilungserklärung keine Regelung oder Einschränkung für die Bevollmächtigung enthalten ist die der Teilnahme des Schwagers ausschließt kann dessen Teilnahme nicht ausgeschlossen werden.
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