Eigentümerversammlung - Ausbleibende Gutschrift

15. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)
Eigentümerversammlung - Ausbleibende Gutschrift

Hallo,

bisher war die Erfahrung, dass nach der Eigentümerversammlung etwaige Gutschrift von der Jahresabrechnung in naher Zeit überwiesen wird.
Die kürzeste Zeit war einmal innerhalb einer Woche nach der EV war die Gutschrift auf dem Konto.
Nun sind schon bereits knapp ein Monat nach der EV vergangen und meine Gutschrift ist immer noch nicht auf dem Konto.
Auf eine Email-Anfrage hinsichtich einer Überweisung wird nicht reagiert.
Wie lange hat die Hausverwaltung Zeit, ab der Eigentümerversammlung (Beschlussfassung über die Jahresabrechnung etc) etwaige
Gutschrift dem Eigentümer zu überweisen?

Gruß

-- Editiert von boxxter am 15.04.2019 13:15

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Welche Frist steht in eurem Beschluss?

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#2
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,

ich lese gerade im Protokoll der Eigentümerversammlung: Gehnehmigung der Jahresabrechnung:
Guthaben/Fehlbeträge aus den Einzelabrechnungen sind bis zum 31.03.2019 aus- bzw. nachzuzahlen.

Dann hätte die Auszahlung der Gutschrift wohl längst geschehen müssen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Dann könnte man jetzt direkt Zahlungsklage erheben.


Ich würde ein Schreiben an den Verwalter senden, mit
– Aufforderung zur unverzüglichen Überweisung des offenen Betrages unter Verweis auf die Frist zum 31.03.2019
– Fristsetzung für die Überweisung nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Das war aber wirklich eine sehr kurze Frist. 2 Wochen nach Versammlung? Was ist, wenn Schuldner in Urlaub sind?

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Nur so ein Gedanke:

Bestanden am 31.03 ggf. Zahlungsrückstände sodass die Verwaltung aufgerechnet hat?

Berry

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#6
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,

nein, es bestanden keine Zahlungsrückstände.
Lt. meiner Jahresabrechnung heißt es: Wir überweisen Ihnen Ihr Guthaben auf ihr Konto.....

Gruß boxxter

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#7
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)

Mein Guthaben bzw. die Gutschrift wurde mit heutigem Datum auf mein Konto überwiesen.

Das hat leider diesmal echt lange gedauert. Das werde ich auf der nächsten Eigentümerversammmlung insbesondere auf den Passus wie oben beschrieben (Guthaben/Fehlbeträge aus den Einzelabrechnungen sind bis zum 31.03.2019 aus- bzw. nachzuzahlen.) ansprechen.
Entsprechende Guthaben sind unmittelbar nach der Eigentümmerversammlung zu überweisen.

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#8
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von boxxter):
... Das hat leider diesmal echt lange gedauert. Das werde ich auf der nächsten Eigentümerversammmlung insbesondere auf den Passus wie oben beschrieben (Guthaben/Fehlbeträge aus den Einzelabrechnungen sind bis zum 31.03.2019 aus- bzw. nachzuzahlen.) ansprechen.
Entsprechende Guthaben sind unmittelbar nach der Eigentümmerversammlung zu überweisen.


Nur mal so als Denkanstoss...
Möglicherweise standen die erforderlichen liquiden Mittel erst nach Eingang der Nachzahlungen zur Verfügung. In einer derartigen Konstellation könnten die Eigentümer auch beschließen, dass Weihnachten auf Ostern fällt.

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#9
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Ich lasse in der Regel eine Frist von ca. eineinhalb Monaten beschließen. Das lässt mir genügend Zeit, mich zu kümmern, und den Eigentümern mit Nachzahlungen auch.

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#10
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Möglicherweise standen die erforderlichen liquiden Mittel erst nach Eingang der Nachzahlungen zur Verfügung.


Okay.

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