hallo,
meine Frau ist alleinige Eigentümerin einer Eigentumswohnung.
Diese hat sie am Mittwoch per notariellem Vertrag übertragen bekommen.Da die Eigentümerversammlung
schon nächste Woche stattfindet, hat sie vom Voreigentümer eine Vollmacht, das Stimmrecht auszuüben.
Wir sind verheiratet und haben eine Zugewinngemeinschaft.
Darf ich als Ehemann mit ihr an der Eigentümerversammlung nächste Woche teilnehmen? Oder ist das nicht erlaubt??
Danke für eine schnelle Info.
tantewilla
Eigentümerversammlung - Darf ich als Ehemann teilnehmen?
15. Mai 2009
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Frage vom 15. Mai 2009 | 20:48
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Eigentümerversammlung - Darf ich als Ehemann teilnehmen?
#1
Antwort vom 15. Mai 2009 | 21:25
Von
Status: Schüler (440 Beiträge, 190x hilfreich)
Da deine Frau Eigentümerin ist, hat nur sie das Recht zur Teilnahme, anders sähe es aus, wenn deine Frau nicht kommen könnte, könnte sie Dir Vollmacht erteilen.
Wenn ihr euch scheiden lässt, dann ja, dann würde der Wert der Wohnung berücksichtigt werden: Zugewinn, aber sie ist und bleibt alleinige Eigentümerin mit allen Rechten und Pflichten.
Stell Dir doch mal vor: bei 30 Eigentümern, wo alle alleinige Eigentümer sind, würden dann eben nochmal 30 Ehepartner mitaufkreuzen?
Ich hätte da als Verwalter keine Lust zu.
#2
Antwort vom 15. Mai 2009 | 22:20
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 1388x hilfreich)
Korrekt !!
-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
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