Eigentümerversammlung - Darf ich als Ehemann teilnehmen?

15. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Tantewilla
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Eigentümerversammlung - Darf ich als Ehemann teilnehmen?

hallo,
meine Frau ist alleinige Eigentümerin einer Eigentumswohnung.
Diese hat sie am Mittwoch per notariellem Vertrag übertragen bekommen.Da die Eigentümerversammlung schon nächste Woche stattfindet, hat sie vom Voreigentümer eine Vollmacht, das Stimmrecht auszuüben.
Wir sind verheiratet und haben eine Zugewinngemeinschaft.
Darf ich als Ehemann mit ihr an der Eigentümerversammlung nächste Woche teilnehmen? Oder ist das nicht erlaubt??
Danke für eine schnelle Info.
tantewilla




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 190x hilfreich)

Da deine Frau Eigentümerin ist, hat nur sie das Recht zur Teilnahme, anders sähe es aus, wenn deine Frau nicht kommen könnte, könnte sie Dir Vollmacht erteilen.

Wenn ihr euch scheiden lässt, dann ja, dann würde der Wert der Wohnung berücksichtigt werden: Zugewinn, aber sie ist und bleibt alleinige Eigentümerin mit allen Rechten und Pflichten.

Stell Dir doch mal vor: bei 30 Eigentümern, wo alle alleinige Eigentümer sind, würden dann eben nochmal 30 Ehepartner mitaufkreuzen?

Ich hätte da als Verwalter keine Lust zu.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

Korrekt !!

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

3x Hilfreiche Antwort

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