Eigentümerversammlung - Hausverwaltung

27. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
neuland
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 14x hilfreich)
Eigentümerversammlung - Hausverwaltung

Fiktive Person A (Wohnungseigentümer) möchte gerne bei der nächsten Eigentümerversammlung eine neue Hausverwaltung vorschlagen.

Person A ist bekannt das der Vertrag mit der Hausverwaltung ausläuft.

Wie geht Person A am besten vor?

Würde es Sinn machen andere Hausverwaltungen zur Eigentümerversammlung einladen, damit diese sich vorstellen könnten oder wie kann man auch die anderen Eigentümer überzeugen?

-- Editiert neuland am 27.10.2014 18:13




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 923x hilfreich)

quote:
Fiktive Person A (Wohnungseigentümer) möchte gerne bei der nächsten Eigentümerversammlung eine neue Hausverwaltung vorschlagen.
Person A ist bekannt das der Vertrag mit der Hausverwaltung ausläuft.
Wie geht Person A am besten vor?
Würde es Sinn machen andere Hausverwaltungen zur Eigentümerversammlung einladen, damit diese sich vorstellen könnten oder wie kann man auch die anderen Eigentümer überzeugen?

Als erstes solltes Du dafür sorgen das der TOP "Neubestellung Hausverwaltung" auf der Tagesordnung der nächsten Versammlung erscheint.
Dann kannst Du, oder der Beirat, oder Person xy, Angebote von Verwaltungen einholen und diese auf der Versammlung vorlegen.

"Einladen" kannst du Bewerber natürlich, allerdings ist nicht sicher das die Gemeinschaft dieses überhaupt sehen möchte.
Daher solltest Du im Vorfeld mit den anderen Eigentümern darüber sprechen.

Wie die Gemeinschaft dann entscheidet, ob evtl. der Vertrag (bzw. die Bestellung) des bisherigen verlängert wird, hängt von vielen Dingen ab.

-- Editiert Tobias F am 27.10.2014 20:43

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
neuland
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 14x hilfreich)

Hi Danke für die Info.

Aber angenommen Person A hat kein gutes Verhältnis zur Hausverwaltung, ist diese Verpflichtet diesen Punkt mit auf die Tagesordnung zu tun?

Was bedeutet TOP?

Macht es sind die Aufforderung zur Aufnahme des Punktes "Neubestellung Hausverwaltung" per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken?

Gibt es einen Paragraphen den man mit angeben kann?



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" "

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 923x hilfreich)

quote:
Aber angenommen Person A hat kein gutes Verhältnis zur Hausverwaltung, ist diese Verpflichtet diesen Punkt mit auf die Tagesordnung zu tun?

JA.


quote:
Was bedeutet TOP?

Tagesordnungspunkt


quote:
Macht es sind die Aufforderung zur Aufnahme des Punktes "Neubestellung Hausverwaltung" per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken?

Kann sicherlich nicht schaden.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 588x hilfreich)


Die Versendungsart per Einschreiben ist meistens rausgeschmissenes Geld, weil man mit dem Rückschein ja nur beweisen kann, DASS man dem Empfänger etwas geschickt hat. Das WAS kann man damit nicht nachweisen.

Dein Vorhaben sollte gut vorbereitet sein.
Oft zeigt sich, dass die bisherige Hausverwaltung Tricks drauf hat, um weiterhin den Geschäftsumsatz aus dieser Gemeinschaft zu behalten.

Also:
Kontakt aufnehmen mit alternativen Hausverwaltungen.
Angebote geben lassen und vergleichen.
Interessante Anbieter bereits vor der Versammlung privat zur Vorstellung einladen, wie auch interessierte andere Eigentümer.
(>>> Wie groß ist denn die Gemeinschaft?)

Mund-zu-Mund-Propaganda hat etwas Gutes.
Wenn Eigentümer aus anderen Gemeinschaften mit ihrem Verwalter sehr zufrieden sind, ist schon ein guter Anhaltspunkt.

-----------------
"MfG
Wohni"

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129135 Beiträge, 41196x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Versendungsart per Einschreiben ist meistens rausgeschmissenes Geld, weil man mit dem Rückschein ja nur beweisen kann, DASS man dem Empfänger etwas geschickt hat. Das WAS kann man damit nicht nachweisen. <hr size=1 noshade>

Nö, das kann man je per Zeugen beweisen was gesendet wurde.

Das Problem bei Rückschein ist nur, wenn es nicht abgeholt wurde, war das ganze unter Umständen für die Füße.



Am besten Zustellung per Boten/Gerichtsvollzieher.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
neuland
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo zusammen,

danke für eure Hilfe.

@Wohni - 21 Wohneinheiten

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 588x hilfreich)

quote:
@Wohni - 21 Wohneinheiten


Meine Frage diente der Überlegung, in welchem Rahmen man so eine Verwaltervorstellung organisieren könnte.

Bin selbst in einer 10er-Gemeinschaft und wir haben das damals in meinem Wohnzimmer gemacht.

Viel Glück beim Weiteren!

-----------------
"MfG
Wohni"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Taboule
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo,

ich würde folgende Vorgehensweise vorschlagen:

- Im Vorfeld mit anderen Verwaltungen ein Angebot aushandeln, unter Berücksichtigung des aktuellen Vertrags. Dann in der Versammlung vorstellen.

- Der Tagesordnungspunkt braucht man nicht anzufordern, der muss vom Verwalter ohnehin gesetzt werden, sonst kann er ja nicht wiedergewählt werden.

- Vor der Aussprache unbedingt Verwalter auffordern den Saal zu verlassen. Das sollte er ohnehin von sich aus machen, man muss bei so einem TOP ja über ihn reden können.

- Dann die Angebote vorstellen.

- Wenn die anderen Eigentümer mitgehen, keine Wiederwahl

- ausserordentliche Versammlung terminieren zur Neuwahl eines anderen Verwalters. Da können dann mehrere sich Vorstellen und zur Wahl stellen.

Gruss

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5x Hilfreiche Antwort

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