Eigentümerversammlung Sendemast

24. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
go488882-19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Eigentümerversammlung Sendemast

Hallo, hier habe ich im Moment einen aussergewöhnlichen Fall.

Ich (29) bin seit 1992 im Grundbuch als Eigentümer einer Wohnung eingetragen. Meine Oma besitzt jedoch noch das Nießbrauchrecht. Jedoch wurde zur Eigentümerversammlung bisher immer meine Oma eingeladen. Dort wurde letztes Jahr über die Anbringung eines Sendemasts auf dem Dach abgestimmt, bei dem alle Eigentümer zustimmen müssen soweit ich weiss, aber meine Oma gar nicht das Stimmrecht hat, sondern ich. Jetzt wird weil von der Firma etwas verpfuscht wurde ein Eingriff in die Teilungserklärung!?(ich weiss nicht wie das heisst) wofür alle Eigentümer zustimmen müssen und die Hausverwaltung nun durch die vom Notar erstelle Eigentümerliste gemerkt hat, dass Ich Eigentümer bin und unterschreiben muss.

Update/ der Hausverwaltung lag der Grundbuchauszug der aktuellen Eigentümer vor der letzten Eigentümerversammlung vor und trotzdem wurde nicht Ich als Eigentümer eingeladen.

Die Fragen zu dem Vorfall:

Kann ich es verhindern, dass dieser Sendemast auf dem Dach steht?
Was passiert wenn ich diesen Teilungserklärung nicht unterschreibe?
Ist es nicht die Aufgabe einer Hausverwaltung in den 36 Jahren seit Eigentumsübergang ihre EDV bzw ihre Eigentümer mal upzudaten?

-- Editiert von go488882-19 am 24.04.2018 09:28

-- Editiert von go488882-19 am 24.04.2018 09:32

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 916x hilfreich)

Zitat (von go488882-19):
Ich (29) bin seit 1992 im Grundbuch als Eigentümer einer Wohnung eingetragen. Meine Oma besitzt jedoch noch das Nießbrauchrecht.

Gratuliere. Die wenigsten werden im Alter von 2 Jahren Eigentümer einer Wohnung.
Gleich vorweg gefragt: Könnte es sein das Oma damals eine Vollmacht erhielt, denn in dem Alter warst Du wohl kaum in der Lage an einer ETV teilzunehmen, ein Konto zu eröffnen, ..... ?

Zitat (von go488882-19):
Jedoch wurde zur Eigentümerversammlung bisher immer meine Oma eingeladen.

Hängt von der Antwort auf obige Frage ab. Wir schreiben z.B. auch den ein oder anderen Vermögensverwalter an weil wir einen entsprechenden Auftrag/Vollmacht vorliegen haben.

Zitat (von go488882-19):
Dort wurde letztes Jahr über die Anbringung eines Sendemasts auf dem Dach abgestimmt, bei dem alle Eigentümer zustimmen müssen soweit ich weiss, aber meine Oma gar nicht das Stimmrecht hat, sondern ich.

Auch hier wieder die Frage nach einer eventuellen Vollmacht aus damaliger Zeit (vielleicht bis auf Widerruf?)

Zitat (von go488882-19):
Hausverwaltung nun durch die vom Notar erstelle Eigentümerliste gemerkt hat, dass Ich Eigentümer bin und unterschreiben muss.

Ist doch schön wenn es jetzt aufgefallen ist. Mir ist aber bei allem noch nicht ersichtlich ob die HV bisher überhaupt wissen konnte und musste wer Eigentümer ist.
An wen gingen die Hausgeldabrechnung, wer zahlte die monatlichen Vorauszahlungen, wer hat wann die HV darüber informiert das Du Eigentümer/in bist?

Zitat (von go488882-19):
Kann ich es verhindern, dass dieser Sendemast auf dem Dach steht?

Natürlich, einfach der baulichen Veränderung die ein solcher Mast darstellt NICHT zustimmen.

Zitat (von go488882-19):
Was passiert wenn ich diesen Teilungserklärung nicht unterschreibe?

Nichts, abgesehen davon das sie so bleibt wie sie ist. (wobei man jetzt nicht verstehen muss was da wieso überhaupt geändert werden soll).

Zitat (von go488882-19):
Ist es nicht die Aufgabe einer Hausverwaltung in den 36 Jahren seit Eigentumsübergang ihre EDV bzw ihre Eigentümer mal upzudaten?

Sorry, aber von 1992 bis 2018 sind es zwar ein paar Jahre, aber in der Summe komme ich dennoch nicht auf 36, sondern nur auf 26.
Die HV muss ihre Eigentümerliste auch nicht "Updaten", sie muss nicht in xy Abständen nachforschen ob x an y verkauft hat, oder z jetzt .................... - sondern Eigentümer haben sich gegenüber der HV als solche zu legitimieren (Kaufvertrag/Grundbuchauszug).

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#2
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Der Satz mit verfuscht und Teilungserklärung ist unvollständig und dadurch die Frage unverständlich.

Was den Beschluss angeht: Wann hast du erfahren, dass ein Beschluss vorliegt? Seit wann weißt du, dass Versammlungen abgehalten wurden, ohne dich als Eigentümer einzuladen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go488882-19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstmal danke für deine detaillierten Antworten:

Zitat (von go488882-19):
Ich (29) bin seit 1992 im Grundbuch als Eigentümer einer Wohnung eingetragen. Meine Oma besitzt jedoch noch das Nießbrauchrecht.

Gratuliere. Die wenigsten werden im Alter von 2 Jahren Eigentümer einer Wohnung.
Gleich vorweg gefragt: Könnte es sein das Oma damals eine Vollmacht erhielt, denn in dem Alter warst Du wohl kaum in der Lage an einer ETV teilzunehmen, ein Konto zu eröffnen, ..... ?

Meine Mutter hat bis zu meinem 25 Lebensjahr darüber bestimmen können. Meine Oma hat nur ein Nießbrauchrecht, ich bin im Grundbuch eingetragener Eigentümer, ob eine gesonderte Vollmacht besteht, ist mir nicht bekannt.

Zitat (von go488882-19):
Jedoch wurde zur Eigentümerversammlung bisher immer meine Oma eingeladen.

Hängt von der Antwort auf obige Frage ab. Wir schreiben z.B. auch den ein oder anderen Vermögensverwalter an weil wir einen entsprechenden Auftrag/Vollmacht vorliegen haben.

Gute Frage, dem werde ich nachgehen, aber soweit ich weiß, gibt es keine Vollmacht.

Zitat (von go488882-19):
Dort wurde letztes Jahr über die Anbringung eines Sendemasts auf dem Dach abgestimmt, bei dem alle Eigentümer zustimmen müssen soweit ich weiss, aber meine Oma gar nicht das Stimmrecht hat, sondern ich.

Auch hier wieder die Frage nach einer eventuellen Vollmacht aus damaliger Zeit (vielleicht bis auf Widerruf?)

Zitat (von go488882-19):
Hausverwaltung nun durch die vom Notar erstelle Eigentümerliste gemerkt hat, dass Ich Eigentümer bin und unterschreiben muss.

Ist doch schön wenn es jetzt aufgefallen ist. Mir ist aber bei allem noch nicht ersichtlich ob die HV bisher überhaupt wissen konnte und musste wer Eigentümer ist.
An wen gingen die Hausgeldabrechnung, wer zahlte die monatlichen Vorauszahlungen, wer hat wann die HV darüber informiert das Du Eigentümer/in bist?

Der Besitzer der Hausverwaltung ist mit meinen Großeltern befreundet und wusste zu 100%, dass meine Oma nicht mehr EIgentümerin sondern ist.

Zitat (von go488882-19):
Kann ich es verhindern, dass dieser Sendemast auf dem Dach steht?

Natürlich, einfach der baulichen Veränderung die ein solcher Mast darstellt NICHT zustimmen.

Das Problem ist, darüber abgestimmt wurde anscheinend letztes Jahr bei der EHV, jedoch hat die Hausverwaltung wohl was verbockt und braucht nun die Dachgeschossabteile bestimmter Mieter bzw wurden diese einfach genutzt um den Mast aufzustellen und wollen den zwei Betroffenen nun Entschädigungen zahlen. Ich als Eigentümer habe einer baulichen Veränderung nie zugestimmt, trotzdem steht anscheinend nun schon ein Mast auf dem Dach seit kurzer Zeit.

Zitat (von go488882-19):
Was passiert wenn ich diesen Teilungserklärung nicht unterschreibe?

Nichts, abgesehen davon das sie so bleibt wie sie ist. (wobei man jetzt nicht verstehen muss was da wieso überhaupt geändert werden soll).

Wie oben beschrieben hat das wohl damit zu tun, dass dieser Sendemast nun Platz in Dachgeschossabteilen braucht.

Zitat (von go488882-19):
Ist es nicht die Aufgabe einer Hausverwaltung in den 36 Jahren seit Eigentumsübergang ihre EDV bzw ihre Eigentümer mal upzudaten?

Sorry, aber von 1992 bis 2018 sind es zwar ein paar Jahre, aber in der Summe komme ich dennoch nicht auf 36, sondern nur auf 26.
Die HV muss ihre Eigentümerliste auch nicht "Updaten", sie muss nicht in xy Abständen nachforschen ob x an y verkauft hat, oder z jetzt .................... - sondern Eigentümer haben sich gegenüber der HV als solche zu legitimieren (Kaufvertrag/Grundbuchauszug).

Dem Chef der Hausverwaltung war bekannt, dass meine Oma nicht mehr die Eigentümerin ist, zusätzlich hat er den Auszug aus dem Grundbuch vom Notar vor der letzten EHV gehabt aber anscheinend keinerlei Beachtung geschenkt und einfach die Leute wie immer eingeladen

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Habe jetzt die folgenden Bücher nicht gelesen

Sendemast (ihr meint Handymast) ist eine bauliche Veränderung die die Zustimmung aller braucht. Den Verwalter anrufen und erklären das er eine Pfeife ist. Sobald man den ersten Handwerker sieht, eine einstweilige Verfügung beantragen.

Und wenn man Spaß hat den Beschluss anfechten, fall es einen solchen gibt.

Das alles macht der, der im Grundbuch steht. Und den Auszug des Grundbuch schickt man dem Verwalter bei der Gelegenheit auch gleich zu. Üblicherweise muss der Verwalter bei einem Eigentumswechsel zustimmen, aber egal.

So ein Handymast reduoziert den Wert der Wohnungen erheblich !!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 916x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Habe jetzt die folgenden Bücher nicht gelesen

Geiler Satz der so viel aussagt ;-)

Zitat (von DumitruKurier):
Sobald man den ersten Handwerker sieht, eine einstweilige Verfügung beantragen.

Ersatzweise hier lesen BEVOR man etwas schreibt. Denn dann wüsste man:
Zitat (von go488882-19):
nun die Dachgeschossabteile bestimmter Mieter bzw wurden diese einfach genutzt um den Mast aufzustellen


Zitat (von DumitruKurier):
Üblicherweise muss der Verwalter bei einem Eigentumswechsel zustimmen, aber egal.

Steht bitte WO?

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von go488882-19):
Kann ich es verhindern, dass dieser Sendemast auf dem Dach steht?
Steht er schon, oder meinst Du, wie Du verhindern kannst, dass der Sendemast errichtet wird?


Zitat (von go488882-19):
Was passiert wenn ich diesen Teilungserklärung nicht unterschreibe?
Ich gehe einmal davon aus, dass jetzt - aus welchen Gründen auch immer - die Teilungserklärung ergänzt oder geändert werden muss, damit die Anbringung des Sendemasts ermöglicht, hilfsweise nachträglich legalisiert wird?
Im Zuge dessen ist dann aufgefallen, dass Du rechtmäßiger Eigentümer der Wohnung bist. Deshalb ist auch Deine Unterschrift erforderlich. Wenn Du diese nicht leistest, wird der Sendemast nicht errichtet werden können.


Zitat (von go488882-19):
Ist es nicht die Aufgabe einer Hausverwaltung in den 36 Jahren seit Eigentumsübergang ihre EDV bzw ihre Eigentümer mal upzudaten?
Dafür gibt es IMO keine Vorschrift und auch keinen Grund. Aber, dem Sendemast und dem Notar sei Dank, jetzt ist es ja aufgekommen und kann geändert werden.

Sollten meine oben geäußerten Annahmen zutreffen, ist es Dir ja auch in Bezug auf den Sendemast noch möglich diesen zu verhindern.
Spannender wäre die Sache, wenn es dem Notar "durchgerutsch" wäre, Deine Oma aus alter Gewohnheit, sowie auch alle anderen Miteigentümer zugestimmt hätten und der Mast bereits errichtet oder/und langjährig in Betrieb wäre.

VG
Roland

PS: Haben denn alle der Errichtung des Sendemasts zugestimmt und würden alle anderen Miteigentümer die Änderung der TE unterschreiben wollen?

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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