Eigentümerversammlung - namentliche Abstimmung

24. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Eigentümerversammlung - namentliche Abstimmung

Hallo liebe Experten,

ich hätte gerner gewusst, ob es bei einer Eigentümerversammlung Regelungen für eine namantliche Abstimmung gibt.

Besonders interessiert mich, wer darüber entscheidet bzw. wer eine namentliche Abstimmung beantragen kann...

und,

ob man verlangen kann, dass die Namen im Protokoll dokumentiert werden. Ersatzweise auch, ob man als Teilnehmer den Anspruch hat, die Namen zu notieren.

VG
Roland



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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hallo Roland,

das Ganze läuft über sogenannte Geschäftsordnungsbeschlüsse, und da ist alles möglich solange es nicht gegen das Gesetz verstösst.

Die Anträge zu diesen GOB´s können jederzeit während der Versammlung gestellt werden, die einfache Mehrheit entscheidet über Annahme oder Ablehnung.

Namentliche Dokumentation im Protokoll ist bei Zustimmung zu baulichen Veränderungen unter Verwahrung einer Kostentragungspflicht sogar angeraten.

Wer wie abstimmt kannste selbstverständlich immer notieren, macht dann auch Sinn das von anderen Eigt. abzeichnen zu lassen, Beweismittelsicherung smile

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Hallo Thorsten,

vielen Dank für Deine Antwort. Das Zauberwort lautet Geschäftsordnungsbeschluss - kein Wunder, dass ich gar nichts Brauchbares gefunden habe.

Und die namentliche Abstimmung scheint es dann wohl auch zu geben?

In der Tat geht es bei der nächsten EV um einen TOP, bei dem es zumindest darum geht, dass dokummentiert sein soll, wer alles im Fall der Ablehnung des Antrags dagegen gestimmt hat. Dies könnte nämlich, wenn ein Unglück geschieht, für die WEG (und IMO für jeden einzelnen Miteigentümer) kostenträchtige Folgen haben.

Der Verwalter wiederum traut sich nicht der WEG die kostenträchtige Maßnahme mit dem IMO erforderlichen Nachdruck ab zu ringen.

Da, wenn das maximal schief läuft, mit höchster Wahrscheinlichkeit keine Versicherung eintritt, die Haftung des Verwalters auch so eine Sache ist, bleibt es wohl an der WEG, und somit eben auch an jedem persönlich hängen.

Da kann es eben IMO nicht schaden, im Schadensfall auch Ross und Reiter benennen zu können.

VG
Roland

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Naja, namentliche Abstimmung ist es ja eigentlich immer, Du siehst ja wer wann die Hand hebt.

Interessant wird sowas bei geheimen Abstimmungen.....

Die von Dir angerissene Problematik dürfte allerdings eher ein Fall von "ordnungsgemässer Verwaltung" werden.
Eine notwendige Massnahme nicht zu beschliessen weil sie Geld kostet ist regelmässig ein Verstoss gegen diese "og Verwaltung" und damit ist so ein ablehnender Beschluss immer gut für eine Anfechtung in Verbindung mit Antrag auf Feststellung eines positiven Beschlussergebnisses

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

quote:
Du siehst ja wer wann die Hand hebt.


Bei knapp dreißig möglichen Händen und mir nicht allen namentlich bekannten Köpfen dazu wäre ich überfordert.

Aber Du hast natürlich Recht mit der Anfechtungsklage. Allerdings möchte ich nur im Notfall zu diesem Mittel greifen. Ich hege noch die Hoffnung, dass die Vernunft siegt, die Maßnahme beschlossen und ggfs. noch in diesem Jahr umgesetzt wird.

Dazu kommt, bei der Anfechtung ist mit ziemlicher Sicherheit ein Gutachten erforderlich. Das dauert, das kostet und letztlich "vor Gericht und auf hoher See..."

Danke für Deine Antworten.

VG
Roland

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

" ...wenn ein Unglück geschieht.."

Dann sende eine Mitteilung an die Baupolizei, Feuerwehr oder ähnlichen Amt, wenn es gefährlich ist. Dann bekommt die WEG eine Auflage, dass die Maßnahme erfolgen muß!

Die Namen von denen aufzuschreiben, die dagegen sind, ist "pille-palle" und dient nur zur eigenen Befriedigung. Bringt aber rechtlich gar nichts. Der Verwalter muß später den Kopf hinhalten, wenn was passiert und er es wußte!



-- Editiert Trailor85 am 04.07.2013 05:16

5x Hilfreiche Antwort

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