Hallo zusammen,
ich habe leider einen extrem komplizierten Fall.
Mein Großvater hat ein Wohnhaus mit sechs Mieteinheiten gebaucht. Bis 2014 waren alle Wohnungen in seinem Eigentum, so dass auch alle anfallenden Kosten von seinem privaten Konto abgebucht wurden.
2014, 2015 und 2016 wurden drei der sechs Wohnungen an einen Bekannten verkauft. Dieser Bekannter ist Rechtsanwalt in einem großem Immobilienbüro.
Die Wohnungen wurden damals nicht geschätzt und wie wir mittlerweile wissen, deutlich unter Wert verkauft.
Dazu kommt, dass der Anwalt im Rahmen der WEG eine Verwalter-ähnliche Tätigkeit übernommen hat, aber nie offiziell als Verwalter bestellt wurde.
Mein Großvater ist mittlerweile verstorben und meine Mutter und Tante haben die verbleibenden Wohnungen geerbt. Vorher waren beide schon als rechtlicher Vormund meines Großvaters bestellt, da dieser leider aufgrund von Demenz nicht mehr in der Lage war, Entscheidungen zu treffen.
Mittlerweile ist aufgefallen, dass besagter Anwalt in der Zeit seit 2014 nicht ein einziges Mal die Nebenkostenvorauszahlungen seiner Mieter an uns weitergeleitet hat, obwohl er am Jahresende die Nebenkostenabrechnungen für alle Mieter erstellt hat und ihm damit bewusst sein müsste, dass er diese hätte weiterleiten müssen. Da der Herr nun verweigert, diese Kosten nachträglich zu zahlen, liegen die noch nicht verjährten Kosten der letzten drei Nebenkostenabrechnungen nun mittlerweile beim Gericht, wo er allerdings eine Einigung komplett verweigert. Zusätzlich zur Nebenkostenthematik hat er auch Kosten als Anwalt gegenüber der WEG abgerechnet, was als Miteigentümer mehr als fragwürdig ist. Zudem gibt es auch Rechnungen über Reparaturen in seinen Wohnungen, wo er den Namen eines unserer Mieter draufgeschrieben hat.
Problem ist, dass im Rahmen der WEG nie ein Verwalter bestellt wurde, es gab keine ordentlichen Eigentümerversammlungen usw. Eine seine Wohnungen hat er mittlerweile an den Hausmeister, der in einer anderen Wohnungen im Objekt lebt, verkauft. Über die Jahre hinweg hat der Anwalt immer wieder Spielchen gespielt, so dass und Mieter unserer Wohnungen auch nicht, trotz Ankündigung in die Wohnungen gelassen haben, um Schäden zu beurteilen. Besagter Hausmeister verweigert sogar mit uns zu reden. Da der Anwalt seit den Gerichtsstreitigkeiten verweigert hat, weiterhin die Lohnabrechnung für den Hausmeister zu machen, hat meine Tante dies übernommen - ohne Personalfragebogen, ohne Arbeitsvertrag o.ä. Beides wurde von beiden Personen mehrfach angefordert, aber nie herausgegeben, was uns die Möglichkeit nimmt, eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung zu erstellen. Des Weiteren wurde seit einem halben Jahr versucht, eine Eigentümerversammlung einzuberufen, aber Hausmeister und Anwalt haben sich abgesprochen, der eine hat die ersten beiden Terminvorschläge blockiert, der andere die letzten beiden. Auch verweigert der Hausmeister die Zahlung der Nebenkosten für die in seinem Eigentum stehenden Wohnung ebenfalls.
Im Großen und Ganzen versucht der Anwalt nun alles zu verzögern, da er seine Wohnungen verkaufen möchte (Spekulationsfrist für die letzte Wohnung endet dieses Jahr). Eine zweite Wohnung hat er angeblich bereits vor Monaten verkauft, verweigert aber die Herausgabe der Daten des neuen Eigentümers. Im Grundbuch ist er noch eingetragen.
Ich habe nun gelesen, dass eine Eigentümerversammlung die Jahresabrechnungen der WEG beschließen muss. dies ist meines Wissens nach nie passiert. Und ehrlich gesagt vermute ich weiterhin eine Blockade. Wir haben genau 50 % - die anderen beiden Eigentümer gemeinsam ebenfalls. Wenn diese nun blockieren, gilt wohl immer die Ablehnung.
Was ich gerne wissen möchte ist, ob jemand Erfahrungen damit hat, nachträglich Jahresabrechnungen zu erstellen und diese ggf. über ein Gericht durchsetzen zu lassen? Können wir das rückwirkend bis 2014 machen? Beginnt die Verjährung dann neu? So dass wir hier etwas gegen ihn in der Hand haben und nicht alles verloren ist?
Generell kann man dem Kerl Absicht unterstellen, da er aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in der Immobilienbranche weiß was er tut. Zudem bestehen seitens meiner Mutter auch im Rahmen eine Firma Verbindungen zu dem Herrn, wo er als Gesellschafter Miteigentümer ist. Hier gibt es den Verdacht auf Untreue, wo hoffentlich ebenfalls ein Verfahren eingeleitet wird.
Vielen lieben Dank schon im Voraus für eure Ratschläge
-- Editiert von Moderator topic am 6. April 2026 18:57
-- Thema wurde verschoben am 6. April 2026 18:57
Eigentümerversammlung - rückwirkende Jahresabrechnung
6. April 2026
Thema abonnieren
Frage vom 6. April 2026 | 16:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentümerversammlung - rückwirkende Jahresabrechnung
#1
Antwort vom 6. April 2026 | 17:49
Von
Status: Unbeschreiblich (129537 Beiträge, 41323x hilfreich)
Was konkret sagt euer in WEG-Recht versierter Fachanwalt dazu?
#2
Antwort vom 11. April 2026 | 00:30
Von
Status: Student (2703 Beiträge, 1217x hilfreich)
Zitat :Bis 2014 waren alle Wohnungen in seinem Eigentum, so dass auch alle anfallenden Kosten von seinem privaten Konto abgebucht wurden.
2014, 2015 und 2016 wurden drei der sechs Wohnungen an einen Bekannten verkauft.
Fand vor diesem Verkauf der Wohnungen eine Teilung der Immobilie nach WEG statt? Oder wie muss ich mir das vorstellen?
VG
Roland
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