Eigentümerversammlung verschoben!

19. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Avaya111
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 32x hilfreich)
Eigentümerversammlung verschoben!

Die Eigentümer haben den ersten Termin verschoben.
Der zweite Termin ist ja ein muss, der wurde von der HV auf Freitag 19:30 h festgelegt. Gestern war im Briefkasten ein Schreiben, dass die HV einen dringenden Termin hat und den Termin am Freitag auf 16:00 h verschiebt.
Geht das so einfach. Wir haben alle unsere Arbeitsschichten so gelegt dass wir zur Versammlung gehen können. Muss diese Änderung nicht auch mindestens eine Woche vorher in unserem Briefkasten sein.!?

-----------------
""

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Nein geht natürlich nicht, und könnte einen Anfechtingsgrund liefern.

Wenn die Mehrheit der Eigentümer von dieser Verschiebung angepisst ist, wäre es das Einfachste nicht hinzugehen, ohne Beschlussfähig muss eine Wiederholungsversammlung einberufen werden - natürlich nur wenn die Erste nicht auch aus diesem Grund verschoben wurde.

btw. nen dringenden Termin habe ich nicht ne Woche vorher, so was gibts vielleicht nen Tag vorher, und selbst dann sollte ne HV Prioritäten zu setzen wissen..............

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

quote:
Gestern war im Briefkasten ein Schreiben, dass die HV einen dringenden Termin hat und den Termin am Freitag auf 16:00 h verschiebt.
Geht das so einfach.


IMO nein, denn die HV hatte bereits einen Termin - nämlich eure EV. Was könnte es für einen noch wichtigeren Termin für einen Verwalter geben, als die von ihm terminierte EV?

Da ist allenfalls ein Hinderungsgrund (Krankheit, Unfall...) denkbar, was wohl ausgeschossen werden kann. Den Termin nun, ohne Rücksprache um ein paar Stunden früher anzusetzen könnte, wie von Thorsten D. bereits ausgeführt ein Anfechtungsgrund sein.

Gibt es denn irgend welche Entscheidungen zu treffen, die den Verwalter (den Beirat?) zu einer solchen Taktiererei veranlassen könnten? Oder ist der Verwalter einfach etwas "sprunghaft"?

VG
Roland

-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.989 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen