Eigentümerwechsel ?Abrechnung?

10. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb535648-22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentümerwechsel ?Abrechnung?

Hallo zusammen,

ich kaufe eine Wohnung (Notartermin am 30.01.2020).
Letzte aufgestellte Abrechnung ist von 03.09.2018 für Zeitraum 01.07.2017-30.06.2018.
Wegen Hausverwaltungumstukturierung wurde noch keine Abrechnung für Zeitraum 01.07.2018-30.06.2019 aufgstellt. Ich gehe davon aus, dass die bis zum Notartermin nicht aufgestellt wird. Wer haftet für die eventuelle Nachzahlungen? Kann man das im Notarvertrag regeln?

Am 31.07.2018 wurde ein neuer Wirtschaftsplan erstellt , wo das Hausgeld von 200€ auf 250€ erhöht wurde. Dieser Wirtschaftsplan wurde bis heute nicht genehmigt. Die Verkäufer zahlen weiter 200€. Damit kann man mit einer großen Nachzahlung rechnen... Kann man das auch irgendwie im Notarvertrag regeln?

Vielen Dank im Voraus!

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Ja, das kann im notariellen Kaufvertrag geregelt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Wer haftet für die eventuelle Nachzahlungen?


Derjenige, der zum Zeitpunkt des Beschlusses als Eigentümer im Grundbuch steht.

Zitat:
Kann man das im Notarvertrag regeln?


Ja, eine abweichende Regelung kann man im Kaufvertrag treffen.

Zitat:
Die Verkäufer zahlen weiter 200€. Damit kann man mit einer großen Nachzahlung rechnen... Kann man das auch irgendwie im Notarvertrag regeln?


Auch das kann man im Kaufvertrag regeln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb535648-22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworte.

Hier kommt noch die nächste Frage:

Wie kann ich den Zeitraum 01.07.2019-30.03.2020 regeln?
Eine Aufstellung von Zwischenabrechnung ist nicht möglich...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

da bleibt nichts anderes als schätzen.

Und da das im Vergleich zum Kaufpreis Peanuts sein dürften ...

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen