Eigentum Dritter vermieten

1. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb473530-94
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentum Dritter vermieten

Ich mache es wieder so kurz wie möglich:

X = Eigentümer
Y = Vermieter
A = Verschiedene Mieter

Sachverhalt:

X ist Eigentümer an einem Zweifamilienhaus im EU Ausland.
X wohnt in einem der beiden Teile dieses Hauses.
Y wohnt in Deutschland
X gibt Y eine Vollmacht die es Y erlaubt, die unbewohnte Hälfte des Hauses zu vermieten, ohne ein Entgeld zu verlangen.
Y vermietet das Haus über eine Online-Mietbörse an A und streicht die Einnahmen restlos ein und versteuert diese in Deutschland.

Frage:

Darf Y vermieten?


Ideen? Vorschläge die Frage besser zu formulieren? Gerne! :-)

-- Editier von fb473530-94 am 01.09.2017 14:39

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Der Inhalt der Vollmacht ist unklar. Somit kann die Frage nicht beantwortet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb473530-94
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Heike J):
Der Inhalt der Vollmacht ist unklar. Somit kann die Frage nicht beantwortet werden.


Der Inhalt ist beliebig, solange das Ergebnis die Vollmacht ist???
Irrelevant.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Worum geht's denn überhaupt?
Um Diebstahl der Miete?
Um Steuerrecht?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb473530-94
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Heike J):
Worum geht's denn überhaupt?
Um Diebstahl der Miete?
Um Steuerrecht?


Um Mietdiebstahl kaum, denn die Überlassung des Eigentümers ist gewollt.
Es geht um Steuerrecht, ja. :-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Alle mir bekannten Doppelbesteuerungsabkommen sehen vor, dass Mieteinnahmen in dem Land versteuert werden müssen, in dem sich die vermietete Immobilie befindet. Eine Steuerpflicht für diese Mieteinnahmen in Deutschland besteht daher nicht.

Nach deutschem Recht dürfte zwar Y vermieten, jedoch müssten die Mieteinnahmen von X versteuert werden. Je nach Höhe der Mieteinnahmen und Verwandtschaftsverhältnis zwischen X und Y kann bei Y Schenkungssteuer anfallen.

Anwendbar ist jedoch das Steuerrecht des Staates, in dem sich die Immobilie befindet. Ob das da genauso ist, wie nach deutschem Recht, können wir mangels Info nicht beurteilen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb473530-94
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Alle mir bekannten Doppelbesteuerungsabkommen sehen vor, dass Mieteinnahmen in dem Land versteuert werden müssen, in dem sich die vermietete Immobilie befindet. Eine Steuerpflicht für diese Mieteinnahmen in Deutschland besteht daher nicht.

Nach deutschem Recht dürfte zwar Y vermieten, jedoch müssten die Mieteinnahmen von X versteuert werden. Je nach Höhe der Mieteinnahmen und Verwandtschaftsverhältnis zwischen X und Y kann bei Y Schenkungssteuer anfallen.

Anwendbar ist jedoch das Steuerrecht des Staates, in dem sich die Immobilie befindet. Ob das da genauso ist, wie nach deutschem Recht, können wir mangels Info nicht beurteilen.


Danke, super! Mehr Info:

Haus in Spanien (Doppelsteuer)

Der Eigentümer hat aber doch keine Einnahmen, was soll er versteuern?

0x Hilfreiche Antwort

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