Ich mache es wieder so kurz wie möglich:
X = Eigentümer
Y = Vermieter
A = Verschiedene Mieter
Sachverhalt:
X ist Eigentümer an einem Zweifamilienhaus im EU Ausland.
X wohnt in einem der beiden Teile dieses Hauses.
Y wohnt in Deutschland
X gibt Y eine Vollmacht die es Y erlaubt, die unbewohnte Hälfte des Hauses zu vermieten, ohne ein Entgeld zu verlangen.
Y vermietet das Haus über eine Online-Mietbörse an A und streicht die Einnahmen restlos ein und versteuert diese in Deutschland.
Frage:
Darf Y vermieten?
Ideen? Vorschläge die Frage besser zu formulieren? Gerne! :-)
-- Editier von fb473530-94 am 01.09.2017 14:39
Eigentum Dritter vermieten
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Der Inhalt der Vollmacht ist unklar. Somit kann die Frage nicht beantwortet werden.
ZitatDer Inhalt der Vollmacht ist unklar. Somit kann die Frage nicht beantwortet werden. :
Der Inhalt ist beliebig, solange das Ergebnis die Vollmacht ist???
Irrelevant.
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Worum geht's denn überhaupt?
Um Diebstahl der Miete?
Um Steuerrecht?
ZitatWorum geht's denn überhaupt? :
Um Diebstahl der Miete?
Um Steuerrecht?
Um Mietdiebstahl kaum, denn die Überlassung des Eigentümers ist gewollt.
Es geht um Steuerrecht, ja. :-)
Alle mir bekannten Doppelbesteuerungsabkommen sehen vor, dass Mieteinnahmen in dem Land versteuert werden müssen, in dem sich die vermietete Immobilie befindet. Eine Steuerpflicht für diese Mieteinnahmen in Deutschland besteht daher nicht.
Nach deutschem Recht dürfte zwar Y vermieten, jedoch müssten die Mieteinnahmen von X versteuert werden. Je nach Höhe der Mieteinnahmen und Verwandtschaftsverhältnis zwischen X und Y kann bei Y Schenkungssteuer anfallen.
Anwendbar ist jedoch das Steuerrecht des Staates, in dem sich die Immobilie befindet. Ob das da genauso ist, wie nach deutschem Recht, können wir mangels Info nicht beurteilen.
ZitatAlle mir bekannten Doppelbesteuerungsabkommen sehen vor, dass Mieteinnahmen in dem Land versteuert werden müssen, in dem sich die vermietete Immobilie befindet. Eine Steuerpflicht für diese Mieteinnahmen in Deutschland besteht daher nicht. :
Nach deutschem Recht dürfte zwar Y vermieten, jedoch müssten die Mieteinnahmen von X versteuert werden. Je nach Höhe der Mieteinnahmen und Verwandtschaftsverhältnis zwischen X und Y kann bei Y Schenkungssteuer anfallen.
Anwendbar ist jedoch das Steuerrecht des Staates, in dem sich die Immobilie befindet. Ob das da genauso ist, wie nach deutschem Recht, können wir mangels Info nicht beurteilen.
Danke, super! Mehr Info:
Haus in Spanien (Doppelsteuer)
Der Eigentümer hat aber doch keine Einnahmen, was soll er versteuern?
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