Eigentum Rigipsdecke im OG

23. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
wg1965
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentum Rigipsdecke im OG

Hallo zusammen,
wie könnten die Eigentumsverhältnisse an einer Rigipsdecke aussehen, auf der eine Einblasdämmung liegt und darüber noch der Bretterboden für das Gemeinschaftseigentum Dachboden? Zwischen Rigipsdecke und Bretterboden befindet sich keine weitere Decke.
Wer würde somit das austauschen oder ausbessern einer deformierten Rigipsdecke finanziell übernehmen müssen?
Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120175 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von wg1965):
wie könnten die Eigentumsverhältnisse an einer Rigipsdecke aussehen,

Vielfältig. Normalerweise ist der Eigentümer oder die WEG Eigentümer der Rigipsdecke.



Zitat (von wg1965):
Wer würde somit das austauschen oder ausbessern einer deformierten Rigipsdecke finanziell übernehmen müssen?

Der Verpflichtete.
Das kann der Eigentümer sein, die WEG oder jemand ganz anderes.

Wie kam es denn zu der Deformation?
Wie kam die Decke dort hin?
Welche Beschlüsse etc. existieren dazu?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wg1965
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry):

Wie kam es denn zu der Deformation?
Wie kam die Decke dort hin?
Welche Beschlüsse etc. existieren dazu?


a) dazu müsste man die Decke öffnen
b) Die Decke wurde beim Bau der Hauses angebracht
c) Es existieren hierzu keinerlei Beschlüsse

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120175 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von wg1965):
Wer würde somit das austauschen oder ausbessern einer deformierten Rigipsdecke finanziell übernehmen müssen?

Der Schilderung nach wäre dann die WEG zuständig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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