Hallo,
betreffend dem Kaufwunsch meinerseits betreffend einer kleinen vermieteten Eigentumswohnung
liegt mir nun der Entwurf des Kaufvertrages vor. Finde aber in dem Kaufvertrag bezügl. der Objektbeschreibung keine
Begriffe wie Wohnungseigentum oder ähnliches. Auch muss der Verwalter zustimmen!? Handelt es sich hierbei um Eigentum nach WEG?
***************************************** Auszug Start ***************************************
Kaufvertrag über gebrauchtes Sondereigentum:
I. Grundbuchstand und Vorbemerkungen
1. Im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts xyz … Blatt… ist folgender Grundbesitz vorgetragen:
210,84/10.000 – Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung: xyz
lfd. Nr.: xyz
Flustück: xyz
Größe: xyz
Lage: xyz
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnng und dem Kellerraum, im Aufteilungsplan mit
Nr. 17 bezeichnet.
Für jeden Miteigetums ist ein Grundbuchblatt angelegt (Bl. xyz); der hier eingetragene
Miteigetumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörende
Sondereigentumsrechte beschränkt.
Veräußerungsbeschränkung:
Zustimmung durch Verwalter.
Ausnahme:
Veräußerung
a) durch den Konkursverwalter,
b) durch Zwangsvollstreckung.
Wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums Bezugnahme auf Bewilligung vom
xx.yy.zzzz (ur-Nr. yxz und zxy)
2. Als Eigentümer ist im Grundbuch derzeit eingetragen:
xyz zyx zu Alleineigentum
- aufgrund Auflassung vom xx.yy.zzzz sowie xx.yy.zzzz
3. Abteilungen II und III des Grundbuches sind unbelastet.
4. Der Notar hat das Grundbuch am 20. Dezember einsehen lassen.
5. Dem Käufer ist der Inhalt der oben genannten Uurkunde/n bekannt.
6. Das Grundstück ist mit einem Mehrfamlilienhaus bebaut (Baujahr. 1964).
II. Kauf
Der Verkäufer
verkauft
hiemit das zuvor bezeichnete Sondereigentum mit allen Rechten, Bestandteilen und etwaigem
gesetzlichen Zubehör
an
den Käufer zum Alleineigentum.
III. Kaufpreis...
***************************************** Auszug Ende ***************************************
Eigentum nach WEG? („Gebrauchtes Sondereigentum")
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ja, die Wohnung ist das Sondereigentum.
Hallo Heike J., danke für die schnelle Antwort.
Frage mich nur noch, wie ich so eine Zustimmungspflicht des Verwalters einschätzen (Kauf/Verkauf) sollte? Hatte ich bis jetzt noch nicht.
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Es nicht unüblich, dass in der Teilungserklärung verankert ist, dass die Zustimmung des Verwalters eingeholt werden muss.
Teile dem Notar die Kontaktdaten des Verwalters mit, er kümmert sich dann darum.
Danke.
Zitatbetreffend dem Kaufwunsch meinerseits betreffend einer kleinen vermieteten Eigentumswohnung :
Man hat hoffentlich die Beschlüsse etc. alle eingesehen? Oder kauft man "blind"?
Hallo Harry van Sell,
bis jetzt habe ich mir nur die letzten drei EGV-Protokolle angesehen und nichts auffälliges entdecken können. Die Teilungserklärung kommt als nächstes dran, wenn sie das meinen?
Fordere dir die Beschlusssammlung an. Es kann auch Beschlüsse geben die älter als 3 Jahre sind, aber durchaus kostspielig für dich sein können.
Die Verwalterzustimmung ist ein eher formeller Akt. Es gibt nicht viele Gründe warum der Verwalter seine Zustimmung zum Verkauf versagen könnte.
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