Eigentumswohnung - Dach und Fenster - Gemeinschaft oder Privat

12. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)
Eigentumswohnung - Dach und Fenster - Gemeinschaft oder Privat

Ich weiß nicht ob ich hier bei Mietrecht richtig bin. Sonst bitte verschieben.

Eine Frage zur Zuständigkeit bei Eigentumswohnungen. Wär trägt die Kosten wenn vom Bad zum Beispiel kaputt ist. Die Gemeinschaft oder privat?
Wir wohnen unter dem Dach von einem Mehrfamilienhaus. Das Dach war jetzt undicht. Dadurch ist jetzt ein gelber Fleck in der Baddecke von uns. Gehört Dacht nicht der Gemeinschaft. Muss die Gemeinschaft nicht für den Schaden/Reparatur aufkommen?

-- Editiert von Moderator topic am 13. Januar 2024 01:26

-- Thema wurde verschoben am 13. Januar 2024 01:26




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129761 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Ich weiß nicht ob ich hier bei Mietrecht richtig bin

Bist Du Mieter?



Zitat (von sisqonrw):
Wär trägt die Kosten wenn vom Bad zum Beispiel kaputt ist.

Kommt drauf an was kaputt ist und wer es kaputt gemacht hat.



Zitat (von sisqonrw):
Das Dach war jetzt undicht. Dadurch ist jetzt ein gelber Fleck in der Baddecke von uns.

Der gelbe Fleck ist von euch? Oder die Baddecke?



Zitat (von sisqonrw):
Gehört Dacht nicht der Gemeinschaft.

In der Regel ja.
Ist aber egal.



Zitat (von sisqonrw):
Muss die Gemeinschaft nicht für den Schaden/Reparatur aufkommen?

Kommt ganz darauf an, welchen Status man hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

Wir sind Eigentümer. Im Haus sind all Wohnungseigentümer.
Im Dach war was undicht. Wasser ist durch gedrungen. Unsere Decke im Bad ist jetzt dadurch nass geworden. Ja das ist unsere Decke, die jetzt gelb ist.

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#3
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1264 Beiträge, 493x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Wir sind Eigentümer. Im Haus sind all Wohnungseigentümer.
Im Dach war was undicht. Wasser ist durch gedrungen. Unsere Decke im Bad ist jetzt dadurch nass geworden. Ja das ist unsere Decke, die jetzt gelb ist.


Um es kurz zu machen: das Dach ist zwingend Gemeinschaftseigentum. Instandsetzungskosten sind damit zwingend gemeinschaftliche Kosten. Die Kostenverteilung ist damit allerdings nicht festgelegt.

Für die Decke ist die Eigentumszuordnung völlig offen. Falls es sich um Sondereigentum handeln solllte (sehr wahrscheinlich), trägt der Wohnungseigentümer auch die Kosten.

Vorhersehbares Gejammere darüber, dass der Schaden durch das defekte Dach erst entstanden ist, ändert sicher nichts an der Rechtslage.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10828 Beiträge, 4756x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Wir sind Eigentümer. Im Haus sind all Wohnungseigentümer.
Dann gehört der Thread ins Unterforum WEG-Recht :forum:

Unabhängig davon: Du solltest die Gebäudeversicherung der WEG anschauen. Möglicherweise übernimmt diese den Schaden.

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#5
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

Danke für die Info.
Hört sich so an als ob die Gebäudeversicherung den Schaden zahlen muss oder der Schade muss von der Gemeischaftskasse bezahlt werden. Ich denke ersteres eher.

Die Verwaltung ist ein wenig unkooperativ. Eine Frage dazu. Im schlimmsten Fall muss ich die Rechtsschutzversicherung einschalten. Welcher Bereich ist dafür zuständig? Private Rechtsschutz?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129761 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Welcher Bereich ist dafür zuständig? Private Rechtsschutz?

Kommt ganz darauf an, wie man die Immobilie nutzt.
Falls ganz normal zum wohnen, wäre die private Rechtsschutz der Ansprechpartner für eine Deckungsanfrage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt ganz darauf an, wie man die Immobilie nutzt.
Falls ganz normal zum wohnen, wäre die private Rechtsschutz der Ansprechpartner für eine Deckungsanfrage.


ja wird privat genutzt.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50142 Beiträge, 17563x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Hört sich so an als ob die Gebäudeversicherung den Schaden zahlen muss


Mir ist keine Gebäudeversicherung bekannt, die Schäden durch eindringendes Regenwasser zahlt.

Zitat (von sisqonrw):
der der Schade muss von der Gemeischaftskasse bezahlt werden.


Die Reparatur des Daches muss die Gemeinschaft zahlen.

Den Schaden an Eurem Eigentum (Beseitigung gelber Fleck) müsst Ihr selbst zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat (von hh):
Mir ist keine Gebäudeversicherung bekannt, die Schäden durch eindringendes Regenwasser zahlt.


Gibt es auch eine Haftpflichtversicherung für die Gemeinschaft? Wenn ja, muss ich mal fragen ob wir so etwas haben.

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#10
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

Ähm wie schaut es aus mit der eigenen Hausratversicherung? Zahlt nicht die Hausratversicherung so etwas?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50142 Beiträge, 17563x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Gibt es auch eine Haftpflichtversicherung für die Gemeinschaft?


Wahrscheinlich ja, aber warum so die zahlen müssen?

Die Gemeinschaft oder deren Versicherung muss nur dann zahlen, wenn ein Verschulden vorliegt. Worin sollte das Verschulden in diesem Fall bestehen?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wahrscheinlich ja, aber warum so die zahlen müssen?


Weil das Gemeinschaftsdach undicht war.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50142 Beiträge, 17563x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Weil das Gemeinschaftsdach undicht war.


Die Haftpflichtversicherung würde nur eintreten, wenn die Gemeinschaft auch haften müsste. Eine Haftung setzt Aber Verschulden voraus und daran fehlt es hier.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129761 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von hh):
Worin sollte das Verschulden in diesem Fall bestehen?

Da gäbe es diverse Möglichkeiten.
Untätigkeit trotzt bekannter (Vor-)schäden, unsachgemäße Maßnahmen, ...

Müsste man halt prüfen.



Zitat (von sisqonrw):
Zahlt nicht die Hausratversicherung so etwas?

Wenn es versichert ist ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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