Ich weiß nicht ob ich hier bei Mietrecht richtig bin. Sonst bitte verschieben.
Eine Frage zur Zuständigkeit bei Eigentumswohnungen. Wär trägt die Kosten wenn vom Bad zum Beispiel kaputt ist. Die Gemeinschaft oder privat?
Wir wohnen unter dem Dach von einem Mehrfamilienhaus. Das Dach war jetzt undicht. Dadurch ist jetzt ein gelber Fleck in der Baddecke von uns. Gehört Dacht nicht der Gemeinschaft. Muss die Gemeinschaft nicht für den Schaden/Reparatur aufkommen?
-- Editiert von Moderator topic am 13. Januar 2024 01:26
-- Thema wurde verschoben am 13. Januar 2024 01:26
Eigentumswohnung - Dach und Fenster - Gemeinschaft oder Privat
12. Januar 2024
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Frage vom 12. Januar 2024 | 00:10
Von
Status: Praktikant (568 Beiträge, 264x hilfreich)
Eigentumswohnung - Dach und Fenster - Gemeinschaft oder Privat
#1
Antwort vom 12. Januar 2024 | 00:20
Von
Status: Unbeschreiblich (129761 Beiträge, 41388x hilfreich)
Zitat :Ich weiß nicht ob ich hier bei Mietrecht richtig bin
Bist Du Mieter?
Zitat :Wär trägt die Kosten wenn vom Bad zum Beispiel kaputt ist.
Kommt drauf an was kaputt ist und wer es kaputt gemacht hat.
Zitat :Das Dach war jetzt undicht. Dadurch ist jetzt ein gelber Fleck in der Baddecke von uns.
Der gelbe Fleck ist von euch? Oder die Baddecke?
Zitat :Gehört Dacht nicht der Gemeinschaft.
In der Regel ja.
Ist aber egal.
Zitat :Muss die Gemeinschaft nicht für den Schaden/Reparatur aufkommen?
Kommt ganz darauf an, welchen Status man hat.
#2
Antwort vom 12. Januar 2024 | 07:53
Von
Status: Praktikant (568 Beiträge, 264x hilfreich)
Wir sind Eigentümer. Im Haus sind all Wohnungseigentümer.
Im Dach war was undicht. Wasser ist durch gedrungen. Unsere Decke im Bad ist jetzt dadurch nass geworden. Ja das ist unsere Decke, die jetzt gelb ist.
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#3
Antwort vom 12. Januar 2024 | 12:09
Von
Status: Lehrling (1264 Beiträge, 493x hilfreich)
Zitat :Wir sind Eigentümer. Im Haus sind all Wohnungseigentümer.
Im Dach war was undicht. Wasser ist durch gedrungen. Unsere Decke im Bad ist jetzt dadurch nass geworden. Ja das ist unsere Decke, die jetzt gelb ist.
Um es kurz zu machen: das Dach ist zwingend Gemeinschaftseigentum. Instandsetzungskosten sind damit zwingend gemeinschaftliche Kosten. Die Kostenverteilung ist damit allerdings nicht festgelegt.
Für die Decke ist die Eigentumszuordnung völlig offen. Falls es sich um Sondereigentum handeln solllte (sehr wahrscheinlich), trägt der Wohnungseigentümer auch die Kosten.
Vorhersehbares Gejammere darüber, dass der Schaden durch das defekte Dach erst entstanden ist, ändert sicher nichts an der Rechtslage.
#4
Antwort vom 12. Januar 2024 | 12:57
Von
Status: Gelehrter (10828 Beiträge, 4756x hilfreich)
Dann gehört der Thread ins Unterforum WEG-RechtZitat :Wir sind Eigentümer. Im Haus sind all Wohnungseigentümer.
Unabhängig davon: Du solltest die Gebäudeversicherung der WEG anschauen. Möglicherweise übernimmt diese den Schaden.
#5
Antwort vom 12. Januar 2024 | 13:26
Von
Status: Praktikant (568 Beiträge, 264x hilfreich)
Danke für die Info.
Hört sich so an als ob die Gebäudeversicherung den Schaden zahlen muss oder der Schade muss von der Gemeischaftskasse bezahlt werden. Ich denke ersteres eher.
Die Verwaltung ist ein wenig unkooperativ. Eine Frage dazu. Im schlimmsten Fall muss ich die Rechtsschutzversicherung einschalten. Welcher Bereich ist dafür zuständig? Private Rechtsschutz?
#6
Antwort vom 12. Januar 2024 | 23:41
Von
Status: Unbeschreiblich (129761 Beiträge, 41388x hilfreich)
Zitat :Welcher Bereich ist dafür zuständig? Private Rechtsschutz?
Kommt ganz darauf an, wie man die Immobilie nutzt.
Falls ganz normal zum wohnen, wäre die private Rechtsschutz der Ansprechpartner für eine Deckungsanfrage.
#7
Antwort vom 12. Januar 2024 | 23:56
Von
Status: Praktikant (568 Beiträge, 264x hilfreich)
Zitat :Kommt ganz darauf an, wie man die Immobilie nutzt.
Falls ganz normal zum wohnen, wäre die private Rechtsschutz der Ansprechpartner für eine Deckungsanfrage.
ja wird privat genutzt.
#8
Antwort vom 13. Januar 2024 | 01:30
Von
Status: Unbeschreiblich (50142 Beiträge, 17563x hilfreich)
Zitat :Hört sich so an als ob die Gebäudeversicherung den Schaden zahlen muss
Mir ist keine Gebäudeversicherung bekannt, die Schäden durch eindringendes Regenwasser zahlt.
Zitat :der der Schade muss von der Gemeischaftskasse bezahlt werden.
Die Reparatur des Daches muss die Gemeinschaft zahlen.
Den Schaden an Eurem Eigentum (Beseitigung gelber Fleck) müsst Ihr selbst zahlen.
#9
Antwort vom 13. Januar 2024 | 10:33
Von
Status: Praktikant (568 Beiträge, 264x hilfreich)
Zitat :Mir ist keine Gebäudeversicherung bekannt, die Schäden durch eindringendes Regenwasser zahlt.
Gibt es auch eine Haftpflichtversicherung für die Gemeinschaft? Wenn ja, muss ich mal fragen ob wir so etwas haben.
#10
Antwort vom 13. Januar 2024 | 10:34
Von
Status: Praktikant (568 Beiträge, 264x hilfreich)
Ähm wie schaut es aus mit der eigenen Hausratversicherung? Zahlt nicht die Hausratversicherung so etwas?
#11
Antwort vom 13. Januar 2024 | 11:21
Von
Status: Unbeschreiblich (50142 Beiträge, 17563x hilfreich)
Zitat :Gibt es auch eine Haftpflichtversicherung für die Gemeinschaft?
Wahrscheinlich ja, aber warum so die zahlen müssen?
Die Gemeinschaft oder deren Versicherung muss nur dann zahlen, wenn ein Verschulden vorliegt. Worin sollte das Verschulden in diesem Fall bestehen?
#12
Antwort vom 13. Januar 2024 | 11:29
Von
Status: Praktikant (568 Beiträge, 264x hilfreich)
Zitat :Wahrscheinlich ja, aber warum so die zahlen müssen?
Weil das Gemeinschaftsdach undicht war.
#13
Antwort vom 13. Januar 2024 | 18:09
Von
Status: Unbeschreiblich (50142 Beiträge, 17563x hilfreich)
Zitat :Weil das Gemeinschaftsdach undicht war.
Die Haftpflichtversicherung würde nur eintreten, wenn die Gemeinschaft auch haften müsste. Eine Haftung setzt Aber Verschulden voraus und daran fehlt es hier.
#14
Antwort vom 13. Januar 2024 | 20:42
Von
Status: Unbeschreiblich (129761 Beiträge, 41388x hilfreich)
Zitat :Worin sollte das Verschulden in diesem Fall bestehen?
Da gäbe es diverse Möglichkeiten.
Untätigkeit trotzt bekannter (Vor-)schäden, unsachgemäße Maßnahmen, ...
Müsste man halt prüfen.
Zitat :Zahlt nicht die Hausratversicherung so etwas?
Wenn es versichert ist ...
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