Hallo,
macht es Sinn gegen folgenden Fall vorzugehen?
Meine Schwiegermutter hat eine Eigentumswohnung in eine Anlage mit betreutem Wohnen. In diesem Gebäude sind 10 Wohnungen Eigentumswohnungen, 11 Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaft (Bezug nur mit Wohnberechtigungsschein), ein Seniorentreff (mehrere Räume) und ein Seniorenbüro der Gemeinde (22,2% Anteil) untergebracht!
Im Teilungsvertrag von1994 wurde vom Notar, Wohnungsbaugesellschaft und Gemeinde die Aufteilung festgelegt, dass die Lastentragung durch die Miteigentumsanteilen zu tragen sind!
Der Seniorentreff bietet Veranstaltungen, Mittagstisch, Beratungen und Kurse an.
Durch den hohen Besucherstrom fallen erhöhte Kosten für die Müllbeseitigung, Energiekosten, Reinigungskosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten (Aufzug) an. Auch diese Kosten werden durch die Miteigentumsanteilen verrechnet, ohne die (gewerbliche) Nutzung des Seniorentreffs und Seniorenbüro zu berücksichtigen. Hierbei handelt es sich ja nicht um eine Benutzung, wie eine Wohnung. Können die Mieter und Eigentümer gegen die ungerechte Aufteilung vorgehen?
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-- Editiert am 09.02.2010 12:46
Eigentumswohnung/ Umlagen
Die Eigentümer können nach §16 (3) WEG
einen Beschluss fassen und einen anderen Verteiler festlegen. Dieser muss jedoch sachlich begründet sein.
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"Heike aus Bochum"
Allerdings sehe ich hier keine sachliche Begründung, da der Seniorentreff bereits 22,2% der Anteile, und damit den mit Abstand größten Teil der Kosten trägt. Dass durch die tatsächliche Nutzung eine darüber hinaus deutlich höhere Kostenverursachung liegen soll, dürfte sehr schwer nachzuweisen sein.
Nur dort wo eine verursachergerechte Erfassung möglich ist, würde eine Kostenteileränderung Sinn machen, sehe ich allerdings nur bei den Müllkosten: eigener Behäter, der separat abgerechnet wird.
Übrigens: Wartung Aufzug findet ziemlich wahrscheinlich nicht häufiger statt, da entstehen keine Mehrkosten.
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