Eigentumswohnung Verkauf .. Vertraglich sichern

1. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
hohlymoly
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)
Eigentumswohnung Verkauf .. Vertraglich sichern

Hallo Gemeinde,

habe folgenden Fall und würde gern eure Meinung wissen, ober ob es für den Fall eine gute Lösung gibt:

Wir (meine Frau und ich) haben uns 2008 eine ETW gekauft. 10 Jahre Zinsbindung bei der Finanzierung, das übliche halt.
Nun haben wir letztes Jahr ein Haus gekauft und die Wohnung, die ja noch in der Finanzierung steckt, vermietet. Die Mieteinnahme deckt sich nicht ganz mit der Finanzierungsrate.

Nun ist der Fall so, dass unser Mieter die Wohnung gerne kaufen möchte. Das Zinsniveau ist niedrig und Vorteilhaft. Wir, wiederum, würden auch gerne verkaufen, einfach nur um die ETW aus dem Kopf zu haben und den Differenzbetrag nicht mehr bezahlen.. wenn nicht die Vorfälligkeitsentschädigung wäre.. !! Denn: die Zinsbindung endet im Jahr 2018 !
Und das ist, wer es bereits weiß, nicht gerade wenig.

Der Mieter/bzw. Käufer und wir hatten dann die Idee, dass man eine Art Vorkauf oder Vorvertrag gestalten könnte, wo beide Parteien einen Nutzen von tragen könnten.. grundsätzlich eine Charmante Idee, nur wie bekommt man so etwas "wasserdicht" vertraglich geregelt, dass man die Zeit (3,5 Jahren) ohne Einbindung der Bank überbrückt, wir nichts mehr mit der ETW zu tun hätten (außer die Restlaufzeit der Zinsbindungsphase) und den Differenzbetrag der Finanzierung vom Käufer erhalten?

Könnte man so etwas Notariell in einem Vertrag (Vorvertrag) festlegen, der genau so getrickt wäre?

Natürlich profitiert der Käufer auch dahingehend, dass der effektive Kaufpreis sinken würde und wir der Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Weg gehen, die Bank erhält Ihr Geld bis Zinsbindungsfrist ohne weiteres und alle sind glücklich und zufrieden.

Wer kennt eine Lösung oder Möglichkeit???

Vielen lieben Dank im Voraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119545 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>nur wie bekommt man so etwas "wasserdicht" vertraglich geregelt, <hr size=1 noshade>

Über einen Notar, dem man seine Vorstellung schildert.
Dieser wird dann über die Risiken aufklären und einen entsprechenden Vertrag ausarbeiten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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