Hallo und Grüße an die Menschen im Forum,
ich habe in Berlin Ende 2021 eine Eigentumswohnung gekauft. Dies ist mein erster Immobilienkauf, weswegen einige Rahmenbedingungen für mich noch neu sind.
Zur Wohnung:
Bj. 1914, 1. OG, 50qm. Der Verkäufer hat die Wohnung selbst erst im Sommer 2021 gekauft, professionell sanieren lassen durch seine eigene Sanitärfirma.
Leider haben sich nach dem Kauf folgende Fragen ergeben:
a) Nach Kauf der Wohnung ist mir erst aufgefallen, dass der Abwasseranschluss in der Küche zu klein
ist, ca. 2cm im Durchmesser, was keinerlei DIN-Norm entspricht und für geplante Geschirrspüler, Spüle
und Waschmaschine viel zu klein ist.
b) Der Verkäufer hat Rückstände i.H.v. ca. 500€ beim Hausgeld. Vom Makler wurde mir mündlich versichert,
dass der Verkäufer diese noch zahlen wird.
Beide Themen habe ich vor ca. 3 Wochen beim Makler angebracht zur Klärung, seitdem habe ich aber noch
kein einleuchtendes Feedback erhalten. Aktuell habe ich nicht den Eindruck, dass der Verkäufer gewillt ist
beide Missstände abzustellen, da der Makler mir auf Nachfrage mitgibt, dass man den Verkäufer nicht erreichen kann.
Meine Frage wäre, welche rechtlichen Mittel ich habe, um zu erwirken, dass a) und b) beglichen werden.
Meines Verständnisses nach ist a) ein Sachmangel, der vom Verkäufer abgestellt werden muss.
Ich werde weiterhin den Dialog suchen, aktuell ist es aber eher ein Monolog und ich möchte dem Verkäufer eine Frist setzen, bis wann die Mängel zu begleichen sind.
Ich danke im Voraus für Antworten.
Eigentumswohnung gekauft - Abwasseranschluss
Darum geht es hier:
Welche Gewährleistungsansprüche haben Käufer von Eigentumswohnungen gegenüber dem Verkäufer? Wer haftet für Sachmängel und Rückstände beim Hausgeld? An wen kann der Käufer sich wenden, an den Makler oder den Verkäufer direkt?
Deine Wohnung, dein Problem.Zitat :a) Nach Kauf der Wohnung ist mir erst aufgefallen, dass der Abwasseranschluss in der Küche zu klein
ist, ca. 2cm im Durchmesser, was keinerlei DIN-Norm entspricht und für geplante Geschirrspüler, Spüle
und Waschmaschine viel zu klein ist.
Und daher spielt das für dich auch keine Rolle solange du dich nicht vertraglich zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet hättest.Zitat :b) Der Verkäufer hat Rückstände i.H.v. ca. 500€ beim Hausgeld. Vom Makler wurde mir mündlich versichert,
dass der Verkäufer diese noch zahlen wird.
Gar keineZitat :welche rechtlichen Mittel ich habe, um zu erwirken, dass a) und b) beglichen werden.
nein.Zitat :......ein Sachmangel, der vom Verkäufer abgestellt werden muss.
Zitat :eigene Sanitärfirma.
Zitat :dass der Abwasseranschluss in der Küche zu klein
ist, ca. 2cm im Durchmesser, was keinerlei DIN-Norm entspricht und für geplante Geschirrspüler, Spüle
und Waschmaschine viel zu klein ist.
Kann ich mir kaum vorstellen. Gibts davon eine Bild?
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Zitat :Beide Themen habe ich vor ca. 3 Wochen beim Makler angebracht zur Klärung, seitdem habe ich aber noch
kein einleuchtendes Feedback erhalten.
Der Makler ist NICHT dein Vertragspartner. Wende dich an den Verkäufer wenn du etwas willst.
Sofern du per KV nicht die Übernahme der Hausgeldrückstände zugesagt hast können dir diese auch gleichgültig sein.
Zitat :Meines Verständnisses nach ist a) ein Sachmangel, der vom Verkäufer abgestellt werden muss.
Das siehst du falsch. In Grundstückskaufveträgen ist regelmäßig die Gewährleistung für Sachmängel ausgeschlossen.
Zitat :) Nach Kauf der Wohnung ist mir erst aufgefallen...
Ich werde es nie verstehen: wenn man ein neues Auto kaufen will informiert man sich eingehend über den genauen Zustand. Eine Immobilie, die i.d.R. ein vielfaches kostet, kauft man einfach so ohne vorher z.B. einen Bausachverständigen einzuschlagen.
Zitat :Ich werde es nie verstehen:
Eine alte Weisheit sagt; Man muss nicht immer alles verstehen.
Zitat :wenn man ein neues Auto kaufen will informiert man sich eingehend über den genauen Zustand.
Und wie machst du das?
Zitat :Eine Immobilie, die i.d.R. ein vielfaches kostet,
Und, wie machst du das bei einer Immobilie?
Zitat :und für geplante Geschirrspüler, Spüle und Waschmaschine viel zu klein ist.
Das wär mir neu, was wird dann da auf welcher Grundlage gefordert?
Zitat :kauft man einfach so ohne vorher z.B. einen Bausachverständigen einzuschlagen.
Aufgrund der Strafbarkeit wäre das auch nicht zu empfehlen ...
Hallo und schon einmal vielen Dank für die Antworten!
@charlyt4
Ja es gibt davon Fotos, nachfolgend einzusehen:
https://ibb.co/GtK22sP
https://ibb.co/HnwgJGb
Eine Überlegung ist auch, ob beim Bau gepfuscht und der richtige Abwasseranschluss hinter der Wand verputzt wurde. Das was da zwischen den Armaturen herausschaut ist auf jeden Fall zu klein und nur 2cm breit.
@Heinrich111
Das ist mir bewusst, mit dem Makler stehe ich nur in Verbindung, da er mein einziger Kontaktpunkt mit
dem Verkäufer ist.
@crunc1
Die Immobilie wurde von außen auch begutachtet, innen allerdings nur von Freunden (einer Architekt und ein anderer Zimmermeister). Niemandem ist der zu kleine Anschluss aufgefallen, da das Augenmerk auf anderen Dingen lag. Zudem habe ich mich durch das Wissen um die professionelle Sanierung (Boden, Fenster, Leitungen, Stränge, etc. UND der Verkäufer ist Chef der Sanitärfirma, die das durchgeführt hat) natürlich ein bisschen darauf verlassen, dass alles korrekt und DIN-Normen entsprechend ausgeführt wurde.
@Harry
Dem Vermesser für die geplante Einbauküche ist als einzigem der zu kleine Abwasseranschluss aufgefallen. Normale Abwasseranschlüsse für z.B. Spüle, Geschirrspüler und Waschmaschine haben mindestens 4cm Durchmesser, um Verstopfungen vorzubeugen. Nennwerte nach DIN 1986-100 findest du hier: https://www.baunetzwissen.de/gebaeudetechnik/fachwissen/entwaesserung/abwasserleitungen-dimensionierung-und-nennweiten-2495529
@all
Mir geht es ja gerade nicht um die Spezifika des Anschlusses. Aktuell stelle ich die Frage nach dem zu kleinen Abwasseranschluss via Makler an den Verkäufer, bekomme aber seit 2 Wochen kein gescheites Feedback, warum das so ist. Meine Vermutung ist, dass sich der Verkäufer nach dem abgeschlossenen Verkauf und stattgefundener Auszahlung nicht mehr darum schert, noch irgendetwas zu korrigieren.
Deswegen möchte ich wissen, welche Möglichkeiten, im schlimmsten Falle auch auf dem Rechtsweg ich habe.
-- Editiert von Berlinerrecht123 am 08.03.2022 21:49
Zitat :Normale Abwasseranschlüsse für z.B. Spüle, Geschirrspüler und Waschmaschine haben mindestens 4cm Durchmesser, um Verstopfungen vorzubeugen.
Nö, das sind eventuell "ideale" - "normale" gibt es aufgrund der Vielzahl der Varianten nicht.
Zitat :Nennwerte nach DIN 1986-100
Das sind hier keine Pflichten, nur Empfehlungen.
Zitat :Deswegen möchte ich wissen, welche Möglichkeiten, im schlimmsten Falle auch auf dem Rechtsweg ich habe.
Zum einem müsste es erst mal ein Mangel sein der im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung relevant wäre. Das der Anschluss keine "ideal-Größe" aufweist, ist zwar unbestreitbar, dürfte hier aber nicht relevant sind.
Dann ist der Wortlaut der vertraglichen Vereinbarungen zum Thema "Mängelhaftung" wichtig.
Das ändert aber nichts daran, dass in Standard-Immobilienkaufverträgen die Gewährleistung ausgeschlossen ist.
Die Chancen, dass der Verkäufer den Sachmangel "Abwasserleitung" beseitigen muss, sind daher minimal.
Wahrscheinlich werden Sie das Problem auf eigene Kosten lösen müssen (wenn es den eines ist).
Lesen Sie den Kaufvertrag genau.
Mit dem Hausgeld ist es schwieriger.
Im Regelfall sind die monatlichen Zahlungen ja nur eine Vorauszahlung auf die Jahressumme. Und über die Jahresabrechnung wird in der Eigntümerversammlung beschlossen. Zahlen muss derjenige, der zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Abrechnung im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
Ich vermute mal, dass die Jahresabrechnnung 2021 noch nicht beschlossen wurde, weil 2022 noch keine Eigentümerversammlung stattgefunden hat. Bei der nächsten Eigentümerversammlung sind Sie schon im Grundbuch eingetragen. D.h. die Rückstände müssen Sie erstmal selbst aus eigener Tasche begleichen und versuchen, sich das Geld vom Verkäufer zurück zu holen. Die Erfolgsaussichten sind aber unklar.
Es wäre sehr hilfreich, wenn im Kaufvertrag eine Zusicherung steht, wie "Der Verkäufer versichert, dass keine Rückstände beim Hausgeld bestehen". Auch hier gilt also: Lesen Sie den Kaufvertrag genau.
Wie oben schon angedeutet - es ist wesentlich einfacher, ein mangelhaftes Auto zu reklamieren als eine mangelhafte Wohnung. Trotzdem wird beim Autokauf oft sorgfältiger vorgegangen als beim Wohnungskauf ...
Das Rohr ist sehr dünn. Fertig. Dein Problem. Du hast die Wohnung so gekauft. Das Abwasserrohr wurde also wahrscheinlich einfach nur nicht erneuert. Ich sehe hier keinen Sachmangel der zu einer Nachbesserungspflicht auf Seiten des Verkäufers führen würde.Zitat :Aktuell stelle ich die Frage nach dem zu kleinen Abwasseranschluss via Makler an den Verkäufer,
Zitat :Bei der nächsten Eigentümerversammlung sind Sie schon im Grundbuch eingetragen. D.h. die Rückstände müssen Sie erstmal selbst aus eigener Tasche begleichen und versuchen, sich das Geld vom Verkäufer zurück zu holen.
Das sieht aber das Gesetz und Rechtsprechung gänzlich anders.
Zitat :Meines Verständnisses nach ist a) ein Sachmangel, der vom Verkäufer abgestellt werden muss.
Mit höchster Wahrscheinlichkeit, nein.
Es ist ja nun mal nicht so, dass das unterdimensionierte Abwasserrohr irgendwie "versteckt" wäre, es schaut, für alle gut sichtbar, munter aus der Wand.
Zitat :a) Nach Kauf der Wohnung ist mir erst aufgefallen, dass der Abwasseranschluss in der Küche zu klein
ist, ca. 2cm im Durchmesser, was keinerlei DIN-Norm entspricht und für geplante Geschirrspüler, Spüle
und Waschmaschine viel zu klein ist.
Zitat :Das siehst du falsch. In Grundstückskaufveträgen ist regelmäßig die Gewährleistung für Sachmängel ausgeschlossen.
Es könnte durchaus ein verdeckter Mangel sein. Denn wer vermißt bei einer Besichtigung den Innendurchmesser des Abwasserrohres und einem Laien fällt dies wahrscheinlich nicht auf. Und selbst ein Sachverständiger, der im Übrigen nur in seltenen Fällen beim Kauf einer Eígentumswohnung eingeschaltet wird, muß das nicht auffallen.
Also zumindest in diesem Punkt sollte man sich durch einen bausachverständigen Rechtsanwaltes beraten lassen, auch wenn einer hier vehement was anderes behauptet. Man könnte ja fast meinen, der sei in den Fall involviert.
Zitat :a) Nach Kauf der Wohnung ist mir erst aufgefallen, dass der Abwasseranschluss in der Küche zu klein
ist, ca. 2cm im Durchmesser, was keinerlei DIN-Norm entspricht und für geplante Geschirrspüler, Spüle
und Waschmaschine viel zu klein ist.
Zitat :Das siehst du falsch. In Grundstückskaufveträgen ist regelmäßig die Gewährleistung für Sachmängel ausgeschlossen.
Es könnte durchaus ein verdeckter Mangel sein. Denn wer vermißt bei einer Besichtigung den Innendurchmesser des Abwasserrohres und einem Laien fällt dies wahrscheinlich nicht auf. Und selbst ein Sachverständiger, der im Übrigen nur in seltenen Fällen beim Kauf einer Eígentumswohnung eingeschaltet wird, muß das nicht auffallen.
Also zumindest in diesem Punkt sollte man sich durch einen bausachverständigen Rechtsanwaltes beraten lassen, auch wenn einer hier vehement was anderes behauptet. Man könnte ja fast meinen, der sei in den Fall involviert.
Wenn man annimmt, dass vor dir sicher viele Jahre viele Bewohner dort gewohnt haben, die auch Küchenspülen und Spülmaschine/Waschmaschine dort angeschlossen und lange Zeit genutzt haben--- ist das eventuell eine richtige Überlegung.Zitat :Eine Überlegung ist auch, ob beim Bau gepfuscht und der richtige Abwasseranschluss hinter der Wand verputzt wurde.
Hast du denn mal an dem sog. Abwasseranschluss geprüft, was dahinter, also in der Wand ist?
Meine Überlegung:
Damit es aus dem Abwasseranschluss mit DN x während ETW-Leerstand nicht stinkt (weil ja noch nichts angeschlossen ist), hat jemand vermutlich ein Rohr mit DN y eingesteckt und mit Tape verklebt.
Vorschlag:
Rangehen--Anfassen, Ziehen, gucken--- Überraschung !!
Aber selbstverständlich gibt es auch den Rechtsweg. Es findet sich immer jemand, der einen dabei begleitet.
Zitat :Es könnte durchaus ein verdeckter Mangel sein.
Nö.
Zitat :einem Laien fällt dies wahrscheinlich nicht auf.
Das nennt sich Unwissenheit - macht auch keinen versteckten Mangel draus.
Zitat :Denn wer vermißt bei einer Besichtigung den Innendurchmesser des Abwasserrohres
Zitat :Und selbst ein Sachverständiger, der im Übrigen nur in seltenen Fällen beim Kauf einer Eígentumswohnung eingeschaltet wird, muß das nicht auffallen.
Das nennt sich Inkompetenz - macht erst recht keinen versteckten Mangel draus.
@Anami
Danke für den Tipp, ich werd selbst mal schauen, allerdings ist das Rohr schon fest in der Wand verbaut. Ich denke, ich werde einen Sanitär-Fachmann konsultieren.
Hilfreich wäre es natürlich, den Verkäufer kontaktieren zu können, um rauszufinden ob er weiß was dahinter steckt.
@aspergius
So ähnlich ist meine Denke bisher. Bei einer professionell durchgeführten Sanierung, die laut Exposé Stränge und Leitungen saniert hat, ist meine Meinung, dass man davon ausgehen kann, dass die Wohnung in einen bewohnbaren Zustand geführt wird, der aktuellen Standards (DIN 1986-100) entspricht.
Aber gut, das gilt es dann mit einem Rechtsbeistand zu klären.
Das ist jetzt aber mal eine ganz neue "unwichtige" InformationZitat :die laut Exposé Stränge und Leitungen saniert hat,
Dennoch, dem Käufer wurde hier nichts verheimlicht. Ich sehe hier immer noch keinen Anspruch auf Nachbesserung. Der Abfluss ist deutlich sichtbar. So etwas muss einfach bei einer Besichtigung auffallen. Aus diesem Grund halte ich dies für eine akzeptierte Beschaffenheit und keinen Sachmangel.
Zitat :Zitat (von aspergius):
Es könnte durchaus ein verdeckter Mangel sein.
Nö.
Zitat (von aspergius):
einem Laien fällt dies wahrscheinlich nicht auf.
Das nennt sich Unwissenheit - macht auch keinen versteckten Mangel draus.
Zitat (von aspergius):
Denn wer vermißt bei einer Besichtigung den Innendurchmesser des Abwasserrohres
Zitat (von aspergius):
Und selbst ein Sachverständiger, der im Übrigen nur in seltenen Fällen beim Kauf einer Eígentumswohnung eingeschaltet wird, muß das nicht auffallen.
Das nennt sich Inkompetenz - macht erst recht keinen versteckten Mangel draus.
Danke für deine ausführlich begründete Antwort "nö". Ich antworte ebenso ausführlich begründet mit einem "vielleicht ja"
Und du wirst kaum einen Sachverständigen finden, der die alten Steckdosen öffnet um festzustellen, ob die Leiter wirklich richtg festgeschraubt oder on die Leitungen 1,5mm2 oder 2,5mm2 in Abhängigkeit der verbauten Leitungslängen sind. Und ebenso wird er nicht den Innendurchmesser des Abwasserrohre messen und genau so wenig, mit welchem Material die Wände verbaut sind. Auch wird er sich immer ein Hintertürchen offenlassen, wie soweit sichtbar, soweit prüfbar oder ähnliches. Aber wahrscheinlich sind dann alle Gutachter inkompetent.
Und was den TE betrifft, dem kann man nur empfehlen sich hinsichtlich zweier Gesichtspunkte von einem bausachverständigen Rechtsanwalt beraten zu lassen .
1. Kann es sich um einen versteckten Mangel handeln?
2. Ist das "professionell" saniert, zumal es sich hier um einen angeblich ausgesprochenen Fachmann handelt. Kann man diese Aussage auch beweisen?
Was ich nicht verstehe, dass die Firma nicht erreichbar ist. Sie müßte doch eine Adresse und eine Telefonnummer haben. oder war das gar keine Fachfirma und nur eine wertlose Aussage?
Zitat :Danke für deine ausführlich begründete Antwort "nö".
Das Rohr ist offen sichtbar, auch die Abmessungen sind offen sichtbar. Insofern war ich der Auffassung, dass sich eine detaillierte Ausführung, weshalb etwas, dass so eindeutig sichtbar ist nicht "verdeckt" sein kann, erübrigen würde.
Zitat :die Leitungen 1,5mm2 oder 2,5mm2 in Abhängigkeit der verbauten Leitungslängen sind. Und ebenso wird er nicht den Innendurchmesser des Abwasserrohre messen und genau so wenig, mit welchem Material die Wände verbaut sind.
Da kommt es immer darauf an, mit was konkret man die Sachverständigen beauftragt.
Zitat :Auch wird er sich immer ein Hintertürchen offenlassen, wie soweit sichtbar, soweit prüfbar oder ähnliches.
Richtig und auch verständlich.
Hilft ihm aber nicht, wenn er den Prüfauftrag dann nur oberflächlich erfüllt.
Zitat :Bei einer professionell durchgeführten Sanierung, die laut Exposé Stränge und Leitungen saniert hat,
Und das Exposé ist Teil des notariellen Kaufvertrages geworden?
Und wie ist der Wortlaut der Beschreibung im Exposé diesbezüglich?
Wann konkret war die Sanierung?
Zitat :dass man davon ausgehen kann, dass die Wohnung in einen bewohnbaren Zustand geführt wird, der aktuellen Standards (DIN 1986-100) entspricht.
Die Wohnung ist auch dann bewohnbar, wenn die DIN 1986-100 beim Küchenabfluss nicht angewendet wurde.
Der Verkäufer selbst muss das gar nicht im Detail wissen. Wenn der Verkauf abgewickelt ist, braucht der Verkäufer auch nicht mehr Auskunft geben bzw. erreichbar sein. Der Makler hat seine Dienstleistung erbracht und hat auch *fertig*. Höfliche Antwort: Ich konnte den Verkäufer leider noch nicht erreichen.
Woher weißt du das? Und was findet sich im Kaufvertrag zu Sanierung nach DIN xyz oder professionell? WAS genau wurde saniert?Zitat :allerdings ist das Rohr schon fest in der Wand verbaut.
Ja, frei nach Loriot: Möglich ist das, aber sinnlos.Zitat :Aber gut, das gilt es dann mit einem Rechtsbeistand zu klären.
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Nein. Da ist nichts --verdeckt--. Es ist auch nichts --versteckt--. Und ein --arglistig verschwiegener Mangel-- ist es (bisher) auch nicht.Zitat :Es könnte durchaus ein verdeckter Mangel sein.
Es wäre zunächst wirklich einfacher, diesen nicht neuen vorhandenen Küchenabfluss mit dem neuen Stück sichtbaren Rohr mal händisch zu prüfen, bevor man hier mit Juristen und BSV zu Werke geht.
Die ETW gehört dem TE. Der Verkäufer hat garantiert den Satz zu Mängeln im Kaufvertrag unterschrieben.
Die Firma ist nicht relevant. Der Verkäufer hat die ETW verkauft.Zitat :Was ich nicht verstehe, dass die Firma nicht erreichbar ist.
Zitat :Zur Wohnung:
Bj. 1914, 1. OG, 50qm. Der Verkäufer hat die Wohnung selbst erst im Sommer 2021 gekauft, professionell sanieren lassen durch seine eigene Sanitärfirma.
Woher stammen die Angaben der professionellen Sanierung? Aussage des Verkäufers oder des eingeschalteten Maklers in dessen Exposé? Bei einer Sanierung durch einen Fachbetrieb kann man als Käufer ein mangelfreies Werk erwarten.
Ich würde einmal in dieses Urteil schauen das besagt: Die Haftung des Verkäufers gründe hier nicht auf eine vertragliche Regelung, sondern auf Gesetz.
Nach § 434 Abs.1 Satz 3 BGB gehörten zur Sollbeschaffenheit der Kaufsache, auch die Eigenschaften, die der Käufer nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten dürfe (BGH – Urteil vom 19.1.2018, V ZR 256/16 – ZIV 2018, 20).
Ich frage mich nur, wo eine rechtlich verbindliche Norm definiert ist, die bei einer Sanierung einer Altbauwohnung vorschreibt, welches Maß für ein Abflussrohr in der Küche zu verwenden ist. Meines Erachtens gibt es das nicht.
Das Urteil wäre nur vergleichbar, wenn der Fragesteller nichts von diesem kleinen Abwasserrohr hätte gewusst haben müssen. Hier muss man aber davon ausgehen, dass er so etwas direkt hätte erkennen müssen. So ein kleines Rohr ist so auffällig, dass man das eigentlich nicht übersehen kann wenn man eine Wohnung besichtigt.
Wertes Forum,
leider habe ich es als Ersteller des Themas versäumt, hier eine Auflösung zu geben. Das Thema
hat sich erledigt, da rauskam, dass das Abwasserrohr in die Wand geht, dann aber hochsteigt und über mein Bad verlegt ist. Dies war die einzige praktikable Lösung und wurde von einer Ingenieursfirma so geplant, da meine Wohnung vorher eine Gewerbeeinheit war. Der kleine Durchmesser des Abwasserrohrs ist für eine Kleinhebeanlage konzipiert, welche durch Druck das Abwasser über das aufsteigende Rohr dann ins eigentliche Fallrohr befördert, deswegen auch der kleine Durchmesser.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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