Eigentumswohnung ohne Grundbuchblatt gekauft

1. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Maria_Ju
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumswohnung ohne Grundbuchblatt gekauft

Hallo zusammen!

Ich März habe ich von mir gemietete Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft, der komplett einer Immobilienfirma gehört (98 Wohneinheiten). Es hies, die Teilungserklärung wird gerade beim Grundbuchamt vorgelegt und sobald die Grundbuchblätter für einzelne Wohnungen erstellt sind, kann ich als Inhaber eingetragen werden. Bis jetzt ist dies nicht passiert. Der jetzige Inhaber des Hauses erzählt mir jedes Mal Geschichten, warum die Aufteilung immer noch nicht erfolgt ist. Es sind schon 7 Monate vergangen, ab dem nächsten Monat muss ich die Bereitstellungszins an meine Bank zahlen, was nicht wenig ist. Außerdem zahle ich immer noch die Miete!

Meine Frage: gibt es gesetzliche oder zumutbare Fristen für eine solche Aufteilung und Grundbucheintrag? Oder kann der Verkäufer die Sache ewig vor sich hinschieben?

Noch eine wichtige Info: der Verkäufer will meine Wohnung "zurückkaufen" bzw. den Kauf rückabwickeln und mir die Kosten erstatten. Ich will aber die Wohnung nicht "hergeben". Ich verstehe nicht warum. Ich möchte gern wissen: kann ich etwas tun, um in das Grundbuch eingetragen zu werden und endlich in Besitz zu kommen?

Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Maria

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage: gibt es gesetzliche oder zumutbare Fristen für eine solche Aufteilung und Grundbucheintrag?

Leider nein. In Baden-Württemberg sind Bearbeitungszeiten von über einem Jahr keine Seltenheit.
Zitat:
Ich möchte gern wissen: kann ich etwas tun, um in das Grundbuch eingetragen zu werden und endlich in Besitz zu kommen?

Einfach mal beim Notar nach dem Sachstand fragen. Wurden die Unterlagen zur Einschon beim Grundbuchamt eingereicht?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maria_Ju
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Cruncc1 für Ihre Antwort.

Zitat (von cruncc1):

Einfach mal beim Notar nach dem Sachstand fragen. Wurden die Unterlagen zur Einschon beim Grundbuchamt eingereicht?


Die Unterlagen wurden nicht eingereicht. Der Verkäufer hofft, dass ich aufgebe und die Wohnung ihm zurückgebe. Deswegen wartet er ruhig und macht nicht. Ist da wirklich nichts zu machen meinerseits? Muss ich einfach ein-zwei-drei Jahre warten? Kann ich nicht gegen ihm gerichtlich vorgehen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Maria_Ju):
Muss ich einfach ein-zwei-drei Jahre warten? Kann ich nicht gegen ihm gerichtlich vorgehen?

Du könntest auch einfach einen Fachanwalt aufsuchen und dich beraten lassen. Aber natürlich kannst du auch noch 2/3/4/5 Jahre warten das etwas passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Maria_Ju):
Die Unterlagen wurden nicht eingereicht.

Wenn dem so wäre, gerichtsfest zur Einreichung auffordern. Danach dann Anwalt mit Klage beauftragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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