Eigentumswohnung vermieten?

1. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Stern1993
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 15x hilfreich)
Eigentumswohnung vermieten?

Hallo,
wir spielen mit dem Gedanken eine Eigentumswohnung zu kaufen, um sie dann zu vermieten.
Welche kosten haben wir durch die Mieteinnahmen? Steuern?
Welche Nebenkosten kann man nicht auf den Mieter umlegen?
Für Antworten sind wir sehr dankbar.
Viele Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Mieteinnahmen müssen versteuert werden. Allerdings kann man alle Kosten, die durch die Mietwohnung verursacht werden, von den Einnahmen abziehen.

In der Betriebskostenverordnung steht, welche Kosten man auf den Mieter umlegen kann: http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__1.html. Alle anderen Kosten muß man selbst bezahlen!

Kosten für die Verwaltung, für Reparaturen und Modernisierung des Hauses und der Wohnung kann man nicht umlegen.

Bevor man sich eine Eigentumswohnung kauft, sollte man sich erst mal schlau machen, was da alles zu beachten ist, also am besten erst mal ein Buch (Ratgeber) kaufen!
Beispiel: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ133857964518179/eigentumswohnung-auswahl-und-kauf-1

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-- Editiert joebeuel am 01.06.2012 21:41

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Und dabei immer bedenken, dass die Summe aus Reparaturen, Verwaltung, Modernisierung (+zusätzliche Reparaturen in der Wohnung) rund 25% der Kaltmiete ausmachen.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stern1993
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo, danke für die Antworten.
Uns sind die Kosten der Wohnung, die Teilungserklärung und die Protokolle der Wohnanlage bekannt.
Es handelt sich nur um eine kleine Wohnung ca 60 qm, wir hätten ca 150 Euro von der Kaltmiete für die Kosten die zusätzlich auf uns zu kommen übrig.
Mal sehen was wir machen.
Schönen Abend noch

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Und immer daran denken, dass die Wohnung nicht immer Miete bringt, z.B. Leerstand, Tod des Mieters und ungeklärte Erbensituation und nicht solvente Mieter.
Muss nicht, aber kann und sollte bedacht werden, falls ihr die Miete zur Tilgung eines Kredites einsetzen wollt.

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5x Hilfreiche Antwort

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