Einahmen- /Ausgabenrechnung

4. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Maetty
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einahmen- /Ausgabenrechnung

Hallo,

Frage:
Eigentümer A hat eine Wohnung zum 01.12.07 gekauft, und am 28.12.07 wurde
das Hausgeld per Lastschrift eingezogen und am 02.01.08 beim Verwalter gutgeschrieben. Gehört dieses Hausgeld für 12/07 jetzt noch in die Abrechnung 2007 oder weil es eine Einnahmen- /Ausgabenabrechnung ist erst in die Abrechnung 2008 rein?

Und wenn das so ist, wo steht das dann? Im WEG Recht oder im BGB?
Gruss

Maetty

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Was meinst Du mit "gutgeschrieben" ? Das Auftauchen des Geldes auf dem Kontoauszug oder die Wertstellung ?
M.E. nach ist die Wertstellung massgeblich, wenn die im Jahr 2008 erfolgt gehört die Einnahme auch in dieses Geschäftsjahr.
Für den Eigent.A hat das folgende Auswirkungen :
Für 2007 hätte er zuwenig Hausgeld bezahlt und müßte es nachzahlen wenn die Abrechnung 2007 beschlossen ist, also 2008
Für 2008 hätte er allerdings dadurch mehr Hausgeld bezahlt und müßte es in der Abrechnung für 2008 zurückbekommen, also 2009
Immer davon ausgehend dass die Abrechnungen im Folgejahr beschlossen werden und null auf null aufgehen
Ich frag aber mal warum die HV so spät eingezogen hat, üblich ist Monatsanfang

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
Maetty
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wahrscheinlich weil der Eigentumsübergang erst so spät war...oder der Verwalter nur 1x im Monat ne LS macht....

Aber in welchem Paragraphen kann ich das nachlesen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Ich find jetzt grad nix relevantes zur Abrechnungsvorschrift, allerdings gilt für den Wirtschaftsplan der §28 WEG , wonach er nur Einahmen und Ausgaben beinhalten darf, da auch die Verpflichtung zur Abrechnungserstellung in §28 WEG geregelt ist,
gehen Kommentatoren wie Häubner, Merle etc. von einer Gleichstellung aus.
Wenn Du Lust hast zu googeln wirst Du sicher einige Urteile finden in denen dies auch so geregelt ist.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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