Eine Sanierung die sprachlos macht.

9. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
mi641he
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 33x hilfreich)
Eine Sanierung die sprachlos macht.

Moin

Im letzten Jahr haben wir in der Eigentümerversammlung beschlossen eine Sanierung vorzunehmen. Angebote wurden zuvor eingeholt und ein Anbieter wurde ausgesucht.
Bereits 10 Monate später erteilt die Verwaltung den Auftrag und siehe da, der Anbieter hält sich an das Angebot nicht mehr gebunden :bang:
Ein neues Angebot wurde eingeholt das glatt 60% höher ist.
Gleichzeitig weist die Verwaltung auf die Dringlichkeit hin und schreibt das sie den Auftrag erteilt wenn sie bis in zwei Wochen keine gegenteilige Nachricht von uns Eigentümern erhält.

Also ich bin da erst einmal sprachlos.

Kann man die Mehrkosten der Verwaltung unterjubeln? Immerhin sind die nur entstanden weil die Verwaltung den Beschluß nicht umgesetzt hat. Allerdings wurde der Verwaltung auch kein Zeitrahmen gesetzt, da jeder annahm das würde bald umgesetzt werden.

Michael

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2 Antworten
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#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hallo,

hier würde ich gern mal den genauen Beschlusstext lesen.......

Grundsätzlich ist es so dass die HV die Beschlüsse umzusetzen hat, einen Zeitrahmen ansich gibt es dafür nicht.

ABER : Wird ein vorliegendes Angebot zur Ausführung beschlossen macht sich die HV schadenersatzpflichtig wenn sie nicht innerhalb der Bindungsfrist des Angebots den Auftrag erteilt.

Ich würde hier so vorgehen :

Die HV machen lassen - also die Arbeiten zum teuren Preis - sie hat zwar keinen Beschluss dafür - um so besser weil sie dadurch noch schlechter dasteht.
Die Entlastung für das betreffende Jahr unbedingt verweigern und gleichzeitig den Antrag zur Tagesordnung der nächsten ETV einbringen :

Die Mehrkosten der am x.x.x. beschlossenen Sanierung, Angebot Firma X. vom x.x.x., die Aufgrund der zuspät erfolgten Beauftragung durch die HV entstanden sind, werden als Schadensersatz von dieser zurückgefordert. Die Eigentümer X und Y - oder der Beirat - werden seitens der Gemeinschaft bevollmächtigt hierzu einen Anwalt zu beauftragen.

Und sucht euch doch ne vernünftige HV..........auch wenn´s schwer ist eine zu finden

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
mi641he
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 33x hilfreich)

quote:
ABER : Wird ein vorliegendes Angebot zur Ausführung beschlossen macht sich die HV schadenersatzpflichtig wenn sie nicht innerhalb der Bindungsfrist des Angebots den Auftrag erteilt.

Ich habe mir das Angebot mal genauer angesehen. Da ist zu meiner Überraschung keine Bindungsfrist angegeben...

quote:
Und sucht euch doch ne vernünftige HV..........auch wenn´s schwer ist eine zu finden

Schwer zu finden ist gut. Ich glaube inzwischen eine gute Hausverwaltung ist ein Mythos :devil:

Michael

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