Hallo,
es handelt sich um eine Wohnanlage mit 77 Wohneinheiten. Bei der letzten Eigentümerversammlung wurde beschlossen, dass probeweise 4 Eingänge saniert werden, d.h. die derzeitig vorhandenen Terrakotta-Fliesen werden entfernt und durch Granitfliesen ersetzt (darunter soll eine Isolierfolie gesetzt werden). Hauptgrund der Sanierung sind altersbedingte Schäden,vor allem Wasser (feuchter Untergrund, die Wohnanlage ist Bj. 1983).
Es wurde lediglich ein Angebot eingeholt, welches dann angenommen wurde. Die Kosten der Eingänge wurden mit 8.900,-€ veranschlagt (Gesamtpreis, inkl Maler, Architekt etc), danach kam ein Infoschreiben der HV, dass dieses Angebot zzgl. Bauleitung sei.
Nach eigener Rechnung würden mind. 3400,- € extra dazu kommen.
Den 3 Beiräten wurde kein Angebot vorgelegt, erst auf wiederholter Nachfrage, ebenso wurde auf Nachfrage erst mitgeteilt, dass ein Architekt mit einbezogen wird (Achtung, es handelt sich hier um kleine Eingänge mit ca. 7m² und 1-2 Stufen)
Dann kam die Info, dass der Architekt mit 2.500,- für beide Eingänge lt. HV kalkuliert wird. Es wurde nicht besprochen, dass ein Architekt die Bauleitung übernimmt (bei der kleinen m²-Zahl eigentlich nicht nötig....)
Den Beiräten wurde kein Vertrag zwischen Architekt, Fliesenleger und HV vorgelegt (auch auf wiederholte Nachfrage nicht)
Die Fliesen wurden von der HV ausgewählt, Beiräte wurden nicht gefragt. Die Fliesen wurden mit der niedrigsten Rutschhemmung für den Außenbereich (R9) gewählt, hätte von den Beiräten keiner gewählt.
Lt. Architekt gibt es keine Normen im Außenbereich für den Privatbereich.
Stimmt das?
Durch monieren der Beiräte wurde im nachhinein vom Fliesenleger angemerkt, dass wohl eine chemische Behandlung der Granitplatten möglich sei um eine rauhere Oberfläche herstellen zu können (um weniger rutschige Platten zu haben).
Die WEG soll - nachdem die Platten bereits verlegt wurden - mitteilen, welcher Rauhigkeitsgrad erreicht werden soll.
Regieberichte des Fliesenlegers sind absolut unbrauchbar, sie enthalten weder einen Datumsnachweis noch Tätigkeiten, nur nicht zuordnungsbare Stunden. Keine Kontrolle möglich.
Trotz Reklamationen - es wurden bereits 2 Eingänge saniert - der Beiräte, dass keine Zahlungen getätigt werden sollen (erst wenn die Mängel beseitigt wurden), hat die HV die Rechnung des Fliesenlegers trotzdem schon bezahlt. Auf Nachfrage, warum diese bezahlt wurden, wurde geantwortet "der Fliesenleger hätte sonst nicht weiter gearbeitet!"
Reklamationspunkte sind u.a. dass bei einem Eingang kein Gefälle der Treppen eingebaut wurde (Wasser steht auf den Treppen), Fliesen wurde teilweise ohne Fugen verlegt (Architekt hat zugegeben, dass dies ggf zum Problem werden könnte....), diverse ästhetische Mängel (Fliesen nicht gleichmäßig verlegt)
Der HV und dem Architekten ist der Zustand der Außenwände seit Jahren bekannt - bisher wurde dieser ignoriert, jedoch wurde kurzfristig beschlossen, dass es wohl besser wäre, die Außenwände der Eingänge freizubaggern (freistehende Mauern, haben mit dem übrigen Gebäude nichts zu tun). Lt. Aussagen von 2 Fachleuten ist dies jedoch nicht notwendig, da es sich ja um freistehende Mauern handelt.
Der Architekt droht - bei Nichtausführung - mit keiner Haftungsübernahme, so auch der Fliesenleger.
Wie ist hier die Rechtslage? Darf die HV ohne Zustimmung der Beiräte die Rechnung an den Fliesenleger bezahlen (trotz Mängel)? Wer darf die Auswahl der Fliesen bestimmen?
Ist es rechtens, dass den Beiräten keinerleit Unterlagen, Verträge, Angebot übermittelt werden (und wenn dann nur nach mehrmaliger Nachfrage)
Die Kosten der Eingänge werden das Angebot um ca. 4000 € übersteigen - ist dies zulässig?
Vielen Dan für Hilfe und Antworten!
Einganssanierung - Hausverwaltung zockt Eigentümer ab
18. Juli 2023
Thema abonnieren
Frage vom 18. Juli 2023 | 17:52
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 19x hilfreich)
Einganssanierung - Hausverwaltung zockt Eigentümer ab
#1
Antwort vom 18. Juli 2023 | 23:33
Von
Status: Unbeschreiblich (128790 Beiträge, 41128x hilfreich)
Zitat :Lt. Architekt gibt es keine Normen im Außenbereich für den Privatbereich.
Stimmt das?
Es gibt jede Menge Normen die man anwenden kann, im Privatbereich jedoch kein "muss" sind.
Zitat :Lt. Aussagen von 2 Fachleuten ist dies jedoch nicht notwendig
Es gibt einen Unterscheid zwischen "notwendig" und "sinnvoll".
Zitat :Wie ist hier die Rechtslage? Darf die HV ohne Zustimmung der Beiräte die Rechnung an den Fliesenleger bezahlen (trotz Mängel)? Wer darf die Auswahl der Fliesen bestimmen?
Ist es rechtens, dass den Beiräten keinerleit Unterlagen, Verträge, Angebot übermittelt werden (und wenn dann nur nach mehrmaliger Nachfrage)
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Beschlüsse etc. liest.
Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
#2
Antwort vom 19. Juli 2023 | 17:26
Von
Status: Student (2694 Beiträge, 1216x hilfreich)
Ich halte diese Anschuldigung für reichlich ambitioniert.Zitat :Hausverwaltung zockt Eigentümer ab
Für mich stellt es sich so dar, dass der Verwalter einfach nicht macht, was der Beirat so alles will. Was die Frage aufwirft, ob er duch Beschluss und/oder Vertrag dazu verpflichtet wäre. Wenn das geklärt ist, kann man beurteilen ob die Forderungen des Beirats berechtigt sind.
Im Normalfall wird sich der Verwalter am Ende gegenüber der Gemeinschaft rechtfertigen müssen. Diese wird auch entscheiden, ob sie das abnickt/billigt - oder ob man den Verwalter für sein Tun zur Rechenschaft zieht.
VG
Roland
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