Hallo,
Durch einen Wasserleitungsbruch haben wir in unserer vermieteten Wohnung einen Wasserschaden erlitten. Der Rohrleitungsschaden ist mittlerweile beseitigt, die Trocknungsgeräte, beauftragt von der Hausverwaltung, stehen seit einem Monat in der Wohnung.
Jetzt müssen aber noch die Schäden beseitigt werden.
Leider ist die Kommunikation mit der Hausverwaltung sehr schlecht.
Sie antworten nicht auf Mails, und telefonisch sind sie auch nicht erreichbar. Ich weis weder, ob der Schaden bei der Gebäudeversicherung gemeldet wurde, noch, ob ich mich selbst um die Abwicklung der Schäden in meiner Wohnung (Sondereigentum) mit der Versicherung kümmern muss.
Ich weiß ja nicht mal, über wen das Gebäude versichert ist. Daher meine Frage, muss mir der Hausverwalter den Verwaltervertrag und den Vertrag der Gebäudeversicherung als Kopie aushändigen?
Unsere Mieter haben die Miete schon um 30% gekürzt. Ich werde nächste Woche mal persönlich bei der Hausverwaltung vorbeischauen. Vorher würde ich aber gerne Meine Rechte entgegen der Hausverwaltung hier erfragen.
Einsicht in Hausverwaltervertrag und Versicherungsunterlagen
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?



Vielleicht lässt es so ähnlich regeln wie kürzlich hier:
https://www.123recht.de/forum/weg-wohnungseigentum-immobilien/Wasserschaden-durch-Wohnung-ueber-uns,-Gemeinschftseigentum,-Gebaeudeversicherung,-wer-haftet-__f622147.html
ZitatDaher meine Frage, muss mir der Hausverwalter den Verwaltervertrag und den Vertrag der Gebäudeversicherung als Kopie aushändigen? :
Nein.
ZitatIch werde nächste Woche mal persönlich bei der Hausverwaltung vorbeischauen. :
Dann kann man ja - idealerweise nach vorheriger Terminvereinbarung - gleich versuchen sein Einsichtsrecht wahrnehmen.
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ZitatDaher meine Frage, muss mir der Hausverwalter den Verwaltervertrag und den Vertrag der Gebäudeversicherung als Kopie aushändigen? :
Nein.
Gibt es zu dem "nein" eine Begründung? Einsehen sollte aber doch gehen. Immerhin bin ich ja auch ein Vertragspartner als Eigentümer.
ZitatGibt es zu dem "nein" eine Begründung :
Es fehlt die für das "muss" notwendige Rechtsgrundlage.
ZitatEs fehlt die für das "muss" notwendige Rechtsgrundlage. :
Und woher bekomme ich als Einzeleigentümer einer 200 Eigentümer umfassenden Wohnanlage diesen Vertrag her? Oder hätte ich diesen von den Vorbesitzern einfordern müssen?
Hier sind viele Juristen am Schreiben. Man merkt es daran, dass sie nicht viele Worte schreiben und smöglichst keine Ausführungen machen. Je weniger Worte um so geringer die Gefahr etwas falsches zu schreiben.
Zur Frage: Wie schon geschrieben, die Verwaltung ist nicht verpflichtet dir Kopien zu machen. Aber du hast das Recht die Unterlagen bei der Hausverwaltung einzusehen und auch mit dem Handy zu fotografieren. Es kann allerdings sein, dass sie eine "Aufsicht" dir an die Seite stellen und dir die aufgewendete Zeit in Rechnung stellen.
ZitatImmerhin bin ich ja auch ein Vertragspartner als Eigentümer. :
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum...
Der Verwaltervertrag wird zwischen dem Verwalter und der Eigentümergemeinschaft abgeschlossen.
Selbstverständlich hat jeder Wohnungseigentümer das Recht auf Einsicht in die Unterlagen der Gemeinschaft. Das macht ihn aber nicht zum Vertragspartner des Verwalters.
Danke für die Info. So habe ich das noch nie gesehen.ZitatDas ist ein weit verbreiteter Irrtum... :
Der Verwaltervertrag wird zwischen dem Verwalter und der Eigentümergemeinschaft abgeschlossen.
ZitatAber du hast das Recht die Unterlagen bei der Hausverwaltung einzusehen und auch mit dem Handy zu fotografieren. Es kann allerdings sein, dass sie eine "Aufsicht" dir an die Seite stellen und dir die aufgewendete Zeit in Rechnung stellen. :
Danke für die hilfreiche Antwort.
Das möchte ich anzweifeln. IMO dürfen dem Einsichtnehmenden keine Kosten entstehen.Zitat[...]dir die aufgewendete Zeit in Rechnung stellen. :
VG
Roland
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