Einsicht in die Teilungserklärung

2. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
manneier
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 35x hilfreich)
Einsicht in die Teilungserklärung

Bei der Belegeinsicht wurde mir die Einsicht in die Teilungserklärung, der Vertrag zur Gebäudeversicherung und den Vertrag mit der KabelBW verweigert.

Bei der Teilungserklärung verlangt er, ich solle eine aktuelle Kopie vom zuständigen Amtsgericht besorgen. Ich wollte lediglich das Datum überprüfen, ob sie mit meiner TE übereinstimmt.

Kann er mir die Einsicht verweigern, HV sagt, er habe die aktuelle Version, was vollkommen nichtssagend ist.

Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Die Teilungserklärung gehört zu DEINEN Vertrags unterlagen. Nicht zu den Unterlagen, die die Verwaltung vorhält.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
manneier
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 35x hilfreich)

Danke
Das ist mir schon klar, ist ja mein Objekt, ich wollte ja nur die "Aktualität" prüfen

-- Editiert von manneier am 02.08.2017 10:08

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Beim Kauf sollte dir die aktuelle Version vom Verkäufer ausgehändigt worden sein.
Nachfolgende eventuelle Änderungen können nicht ohne deine notariell beglaubigte Unterschrift erfolgt sein.
Und auch davon hättest du dann eine Ausfertigung erhalten.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von manneier):
ich wollte ja nur die "Aktualität" prüfen

Die aktuellste - weil einzig gültige - liegt beim Amtsgericht



Zitat (von manneier):
HV sagt, er habe die aktuelle Version, was vollkommen nichtssagend ist.

Stimmt, vollkommen nichtssagend. Woher soll man wissen ob er recht hat?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

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