Ich habe vor wenigen Wochen als Eigentümerin bei meiner Hausverwaltung Einspruch gegen die aktuelle Jahresabrechnung eingelegt.
Der Grund waren einige unschlüssige Posten( z. B. doppelt aufgeführte Posten) und ein extrem hoher Heizverbrauch.
Ich bat dies zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Darauf habe ich keine Antwort erhalten.
In der aktuellen Eigentümerversammlung
wurden die Jahresrechnungen als korrekt abgesegnet.
Jetzt habe ich eine kostenpflichtige Mahnung der Hausverwaltung erhalten, um die Nachzahlung der Jahresabrechung sofort zu begleichen.
Kann ich jetzt einen weiteren Einspruch einlegen?
Die Verwaltung hatte sich ja bisher noch nicht zu meinem Schreiben geäussert und die Jahresabrechnung korrigiert . Und selbst , wenn die Verwaltung der Überzeugung ist , dass es nicht zu beanstanden gäb , müsste sie mich doch bevor sie eine Manung rausschickt, davon in Kenntnis setzen oder ?
Einspruch gegen Jahresabrechnung
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Den Verwalter auf Fehler in seiner Abrechnung aufmerksam zu machen, KANN zum Erfolg führen, MUSS es aber nicht!
Dir bleibt nun in diesem Jahr nur noch die Möglichkeit, den Eigentümerbeschluss über die Genehmigung der Abrechnung beim Amtsgericht anzufechten.
Das geht aber nur innerhalb eines Monats nach dem Beschluss.
Ich frage mich jetzt natürlich, warum du in der Eigentümerversammlung nicht die Fehler angesprochen hast und ebenso, warum es dir nicht gelungen ist, die Mehrheit der Eigentümer von den Fehlern zu überzeugen.
Die ausgewiesene Nachzahlung aus der beschlossenen Einzelabrechnung musst du nun bezahlen. Und das völlig unabhängig davon, ob du noch anfechtest oder nicht. Nur im Falle einer gewonnenen Klage müsste der Verwalter eine korrigierte Abrechnung zur Beschlussfassung vorlegen.
Ob die Mahngebühren zulässig sind, müsste sich aus der Gemeinschaftsordnung oder aus einer sonstigen wirksamen Regelung der Eigentümer ergeben.
MfG
Wohni
vielen dank für die antwort. ich war bei der eigentümerversammlung nicht anwesend.
trotzdem verstehe ich nicht, das die verwaltung nicht auf meinen einspruch reagiert hat BEVOR die eigentümerversammlung stattgefunden hat.
einspruch ist einspruch - oder ? und meine persönliche jahresabrechnung hat ja auch nichts mit den belangen der gemeinschaft zu tun.
das heisst, sie hätte doch auf jeden fall reagieren müssen ?
dazu muss ich sagen, dass diese verwaltung grundsätzlich nicht reagiert und das auch der grund ist ist warum ich es aufgegebe habe auf den versammlungen zu erscheinen, weil es einfach nicht sbringt. ich setze mich mittlerweile lieber schriftlich mit denen auseinander.
es erscheint mir tatsächlich so, als hätte man als eigentümer sehr viel weniger rechte denn als mieter. ich bin darauf angewiesen , dass die verwaltung sich an den energieversorger wendet und die machen es einfach nicht ....
jetzt ist das ding per eigentümerversammlung beschlossen und natürlich haben sie nix beim enrgieversorger überprüfen lassen. das kann doch nicht sein !
also, selbst wenn mein einspruch vor der eigentümerversammlung eingegangen ist , und es sich lediglich um eine korrektur fehlerhafter posten handelt , hätte ich nur die möglichkeit mit einem riesen- tra-ra eine beschluss anzufechten?
lg pebroe
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quote:
trotzdem verstehe ich nicht, das die verwaltung nicht auf meinen einspruch reagiert
Vermutlich weil der Verwalter andere Meinung ist und nicht jedem Querulanten Rede und Antwort steht der eh nicht zu Versammlung kommt.
quote:
hätte ich nur die möglichkeit mit einem riesen- tra-ra eine beschluss anzufechten?
Was für ein riesen Trara, da betrifft nur den Verwalter, dich und den Richter. Hinterher erzählt der Verwalter der Versammlung irgendeinen Mist und ändert oder nicht.
Deswegen geht man zur Versammlung und erklärt allen wie doof der Verwalter ist und wählt einen neuen.
"Einspruch" gabs doch schon im Kindergarten nicht, da gabs doch auch gleich eins auf die Nuss :-))
K.
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