Elektroinstallation in WEG

24. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
morabidu
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Elektroinstallation in WEG

Hallo, wir wollen vermieten und die Elektroinstallation ist marode (50 Jahre alt). Die Wohnung ist in einem Mehrparteienhaus mit Teileigentum. Gibt es eine Pflicht die Elektroinstallation zu erneuern (es wäre wirklich sinnvoll und man sollte es machen, da kein FI vorhanden, alte Hauptzuleitungen, zu wenig Sicherungen) und / oder hat der Teileigentümer sogar ein Recht, dass vom Gemeinschaftsstromverteiler ab eine komplett neue Elektroinstallation in die Wohnung gelegt wird?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von morabidu):
Gibt es eine Pflicht die Elektroinstallation zu erneuern
IMO nein. Diese Anlagen genießen Bestandsschutz.


Zitat (von morabidu):
(es wäre wirklich sinnvoll und man sollte es machen,
Das sehe ich auch so. Besonders wenn jetzt (wegen Leerstand oder anderer Renovierungs- Sanierungsmaßnahmen) die Gelegenheit dafür günstig ist. Falls es sich noch um eine Anlage mit 2 Phasen und/oder 2-adrigen Stegleitungen handelt, tut das doppelt Not. Im Fall eines Defektes darf hier nämlich der Elektriker oft gar nicht mehr reparieren.


Zitat (von morabidu):
oder hat der Teileigentümer sogar ein Recht, dass vom Gemeinschaftsstromverteiler ab eine komplett neue Elektroinstallation in die Wohnung gelegt wird?
Wenn in der TE nichts Gegenteiliges bestimmt ist und die Leitungen nicht durch anderes Sondereigentum führen, wird das am Wohnungseigentümer hängen bleiben.
Ob dieser einen Anpruch hat hierfür im Gemeinschaftseigentum zu werkeln, lasse ich mal offen. Das hängt IMO sehr von den Gegebenheiten aber der der Einstellung der WEG ab. Zumindest, wenn es sich um eine Modernisierung/Ertüchtigung aus freien Stücken handelt.


VG
Roland

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Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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