Hallo, wir wollen vermieten und die Elektroinstallation ist marode (50 Jahre alt). Die Wohnung ist in einem Mehrparteienhaus mit Teileigentum. Gibt es eine Pflicht die Elektroinstallation zu erneuern (es wäre wirklich sinnvoll und man sollte es machen, da kein FI vorhanden, alte Hauptzuleitungen, zu wenig Sicherungen) und / oder hat der Teileigentümer sogar ein Recht, dass vom Gemeinschaftsstromverteiler ab eine komplett neue Elektroinstallation in die Wohnung gelegt wird?
Elektroinstallation in WEG
24. September 2020
Thema abonnieren
Frage vom 24. September 2020 | 07:44
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 5x hilfreich)
Elektroinstallation in WEG
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. September 2020 | 11:00
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
IMO nein. Diese Anlagen genießen Bestandsschutz.ZitatGibt es eine Pflicht die Elektroinstallation zu erneuern :
Das sehe ich auch so. Besonders wenn jetzt (wegen Leerstand oder anderer Renovierungs- Sanierungsmaßnahmen) die Gelegenheit dafür günstig ist. Falls es sich noch um eine Anlage mit 2 Phasen und/oder 2-adrigen Stegleitungen handelt, tut das doppelt Not. Im Fall eines Defektes darf hier nämlich der Elektriker oft gar nicht mehr reparieren.Zitat(es wäre wirklich sinnvoll und man sollte es machen, :
Wenn in der TE nichts Gegenteiliges bestimmt ist und die Leitungen nicht durch anderes Sondereigentum führen, wird das am Wohnungseigentümer hängen bleiben.Zitatoder hat der Teileigentümer sogar ein Recht, dass vom Gemeinschaftsstromverteiler ab eine komplett neue Elektroinstallation in die Wohnung gelegt wird? :
Ob dieser einen Anpruch hat hierfür im Gemeinschaftseigentum zu werkeln, lasse ich mal offen. Das hängt IMO sehr von den Gegebenheiten aber der der Einstellung der WEG ab. Zumindest, wenn es sich um eine Modernisierung/Ertüchtigung aus freien Stücken handelt.
VG
Roland
Und jetzt?
Schon
266.760
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
Top WEG, Wohnungseigentum, Immobilien Themen
-
25 Antworten