Energiepass

4. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)
Energiepass

Hallo,

es handelt sich um eine Wohnung in einer WEG, die ich verkaufen möchte. (Altbau, zwei Häuser mit je 4 Wohnungen).

Es liegt kein Energiepass vor, jedoch wurde vor ein paar Jahren eine Energiediagnose (2009) durchgeführt. Im Haus gibt es nur Etagenheizungen (Gas) und jeder Eigentümer/Mieter kümmert sich selbst um die Versorgung. Es ist ja jetzt gesetzlich geregelt, dass man bei Verkauf/Vermietung einen Energiepass vorlegen muss.

Wenn ich jetzt die Wohnung verkaufen will, muss der Verwalter sich darum kümmern, dass ein Energiepass ausgestellt wird? Oder braucht man dazu die Zustimmung der Miteigentümer? Oder kann ich einen nur für meine Wohnung (Verbrauch) machen lassen?

Wenn ich die Wohnung ohne verkaufe/vermiete ist dann der Vertrag anfechtbar weil die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten wurden (wo keine Kläger....).

Schönen dank schon mal für eure Antworten. Und ein schönes sonniges Wochenende.

Gruß Mochi



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3978 Beiträge, 2427x hilfreich)

quote:
Wenn ich jetzt die Wohnung verkaufen will, muss der Verwalter sich darum kümmern, dass ein Energiepass ausgestellt wird?
Ja, da es sich um eine gemeinschaftliche Angelegenheit handelt.

quote:
Oder braucht man dazu die Zustimmung der Miteigentümer?
Da die Vorlage eines Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben ist, bedarf es nicht der Zustimmung, es handelt sich um ordnungsgemäße verwaltung. Versammlungsbeschlüsse wäre nur notwendig bei der Frage der Wahl der Ausweisform (Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweis) und der Beauftragung (Welcher Aussteller).
Eine Wahlmöglichkeit besteht jedoch nicht mehr, Eure Gebäude bedürfen zwingend einen Bedarfsausweis.

quote:
Oder kann ich einen nur für meine Wohnung (Verbrauch) machen lassen?
Nein. Ein Energiebedarfsausweis ist immer je Gebäude auszustellen. In Eurem Fall benötigt Ihr als 2 Energieausweise.

quote:
Wenn ich die Wohnung ohne verkaufe/vermiete ist dann der Vertrag anfechtbar weil die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten wurden (wo keine Kläger....).
Nein, der Vertrag ist dadurch nicht anfechtbar.
§16(2) EnEV regelt nur:
quote:
Soll ein ... Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer einen Energieausweis ... zugänglich zu machen, spätestens unverzüglich, nachdem der potenzielle Käufer dies verlangt hat.
und §27(2) EnEV
quote:
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Energieeinsparungsgesetzes handelt, wer ... einen Energieausweis nicht ... zugänglich macht,

Es handelt sich also "nur" um eine Ordnungswidrigkeit (die allerdings mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden kann). Das Recht des potentiellen Käufers erlischt faktisch mit der Unterschrift unter dem Vertrag. Dann isser nämlich nicht mehr "potentiell" ;-)
Der potentielle Käufer hat also bei Nichtvorlage des Energieausweises nur die Wahl die Katze im Sack zu kaufen oder eben nicht zu kaufen. Oder zu warten, bis der Energieausweis ausgestellt wurde.


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"lg.
R.M. "

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