Entlastung Beirat

17. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
marcelm1987
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Entlastung Beirat

Guten Tag,
ich habe eine Frage beüglich der Entlastung des Verwaltungsbeirates.

Beispiel:
10-Familienhaus mit 1.000/1.000 Miteigentumsanteilen
3 Verwaltungsbeiräte mit insgesamt 300/1.000 Miteigentumsanteilen
Versammlung ist zu Beginn mit 600.1000 Miteigentumsanteilen beschlussfähig.
Am Ende kommt der TOP Entlastung Verwaltungsbeirat; damit fallen ja 300 Miteigentumsanteile weg, da der Verwaltungsbeirat ja nicht stimmberechtigt ist.
Somit haben wir in der Versammlung keine Mehrheit mehr und es kann über diese TOP kein Beschluss gefasst werden.
Sehe ich das so richtig?

MFG
Marcel Mohr




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

Siehst Du vollkommen richtig, korrigieren muss ich lediglich die Annahme keine Mehrheit mehr zu haben. Ihr seit durch den Wegfall der Beiratsstimmen lediglich nicht mehr beschlussfähig, so dass die Verwaltung für diesen Tagesordnungspunkt eine zweite Versammlung muss, diese ist dann in jedem Fall beschlussfähig.
Die andere Möglichkeit wäre den Beirat trotzdem zu entlasten, entweder weil ihr sie mitstimmen lasst, oder wenn ihr ohne beschlussfähig zusein trotzdem einen Beschluss fasst.
Beides wäre allerdings ein klassischer Zitterbeschluss, in beiden Fällen Aufgrund des formellen Mangels anfechtbar, ohne Anfechtung allerdings nach einem Monat definitiv rechtssicher beschlossen.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
marcelm1987
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

vielen dank für die antwort.
wie wäre es wenn der tagesordnungspunkt entlastung beirat nur einer von vielen wäre.
bei allen tagesordnungspunkte wird abgestimmt weil genug stimmen vorhanden sind. auf der einladung wäre vermerkt, dass eine zweitversammlung eine halbe stunde später stattfindet wenn keine beschlussfähigkeit gegeben wäre.
kann man dann am selben tag ne halbe stunde später den beirat entlasten lassen?

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#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 636x hilfreich)

@Thorsten

Ich kann darin keinen Zitterbeschluss erkennen.

Versammlung ist zu Beginn mit 600.1000 Miteigentumsanteilen beschlussfähig.

Auch wenn es nur eine einzige Ja-Stimme gibt, und 9 Enthaltungen, ist der Antrag doch angenommen.
Wichtig ist doch nur, dass mehr als die Hälfte der MEA anwesend sind.

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#4
 Von 
marcelm1987
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Das stimmt so nicht. Weil Dei Beirat nicht stimmberechtigt ist, handelt es sich nicht um Enthaltungen somit sind bei der Abstimmung nicht die Hälfte der mea vorhanden.

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#5
 Von 
yunglo
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 126x hilfreich)

Hallo,
eine Zweitversammlung (halbe Stunde später) kann in der Einladung nur vermerkt sein, wenn die TE dies zulässt.

Die MEA sind ja vorhanden, nur das Stimmen der Beiräte zählen nicht. (meine Meinung)

-- Editiert am 18.04.2011 11:12

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#6
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 516x hilfreich)

Ich sehe es auch so: zu Beginn wird festgestellt, ob die Versammlung beschlussfähig ist (und nicht vor jeder einzelnen Abstimmung). Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.
Das man sich nicht selber entlasten kann, ist klar.
Es gibt jetzt 2 Auswege: ihr entlastet den Beirat gar nicht (es gibt kein Muss zu Entlastung und der Beirat haftet ja eh nicht für sein Verhalten, da er ja nur prüfende Aufgaben hat) oder ihr entlastet jedes Beiratsmitglied einzeln (dann dürfen die anderen beiden ja jeweils mitstimmen).
Ich empfehle: Lasst den TOP weg.

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4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

quote:
zu Beginn wird festgestellt, ob die Versammlung beschlussfähig ist (und nicht vor jeder einzelnen Abstimmung )


Also das fettgeschriebene ist mal grottenfalsch, sorry.......

Die Beschlussfähigkeit muss für jeden Tagesordnungspunkt gegeben sein !!!!!!!!!

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 516x hilfreich)

Hallo Thorsten,
die Beschlussfähigkeit ist nur dann neu zu prüfen, wenn viele Mitglieder den Saal verlassen. Es ist nicht verlangt, dass der Versammlungsleiter vor jedem Beschluss durchzählt, ob sie noch alle da sind.

Zur Prüfung wird im allgemeinen bei Versammlungen am Anfang gegen Unterschrift die Stimmkarte ausgegeben (oder nur die Unterschrift erfasst).
Hast du schon eine Versammlung - wo auch immer - erlebt, wo der Versammlungsleiter vor jeder Abstimmung die Namen z.B. aufgerufen hat? Naja, abgesehen vom Hammelsprung u.s.w. aber doch nicht im normalem Leben.

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#9
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

Smile,

wie der Verwalter sicherstellt dass zu jeder Abstimmung die Beschlussfähigkeit gegeben ist, ist mir letztendlich egal.......
Dazu hab ich aber auch nix geschrieben.............wobei ich unsere Verwaltungen der letzten vier Jahre schon mehr als einmal ums Nachzählen gebeten habe

Fakt ist, dass zu jeder Abstimmung die Beschlussfähigkeit gegeben sein muss

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 636x hilfreich)

Fakt ist, dass zu jeder Abstimmung die Beschlussfähigkeit gegeben sein muss

Das dürfte in der Praxis aber sogar die Ausnahme sein.
Ich kenne einige Fälle, bei denen bei Beginn nur etwas über 50% der MEA vertreten sind, und wenn man berücksichtigt, dass den Beiräten einige Vollmachten gegeben werden, sinken die Stimmrechte bestimmt oft unter 50%.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
yunglo
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 126x hilfreich)

Guten Tag,
also rein rechtlich gesehen hat Thorsten schon recht, also muß man dem Fragesteller zustimmen, er sieht das richtig so.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3977 Beiträge, 2428x hilfreich)

"wenn man berücksichtigt, dass den Beiräten einige Vollmachten gegeben werden, sinken die Stimmrechte bestimmt oft unter 50%. "

Das kann man vermeiden, wenn die Beiräte in solchen Fällen die erhaltenen Vollmachten mittels Untervollmacht "weiterreichen". Nur für ihre eigenen Stimmen können Sie ohne Stimmrecht auch keine Vollmacht erteilen.

Vermeiden lässt sich diese Situation am saubersten, in dem man auf die Entlastung verzichtet. Ein Anspruch auf Entlastung besteht sowieso nicht.


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"lg.
R.M. "

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1184x hilfreich)

Erstens gibt es nichts zu entlasten, denn der Beitrag hat nur prüfende Funktion. Er käme auch nicht aus der Haftung wenn er "entlastet" wäre.
Zweitens gibt es es keine Regelung das der Beirat dabei nicht mit abstimmen kann.

Entlasten kann man den "Verwalter", der ist der einzige der irgendwas tut, was man entlasten könnte.

Uwe

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