Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage und hoffe das mir jemand helfen kann.
Vor ca. einem Jahr bin ich mit meiner Familie in eine Eigentumswohnung gezogen. Das Haus mit insgesamt 4 Wohnpartein wurde neu auf ein gerade erschlossenes Grundstück gebaut.
Nun wollen 3 der 4 Partein (mir eingeschlossen) die Außenanlagen, welches Gemeinschaftseigentum darstellt, anrichten indem wir an einem Hang neben einer Zugangstreppe Bodendeckerpflanzen setzen wollen und das Grundstück mit einer Hecke einfrieden möchten. Der Hang wurde nach dem Bau des Grunstückes nicht begrünt und ist noch vollkommen unbehandelt.
Jetzt zum Problem. Die 3 Partein die das Grundstück anrichten wollen geben immerzu Vorschläge wie und mit welchen Pflanzen das Grundstück verschönert werden könnte Die 4te Partei ist zwar laut eigener Aussage für eine Einfriedung und für das Setzen von Bodendeckern, lehnen aber jedes mal alle vorgeschlagenen Pflanzen ab ohne einen Gegenvorschlag zu bringen. Auch wollen sie sich generell nicht an der Grundstückpflege beteiligen.
Es ist mir schon recht peinlich mich wegen so einem Kindergarten an Sie zu wenden aber wir fühlen uns, trotz das wir die Mehrheit sind und kompromissbereit, so langsam ratlos.
Wie kann es sein das eine Wohnpartei (welche auch die wenigsten Anteile hat) das vorankommen aller behindern darf.
Ist das erstmalige Herstellen eine gepflegten Grundstückes eine bauliche Veränderungen?
Und wenn ja, ist eine Mehrheit bei der Wahl der Pflanzen ausreichend, wenn die 4te Partei einer generellen Bepflanzung zustimmt?
-- Editiert von JohnDo1 am 25.07.2018 14:23
-- Editiert von JohnDo1 am 25.07.2018 14:25
Erstmaliges Anrichten von Gemeinschaftseigentum
25. Juli 2018
Thema abonnieren
Frage vom 25. Juli 2018 | 14:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstmaliges Anrichten von Gemeinschaftseigentum
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#1
Antwort vom 26. Juli 2018 | 10:52
Von
Status: Bachelor (3879 Beiträge, 2381x hilfreich)
Zitat:Ist das erstmalige Herstellen eine gepflegten Grundstückes eine bauliche Veränderungen?
Das kann man nicht so einfach beantworten.
Was steht den in der Teilungserklärung, im Kaufvertrag, in der Baubeschreibung zum Thema Gestaltung Außenanlagen. Habt Ihr einen Bauträger oder habt Ihr als Bauherrengemeinschaft gebaut?
Auch hier hängt eine eventuelle Beantwortung von den vertraglichen Grundlagen ab.Zitat:Und wenn ja, ist eine Mehrheit bei der Wahl der Pflanzen ausreichend, wenn die 4te Partei einer generellen Bepflanzung zustimmt?
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