Estrich Sondereigentum Wasserschaden Handwerkerwahl

4. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
buchi46
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Estrich Sondereigentum Wasserschaden Handwerkerwahl

Liebe Forumsteilnehmer,
ich habe einen Wasserschaden. Die Versicherung hat die Trocknung des Estrichs bezahlt inkl. Beprobung, nachdem ein Gutachter die Wohnung besichtigt hatte, weil der Schaden schon etwas länger zurück lag. Das Ergebnis der Probe des Estrichs ergab einen mikrobiellen Befall, weshalb der Estrich herausgerissen werden und durch einen neuen Ersetzt werden muß.
Die Versicherung möchte gerne einen Pfuscherbetrieb engagieren, der alles möglichst preisgünstig saniert und vielleicht sogar den Estrich beläßt und nur ein wenig mit Chemikalien behandelt, was jedoch gemäß der Leitfaden des Umweltbundesamtes nicht empfohlen wird, also unfachmännisch ist.
In der Teillungserklärung wird der Estrich als Sondereigentum ausgewiesen. In der Schuldrechtlichen Vereinbarung der Teilungserklärung wird der Estrich dann nicht mehr explizit erwähnt sondern nur Türen und Fensterbereiche.
Ich kann jetzt nicht einordnen, ist der Estrich in diesem Versicherungsfall mir als Sondereigentum zuzuordnen oder Gemeinschaftseigentum?
Wenn Gemeinschaftseigentum: Ich habe Sorge, dass Die Versicherung sich darauf verlegt entweder an mir als nur Wohnungseigentümer vorbei, möglichst billige und damit gemäß Internetbeurteilung schlecht gewertete Handwerker beauftragt, in dem es die Zuständigkeit einzig bei der Hausverwaltung bzw. der Eigentümergemeinschaft als Entscheider verlegt, die ihrerseits kein Interesse daran haben, meinen Wohnungsanteil fachgerecht zu sarnieren.
Oder wenn Sondereigentum: Dass sie komplett die Kostenübernahme für den Wasserschaden an mich abwälzen könnten, weil sie den Estrich als Sondereigentum definieren.
Sollte ich die Versicherungspolice durcharbeiten diesbezüglich? Habe ich als nur Eigentümer einer Wohnung das Recht die Police einzusehen und von der Hausverwaltung als Kopie zu verlangen für den Zeitraum, in dem der Schaden entstanden ist?
Ich wäre für eine fundierte Einordnung sehr dankbar. Ich habe im Internet nur einen Beitrag von Blankenstein gefunden, was mir jedoch nicht weiterhilft.

-- Editiert von User am 4. Juli 2024 15:37




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39625 Beiträge, 6495x hilfreich)

Zitat (von buchi46):
Das Ergebnis der Probe des Estrichs ergab einen mikrobiellen Befall, weshalb der Estrich herausgerissen werden und durch einen neuen Ersetzt werden muß.
Der Gutachter welcher Versicherung hat das so geschrieben?
Zitat (von buchi46):
Die Versicherung möchte gerne einen Pfuscherbetrieb engagieren
Hat die Vers. dir oder der HV das so geschrieben?
Der Leitfaden des UBA ist nicht pauschal für alle Fälle anwendbar. Und sowieso nur ein Leitfaden.
Zitat (von buchi46):
In der Teillungserklärung wird der Estrich als Sondereigentum ausgewiesen
Das ist seltsam. War der Estrich zum Zeitpunkt deines Erwerbs schon drin?
Zitat (von buchi46):
Wenn Gemeinschaftseigentum:
Ich tippe auf Gemeinschaftseigentum.
Zitat (von buchi46):
Sollte ich die Versicherungspolice durcharbeiten diesbezüglich?
Zumindest würde ich den Passus suchen, wo steht, dass die Versicherung nach dem UBA-Leitfaden zu arbeiten hat und meine diesbezügliche Anfrage an die HV senden.
Die Vers-Police sollte den Zeitraum des eingetretenen Schadens umfassen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128716 Beiträge, 41117x hilfreich)

Zitat (von buchi46):
weshalb der Estrich herausgerissen werden und durch einen neuen Ersetzt werden muß.

Festgestellt durch wen konkret, mit welcher Qualifikation konkret?



Zitat (von buchi46):
Pfuscherbetrieb

Festgestellt durch wen konkret, mit welcher Qualifikation konkret?



Zitat (von buchi46):
was jedoch gemäß der Leitfaden des Umweltbundesamtes nicht empfohlen wird, also unfachmännisch ist.

Diese Theorie ist schlicht falsch.



Zitat (von buchi46):
Ich kann jetzt nicht einordnen, ist der Estrich in diesem Versicherungsfall mir als Sondereigentum zuzuordnen oder Gemeinschaftseigentum?

Estrich ist eigentlich regelmäßig Gemeinschaftseigentum.



Zitat (von buchi46):
Sollte ich die Versicherungspolice durcharbeiten diesbezüglich?

Es ist immer gut, wenn man die jeweilige vertragliche Grundlage kennt.



Zitat (von buchi46):
Habe ich als nur Eigentümer einer Wohnung das Recht die Police einzusehen und von der Hausverwaltung als Kopie zu verlangen

Ein Einsichtsrecht hat man, ein Verlangen noch Kopien kann man haben, meist aber nicht durchsetzen.
Aber man kann ja Fotos mit dem Smartphone machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
buchi46
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Antwort!
Das Ersetzen des Estrich wurde von dem Labor empfohlen und auch vom Gutachter der Versicherung zumindest telefonisch bestätigt. Darin gibt es grundsätzlich Einigkeit.
Natürlich hat mir die Versicherung einen BEtrieb vorgeschlagen, der allerdings im Internet schlecht bewertet wird. Ein gerichtlich vereidigter Sachverständiger hat mir von dem Unternehmen abgeraten. Mehr kann ich nicht recherchieren.
Der Estrich war zum Zeitpunkt meines Erwerbs verlegt.
Eigentlich hat niemand bislang angezweifelt, auch die Versicherung nicht, dass der Leitfaden des Umweltministeriums eingehalten werden sollte.


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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128716 Beiträge, 41117x hilfreich)

Zitat (von buchi46):
Das Ersetzen des Estrich wurde von dem Labor empfohlen und auch vom Gutachter der Versicherung zumindest telefonisch bestätigt. Darin gibt es grundsätzlich Einigkeit.

Eine Empfehlung ist kein "muss".
Aber wenn sich die Beteiligten alle einig sind, dann sollte das kein Problem sein.



Zitat (von buchi46):
Die Versicherung möchte gerne einen Pfuscherbetrieb engagieren

Zitat (von buchi46):
Natürlich hat mir die Versicherung einen BEtrieb vorgeschlagen

Was denn nun?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39625 Beiträge, 6495x hilfreich)

Zitat (von buchi46):
Eigentlich hat niemand bislang angezweifelt, auch die Versicherung nicht, dass der Leitfaden des Umweltministeriums eingehalten werden sollte.
Das wird auch keine der Stellen tun und auch ich habe nichts derartiges geschrieben. Der lange Leitfaden ist ja sehr schön untergliedert und eingeteilt und man sollte doch die relevanten Vorgaben für seinen Schadensfall finden.
Du aber behauptest erstmal, diese Estrichlegerfirma sei ein Pfuscherbetrieb, weil es schlechte Netzbewertungen gäbe und er wohl billig/preiswert saniert und vielleicht sogar den Estrich beläßt und nur ein wenig mit Chemikalien behandelt... und ein gv SV hat dir auch abgeraten.
Du könntest der Versicherung mitteilen, dass du diesem Betrieb nicht vertraust...uswusf.


- Um wie viele m² Estrich geht es denn?
- Ist der Bodenbelag auf dem Estrich schon entfernt?
- Was ist unter dem Estrich?
- Welcher Bodenbelag soll später verlegt werden?
- Hättest du einen anderen Betrieb als Vorschlag an die Versicherung?
- Auf welche Forderungen im Leitfaden des UBA (fachmännisch auszuführende Leistungen) beziehst du dich?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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