Liebe Forumsteilnehmer,
ich habe einen Wasserschaden. Die Versicherung hat die Trocknung des Estrichs bezahlt inkl. Beprobung, nachdem ein Gutachter die Wohnung besichtigt hatte, weil der Schaden schon etwas länger zurück lag. Das Ergebnis der Probe des Estrichs ergab einen mikrobiellen Befall, weshalb der Estrich herausgerissen werden und durch einen neuen Ersetzt werden muß.
Die Versicherung möchte gerne einen Pfuscherbetrieb engagieren, der alles möglichst preisgünstig saniert und vielleicht sogar den Estrich beläßt und nur ein wenig mit Chemikalien behandelt, was jedoch gemäß der Leitfaden des Umweltbundesamtes nicht empfohlen wird, also unfachmännisch ist.
In der Teillungserklärung wird der Estrich als Sondereigentum ausgewiesen. In der Schuldrechtlichen Vereinbarung der Teilungserklärung wird der Estrich dann nicht mehr explizit erwähnt sondern nur Türen und Fensterbereiche.
Ich kann jetzt nicht einordnen, ist der Estrich in diesem Versicherungsfall mir als Sondereigentum zuzuordnen oder Gemeinschaftseigentum?
Wenn Gemeinschaftseigentum: Ich habe Sorge, dass Die Versicherung sich darauf verlegt entweder an mir als nur Wohnungseigentümer vorbei, möglichst billige und damit gemäß Internetbeurteilung schlecht gewertete Handwerker beauftragt, in dem es die Zuständigkeit einzig bei der Hausverwaltung bzw. der Eigentümergemeinschaft als Entscheider verlegt, die ihrerseits kein Interesse daran haben, meinen Wohnungsanteil fachgerecht zu sarnieren.
Oder wenn Sondereigentum: Dass sie komplett die Kostenübernahme für den Wasserschaden an mich abwälzen könnten, weil sie den Estrich als Sondereigentum definieren.
Sollte ich die Versicherungspolice durcharbeiten diesbezüglich? Habe ich als nur Eigentümer einer Wohnung das Recht die Police einzusehen und von der Hausverwaltung als Kopie zu verlangen für den Zeitraum, in dem der Schaden entstanden ist?
Ich wäre für eine fundierte Einordnung sehr dankbar. Ich habe im Internet nur einen Beitrag von Blankenstein gefunden, was mir jedoch nicht weiterhilft.
-- Editiert von User am 4. Juli 2024 15:37
Estrich Sondereigentum Wasserschaden Handwerkerwahl
4. Juli 2024
Thema abonnieren
Frage vom 4. Juli 2024 | 15:35
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Estrich Sondereigentum Wasserschaden Handwerkerwahl
#1
Antwort vom 4. Juli 2024 | 19:57
Von
Status: Unbeschreiblich (39625 Beiträge, 6495x hilfreich)
Der Gutachter welcher Versicherung hat das so geschrieben?Zitat :Das Ergebnis der Probe des Estrichs ergab einen mikrobiellen Befall, weshalb der Estrich herausgerissen werden und durch einen neuen Ersetzt werden muß.
Hat die Vers. dir oder der HV das so geschrieben?Zitat :Die Versicherung möchte gerne einen Pfuscherbetrieb engagieren
Der Leitfaden des UBA ist nicht pauschal für alle Fälle anwendbar. Und sowieso nur ein Leitfaden.
Das ist seltsam. War der Estrich zum Zeitpunkt deines Erwerbs schon drin?Zitat :In der Teillungserklärung wird der Estrich als Sondereigentum ausgewiesen
Ich tippe auf Gemeinschaftseigentum.Zitat :Wenn Gemeinschaftseigentum:
Zumindest würde ich den Passus suchen, wo steht, dass die Versicherung nach dem UBA-Leitfaden zu arbeiten hat und meine diesbezügliche Anfrage an die HV senden.Zitat :Sollte ich die Versicherungspolice durcharbeiten diesbezüglich?
Die Vers-Police sollte den Zeitraum des eingetretenen Schadens umfassen.
#2
Antwort vom 4. Juli 2024 | 20:25
Von
Status: Unbeschreiblich (128716 Beiträge, 41117x hilfreich)
Zitat :weshalb der Estrich herausgerissen werden und durch einen neuen Ersetzt werden muß.
Festgestellt durch wen konkret, mit welcher Qualifikation konkret?
Zitat :Pfuscherbetrieb
Festgestellt durch wen konkret, mit welcher Qualifikation konkret?
Zitat :was jedoch gemäß der Leitfaden des Umweltbundesamtes nicht empfohlen wird, also unfachmännisch ist.
Diese Theorie ist schlicht falsch.
Zitat :Ich kann jetzt nicht einordnen, ist der Estrich in diesem Versicherungsfall mir als Sondereigentum zuzuordnen oder Gemeinschaftseigentum?
Estrich ist eigentlich regelmäßig Gemeinschaftseigentum.
Zitat :Sollte ich die Versicherungspolice durcharbeiten diesbezüglich?
Es ist immer gut, wenn man die jeweilige vertragliche Grundlage kennt.
Zitat :Habe ich als nur Eigentümer einer Wohnung das Recht die Police einzusehen und von der Hausverwaltung als Kopie zu verlangen
Ein Einsichtsrecht hat man, ein Verlangen noch Kopien kann man haben, meist aber nicht durchsetzen.
Aber man kann ja Fotos mit dem Smartphone machen.
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#3
Antwort vom 4. Juli 2024 | 20:26
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo, vielen Dank für die Antwort!
Das Ersetzen des Estrich wurde von dem Labor empfohlen und auch vom Gutachter der Versicherung zumindest telefonisch bestätigt. Darin gibt es grundsätzlich Einigkeit.
Natürlich hat mir die Versicherung einen BEtrieb vorgeschlagen, der allerdings im Internet schlecht bewertet wird. Ein gerichtlich vereidigter Sachverständiger hat mir von dem Unternehmen abgeraten. Mehr kann ich nicht recherchieren.
Der Estrich war zum Zeitpunkt meines Erwerbs verlegt.
Eigentlich hat niemand bislang angezweifelt, auch die Versicherung nicht, dass der Leitfaden des Umweltministeriums eingehalten werden sollte.
#4
Antwort vom 4. Juli 2024 | 20:42
Von
Status: Unbeschreiblich (128716 Beiträge, 41117x hilfreich)
Zitat :Das Ersetzen des Estrich wurde von dem Labor empfohlen und auch vom Gutachter der Versicherung zumindest telefonisch bestätigt. Darin gibt es grundsätzlich Einigkeit.
Eine Empfehlung ist kein "muss".
Aber wenn sich die Beteiligten alle einig sind, dann sollte das kein Problem sein.
Zitat :Die Versicherung möchte gerne einen Pfuscherbetrieb engagieren
Zitat :Natürlich hat mir die Versicherung einen BEtrieb vorgeschlagen
Was denn nun?
#5
Antwort vom 6. Juli 2024 | 15:55
Von
Status: Unbeschreiblich (39625 Beiträge, 6495x hilfreich)
Das wird auch keine der Stellen tun und auch ich habe nichts derartiges geschrieben. Der lange Leitfaden ist ja sehr schön untergliedert und eingeteilt und man sollte doch die relevanten Vorgaben für seinen Schadensfall finden.Zitat :Eigentlich hat niemand bislang angezweifelt, auch die Versicherung nicht, dass der Leitfaden des Umweltministeriums eingehalten werden sollte.
Du aber behauptest erstmal, diese Estrichlegerfirma sei ein Pfuscherbetrieb, weil es schlechte Netzbewertungen gäbe und er wohl billig/preiswert saniert und vielleicht sogar den Estrich beläßt und nur ein wenig mit Chemikalien behandelt... und ein gv SV hat dir auch abgeraten.
Du könntest der Versicherung mitteilen, dass du diesem Betrieb nicht vertraust...uswusf.
- Um wie viele m² Estrich geht es denn?
- Ist der Bodenbelag auf dem Estrich schon entfernt?
- Was ist unter dem Estrich?
- Welcher Bodenbelag soll später verlegt werden?
- Hättest du einen anderen Betrieb als Vorschlag an die Versicherung?
- Auf welche Forderungen im Leitfaden des UBA (fachmännisch auszuführende Leistungen) beziehst du dich?
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