Hallo zusammen,
wir (4 Parteien in neu gebautem Mehrfamilienhaus) haben bei der Abnahme bemängelt, dass der Fahrradabstellplatz zum Haus hin nicht ganz abschließt. Das Ergbnis ist, dass das Regenwasser an der Hauswand starkt herunter läuft. Der Bauträger hat dies sofort als "nicht notwendig" abgelehnt. Gibt es eine gesetzliche Grundlage, dass dies nachgerüstet werden muss?
Vielen Dank für eure Hilfe
Benjamin Staske
Fahrradabstellraum nicht bündig um Haus
25. Juni 2018
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Frage vom 25. Juni 2018 | 12:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrradabstellraum nicht bündig um Haus
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 25. Juni 2018 | 15:58
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
Zitatder Fahrradabstellplatz zum Haus hin nicht ganz abschließt. :
Bei uns schließt der Fahrradständer auch nicht an die Hauswand an, zudem würde auch auch dort kein Regenwasser abhalten.
Sollte aber ein Fahrradschuppen gemeint sein so ist die Frage bez. gesetzlicher Vorschriften über die Verbindung zwischen Haus und Fahrradschuppen ganz einfach beantwortet: Es gibt keine.
Alles andere: Siehe Antwort von "Flo Ryan"
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#3
Antwort vom 26. Juni 2018 | 11:17
Von
Status: Bachelor (3882 Beiträge, 2382x hilfreich)
Ist es ein Schuppen mit Dach? Falls ja, wohin geht die Dachneigung, wie wird dieses entwässert?
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